Matthias Paqué – Kandidat des „Königsreichs“
Im Rahmen meiner 10 Fragen an die Bonner OB Kandidaten hat auch der unabhängige Bewerber Matthias Paqué geantwortet – und durch ihn bin ich mal wieder auf das Königreich Deutschland aufmerksam geworden, das den Kandidaten unterstützt.
Liest man Paqués Antworten, so wirken diese sehr rührig und bürgerorientiert. Stutzig werden sollte man aber bei dieser Aussage:
Sollten die Menschen mit mir als Oberbürgermeister die grundgesetzlich garantierte Selbstverwaltung wählen, dann kann ich da sehr wohl etwas mehr tun.
Fördern würde ich derartige Selbstverwaltungsbestrebungen, sind sie doch aufgrund des Subsidiaritätsprinzips und der Artikel 23 und 28 des Grundgesetzes Recht, Auftrag und auch Pflicht.
Das Königreich Deutschland und die Autonomie der Gemeinden
Näheres zu dieser Ansicht findet man auf den Seiten des Königreichs Deutschland. Vereinfacht ausgedrückt gehen die Anhänger dieses Konstrukts davon aus, dass sich jede Gemeinde dem Königreich Deutschland anschließen oder eine autonome Selbstverwaltung wählen könne. Als Folge könnten in der Gemeinde dann z.B. ein eigenes Bildungssystem, Gesundheitswesen, Finanzsystem und so weiter eingeführt werden – unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland.
Juristisch wird dies damit begründet, dass das Grundgesetz gar keine Verfassung sei, sondern nur ein Grundgesetz – und obendrein eigentlich nur Besatzungsrecht. Art. 28 Abs. 2 des GG allerdings garantiere den Gemeinden, dass diese das Recht haben müssen, „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“ Über einige Zwischenstufen wird argumentiert, da es eben keine Verfassung gebe, könne jede Gemeinde aus dem Geltungsbereich des Grundgesetzes austreten.
Ob das Grundgesetz schon immer eine Verfassung war, darf durchaus diskutiert werden. Spätestens seit dem 3. Oktober 1990 (Wiedervereinigung) besteht daran jedoch kein ernstzunehmender Zweifel mehr. Die Gemeinden sind nach dem GG in den „Rahmen der Gesetze“ (s.o.) eingebunden. Diese und ähnliche Formulierungen finden sich auch in den jeweiligen Landesverfassungen, z.B. in Art. 11 Abs. 2 Bayerische Verfassung oder Art. 78 Abs. 2 der Verfassung von Nordrhein-Westfalen.
Aus Art. 28 GG das Recht der Gemeinden abzuleiten, sich außerhalb des von Landes- und Bundesrechts vorgegebenen Rahmens selbst zu verwalten, ist also hanebüchen.
Was will das Köngreich?
Treibende Kraft hinter dem „Königreich Deutschland“ ist Peter Fitzek, der nicht nur den neuen „Staat“ gegründet hat, sondern auch gleich eine „Königliche Reichsbank“. Als Zahlungsmittel wird „Engelgeld“ herausgegeben. Die „NeuDeutsche Gesundheitskasse“ verschrieb sich der Förderung der „Neuen Germanischen Medizin“. Dass die BaFin gegen die Kasse und die Reichsbank erfolgreich vorgegangen ist, dürfte niemanden wundern.
Finanziert wird das ganze über Seminare, und Kurse in der „Akademie für Weisheit und Selbstentfaltung“ oder auch den Verkauf von esoterisch angehauchten Produkten in den „Engelswelten“. Mehr dazu findet man z.B. bei der Wikipedia.
Zu verorten sind das Königreich und seine Anhänger also im Dunstkreis der Reichsbüger, Verschwörungstheoretiker und Esoteriker.
So harmlos diese sich auf den ersten Blick präsentieren, um so tiefer sind die Abgründe, die sich bei näherer Betrachtung ergeben.