Hinweis: Diesen Artikel habe ich am 23. September 2017, also einen Tag vor der Wahl geschrieben. 10 spontane Gedanken zum Ausgang der Bundestagswahl 2017 gibt es hier.
Warum es höchstwahrscheinlich Neuwahlen geben wird
Die Bundestagswahl 2017 hat noch gar nicht stattgefunden und doch bin ich mir einer Sache ziemlich sicher.
Es wird Neuwahlen geben.
Ich gehe davon aus, dass die derzeitigen Prognosen in die richtige Richtung gehen, die Union aber stärker verliert und die AfD mehr gewinnt als erwartet. Dass die SPD das schlechteste Ergebnis Ihrer bundesrepublikanischen Geschichte einfahren wird, ist ohnehin so gut wie sicher.
Rein rechnerisch ergeben sich dann nur folgende Koalitionsmöglichkeiten – zum einen die Fortsetzung der großen Koalition oder aber eine Jamaika Koalition aus Union/FDP/Grünen.
Die GroKo wird zwar nach wie vor eine nach wie vor über eine deutliche Mehrheit verfügen, aber massiv verloren haben. Ein Vertrauensbeweis sieht anders aus. Für die SDP wären vier weitere vier Jahre große Koalition jedenfalls tödlich – und es ist davon auszugehen, dass die Partei dies erkennt. Der Untergangstrieb der SPD könnte als einziges meiner Prognose einen Strich durch die Rechnung machen…
Eine Jamaika Koalition wird an den großen Differenzen zwischen CSU und Grünen scheitern.
Was bliebe also? Allenfalls eine Minderheitsregierung, die sich wechselnde Mehrheiten sucht. Sehr unwahrscheinlich.
Bleiben also Neuwahlen.
Wann Neuwahlen?
Die Frage ist, wann es dementsprechend mögliche Neuwahlen geben könnte. Eines ist sehr sicher: jedenfalls nicht mehr 2017.
Nach der Wahl ist zunächst mit langwierigen Sondierungsgesprächen und Koalitionsverhandlungen zu rechnen, die sich sicher bis in den November hinziehen werden – wenn nicht länger. Sollten die Regierungsbildung dann Ende November scheitern und Angela Merkel erzielt keine Mehrheit der Stimmen bei der Kanzlerwahl im Parlament, kann der Bundespräsident sie sogar dann gemäß Art. 63 Abs. 4 Satz 4 GG innert sieben Tagen zur Kanzlerin ernennen, was freilich sehr ungewöhnlich wäre und der gelebten Verfassungstradition der Bundesrepublik widerspräche.
Dementsprechend würde der Bundespräsident den Bundestag auflösen (ebenfalls Art. 63 Abs. 4 GG) und es müssten innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden (Art. 39 Abs. 1 Satz 4 GG).
Mit einer Neuwahl wäre also Anfang 2018 zu rechnen.
Über weiteres möchte ich am Tag vor der Wahl nicht spekulieren.