Liste: zugelassene Parteien bei der Landtagswahl NRW 2017

Folgende 31 Parteien sind bei der Landtagswahl in NRW 2017 zugelassen:

  1. SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands
  2. CDU – Christlich Demokratische Union Deutschlands
  3. GRÜNE – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  4. FDP – Freie Demokratische Partei
  5. PIRATEN – Piratenpartei Deutschland
  6. DIE LINKE
  7. NPD – Nationaldemokratische Partei Deutschlands
  8. Die PARTEI – Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
  9. FREIE WÄHLER – FREIE WÄHLER Nordrhein-Westfalen
  10. BIG – Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit
  11. FBI/FWG – Freie Bürger-Initiative/ Freie Wähler FBI/ Freie Wähler
  12. ÖDP – Ökologisch-Demokratische Partei
  13. Volksabstimmung – Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung – Politik für die Menschen
  14. TIERSCHUTZliste – Aktion Partei für Tierschutz
  15. AD-Demokraten NRW – Allianz Deutscher Demokraten
  16. AfD – Alternative für Deutschland
  17. AUFBRUCH C – Christliche Werte für eine menschliche Politik
  18. BGE – Bündnis Grundeinkommen
  19. DBD – Demokratische Bürger Deutschland
  20. DKP – Deutsche Kommunistische Partei
  21. Zentrum – Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 Zentrum
  22. DIE RECHTE
  23. REP – DIE REPUBLIKANER
  24. DIE VIOLETTEN – Die Violetten – für spirituelle Politik
  25. JED – Jugend- und Entwicklungspartei Deutschlands
  26. MLPD – Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
  27. PAN – die Parteilosen
  28. Gesundheitsforschung – Partei für Gesundheitsforschung
  29. PARTEILOSE WG „BRD“ – PARTEILOSE WÄHLERGEMEINSCHAFT in der Bundesrepublik Deutschland
  30. Schöner Leben
  31. V-Partei³ für Veränderung, Vegetarier und Veganer

Wahlvorschläge eingereicht haben folgende Parteien, wurden aber nicht zugelassen:

  1. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ Tierschutzpartei
  2. Bündnis C – Christen für Deutschland Bündnis C
  3. DIE EINHEIT
  4. LKR Liberal-Konservative Reformer

Hier noch eine Liste der Parteien nach Anzahl der Bewerber und Geschlecht.

Alles andere rund um die Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2017 gibt es hier unter dem Tag LTWNRW17.

Kommentar: Rauchverbot in NRW – ein unsinniges Wahlkampfthema

Nordrhein-Westfalen hat seit 2013 einen konsequenten Nichtraucherschutz in der Gastronomie: Es darf nicht geraucht werden. Nicht im Restaurant, nicht in der Disko, nicht in der Gaststätte, nicht im Bistro, nicht in der Eckkneipe. Punkt. Ohne Ausnahmen. Und das ist auch gut so.

Ein Volksbegehren gegen das komplette Rauchverbot verlief 2014 erfolglos, so groß scheint der Bedarf an einer Änderung der bestehenden konsequenten Regelung nicht zu sein.

Das Thema ist also erledigt, sollte man meinen. Doch leider sehen CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen dies anders.

CDU-Generalsekretär Bodo Löttgen sagte jüngst der RP: „Wir sind für einen effektiven und konsequenten Nichtraucherschutz. Die Landesregierung hat jedoch eine bürokratische Regelung eingeführt, die Gastwirte und Gäste gleichermaßen bevormundet.“ Und auch im Wahlprogramm der FDP NRW steht zum Nichtraucherschutz: „Wir wollen die Verschärfungen, die von der rot-grünen Landesregierung eingeführt werden, wieder zurücknehmen.“ Dietmar Brockes, der wirtschaftspolitische Sprecher der freien Demokraten, führt aus, dass in Eckkneipen wieder geraucht werden solle und dass es in Speiserestaurants ausreichend sei, wenn ein rauchfreier Raum vorgehalten werde. Das wäre ein gewaltiger Rückschritt für den Gesundheits- und Jugendschutz. Und das Kneipensterben wird man dadurch auch nicht bekämpfen.

Es ist unverständlich, dass CDU und FDP in NRW das Thema nun auf die Wahlkampfagenda setzen. Insbesondere, da sich die übergroße Mehrheit der Gäste und auch der Gastronomen mit dem Status Quo zumindest abgefunden hat.

Stimmen bringen wird dies nur bei einer kleinen Gruppe, polarisiert aber unnötig. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass eine Regierung gegen die SPD in NRW nach dem Stand der Dinge wohl ausgeschlossen ist.

Und die wird am Nichtraucherschutz festhalten.

Kommentar: Wahlkampfgetöse – das kommunale Wahlrecht für nicht-EU Ausländer in NRW

Bekanntlich sprechen sich die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PIRATEN für die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Ausländer, die nicht aus Mitgliedstaaten der EU kommen, in Nordrhein-Westfalen aus. Dies sei für die Integration dieser Menschen in den Gemeinden und in Deutschland ein ganz wesentlicher Aspekt.

Dazu soll die Landesverfassung Nordrhein-Westfalens in Art. 78 um folgenden Satz ergänzt werden:

Wahlberechtigt sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen und die ihren ständigen Wohnsitz dauerhaft in Deutschland haben.

Von der CDU in NRW wird das abgelehnt, vielmehr sollten die Menschen über eine Einbürgerung in Deutschland integriert werden.  Und auch die Fraktion der FDP macht verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf geltend; sie vertritt den Standpunkt, dass eine solche Regelung mit Blick auf die Homogenitätsklausel des Grundgesetzes nur auf Bundesebene getroffen werden könne.

Nun sollte man mehr demokratische Rechte für hier dauerhaft lebende Menschen unter dem Integrationsaspekt durchaus diskutieren.

Doch das aktuelle Gesetzesvorhaben von SPD, Grünen und Piraten in NRW ist aussichtslos. Denn eine Änderung der Landesverfassung muss im Landtag mit 2/3 Mehrheit erfolgen; diese ist hier nicht abzusehen. Und selbst wenn sie durch käme wäre angesichts der verfassungsrechtlichen Bedenken mehr als fraglich, ob sie auch Bestand haben würde.

So ist es aktuell reines Wahlkampfgetöse.

Ob dies angesichts der momentanen Diskussionen um Auftritte türkischer Minister in Deutschland und Europa und des Einflusses der AKP auf die hiesige türkische Commuity nicht zur Unzeit kommt und nach Hinten losgeht, mag jeder für sich beurteilen.