Im Zusammenhang mit dem Krankenhaus-Abendessen-tweet von Ayla Mayer habe ich die Asklepios Klinik um eine Stellungnahme gebeten, die diese auch freundlicherweise abgegeben haben.
Aus dieser ergibt sich, dass sich aus den beiden dort abgebildeten Tabletts keine Rückschlüsse auf die grundsätzliche Abendessen-Versorgung eines privat und gesetzlich versicherten Patienten schließen lassen. Vielmehr wäre es auch dem – wahrscheinlich selbstzahlenden – Vater möglich gewesen, sein Abendessen weitestgehend wie das der privat versicherten Mutter zu gestalten. Und damit ist – wie schon vermutet – der vermeintliche Skandal keiner mehr.
Die originale Antwort möchte ich hier dokumentieren:
Wir bedauern, dass es bei der Essensausgabe in diesem Fall zu Irritationen gekommen ist.
Grundsätzlich werden Eltern in einem Familienzimmer identisch versorgt. Die Versorgung hängt jedoch nicht vom versicherten Status ab, sondern von der Zubuchung von nicht-medizinischen Wahlleistungen – in diesem Fall dem Zimmerzuschlag. Ob dieser von der Krankenkasse übernommen wird, hängt vom Einzelfall ab. Privatkassen übernehmen diesen in der Regel, aber auch nicht grundsätzlich. Gesetzlich versicherte Patienten benötigen dazu in der Regel eine entsprechende Zusatzversicherung, die den Zimmerzuschlag übernimmt, oder sie treten als Selbstzahler auf. Jedem Patienten steht es somit offen, diese Hotelleistung in Anspruch zu nehmen.
Warum es in diesem Fall zu einer unterschiedlichen Versorgung kam, können wir auf Basis der uns ausschließlich über Twitter vorliegenden Information nicht sagen. Nicht auszuschließen ist, dass die Anmeldung des Familienzimmers, beziehungswiese die Essensbestellung der Begleitperson so spät erfolgte, dass lediglich noch eine Grundversorgung für ihn möglich war.
Grundsätzlich gibt es im Krankenhaus für jeden Patienten eine Versorgung zum so genannten Regelsatz, der von jeder Krankenkasse gezahlt wird. Dieser umfasst im Gegensatz zur höchsten Zubuchungskategorie ein kleineres Angebot bei der Speisenauswahl, welches jedoch ebenso über das auf dem Foto gezeigte Angebot hinausgeht, wie auch die Wahlmöglichkeiten auf dem anderen Tablett breiter sind.
Die kostenfreie Bestellung etwa eines Jogurts oder einer Gurke wäre zweifelsfrei auch bei der Regelsatzverpflegung möglich gewesen.
Uns ist es in diesem Zusammenhang wichtig zu betonen, dass bei der medizinischen Versorgung keine Unterschiede gemacht werden. Jeder Patient bekommt bei uns eine seinen individuellen Bedürfnissen entsprechende medizinische Versorgung.
Bildquelle: twitter