Eigentlich wollte ich zu dem Thema aus diversen Gründen nichts sagen.
Nachdem ich jedoch auf twitter öffentlich dazu angesprochen wurde, nun doch eine kurze Anmerkung zu Baerbock, Merz und Kurzstreckenflügen.
Vor einigen Tagen machte die Schlagzeile die Runde, dass die Grünen Kurzstreckenflüge verbieten wollen. In einem Interview mit der BAMS hatte Annalena Baerbock wörtlich gesagt:
Und ja, Kurzstreckenflüge sollte es perspektivisch nicht mehr geben.
Die Steilvorlage griff Friedrich Merz im Interview mit dem Handelsblatt auf, wovon sein Team eine Aussage auf twitter brachte:
„Die Verbotsliste der #Grünen wird immer länger. Sollen Urlauber mit dem Lastenfahrrad nach #Mallorca fahren, wenn #Kurzstreckenflüge abgeschafft sind? Auch in der Verkehrspolitik erzielen Mechanismen auf Basis von Freiwilligkeit bessere Ergebnisse.“ ™
Da Merz dort nicht gerade beliebt ist, kam es bald zu tweets wie dieser von Michael Bloss.
Kurzstreckenflug innerhalb Deutschlands Hamburg – Mallorca. Wer kennt ihn nicht.
Entsprechend zustimmende hämische Kommentare folgten zuhauf. Doch auch zu Recht?
Der Begriff Kurzstrecke ist recht klar definiert. Ob der Flug innerdeutsch ist, oder nicht, ist dabei egal. Denn als verbindlich gilt inzwischen die Definition aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen, aus deren Artikeln 6 und 7 sich ergibt, dass Kurzstrecke alles bis 1.500km Entfernung ist. Und auch Eurocontrol definiert Kurzstrecke als alles bis 1.500km. Andere Definitionen sind teilweise etwas kürzer, teilweise länger. Die Sichtweise von Eurocontrol und die Verordnung haben sich in der Praxis aber durchgesetzt.
Nach inzwischen gängigen Begriffen ist Mallorca jedenfalls von nahezu allen deutschen Flughäfen aus Kurzstrecke. Und der tweet von Merz damit rein formal nicht zu beanstanden.
Aus dem Kontext des Interviews mag sich nun freilich ergeben, dass Annalena Baerbock den Kurzstreckenbegriff ggf. anders auffasst:
ANNALENA BAERBOCK: … Wer Riesenhäuser heizt und Benzin fressende Geländewagen fährt, der zahlt mit dem CO2-Preis-drauf. Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen dagegen würden über unseren Vorschlag eher profitieren.
BAMS: Aber Flugreisen werden teurer?
ANNALENA BAERBOCK: Ja, ich finde es nicht fair, dass mit unser aller Steuergeld das Kerosin subventioniert wird, während Fernfahrten mit der Bahn gerade zu Stoßzeiten teuer sind. Wer als Familie mit dem Zug reist, sollte doch weniger zahlen als für die Kurzstrecke im Flugzeug. Und ja, Kurzstreckenflüge sollte es perspektivisch nicht mehr geben.
BAMS: Für 29 Euro nach Mallorca darf es dann auch nicht mehr geben?
ANNALENA BAERBOCK: Jeder kann Urlaub machen, wo er will. Aber eine klimagerechte Besteuerung von Flügen würde solche Dumpingpreise stoppen.
Und jetzt lässt sich viel interpretieren… Wenn Sie Team Baerbock sind ist doch alles klar, da sie nur innerdeutsche Flüge meint, wenn Sie zu Merz halten, werden Sie sie am Begriff Kurzstreckenflug festnageln…
Um aber Missverständnisse zu vermeiden sollte Baerbock keinen definierten Terminus verwenden, sondern einfach von innerdeutschen Flügen sprechen.
Dann gibt es auch keinen Stoff für den politischen Gegner.
Wer jetzt noch wissen will, wo ich stehe: Bei der Begrifflichkeit hat Merz im Grunde Recht, bei der Notwendigkeit des Verbots innerdeutscher Flüge im Grunde perspektivisch Frau Baerbock. Aber das ist ein anderes Thema.
Bild: luftlinie.org