Wie vereinbart man eine Ratenzahlung mit dem Gerichtsvollzieher?

Einer unserer beliebtesten Artikel erklärt, wie man einen Antrag auf Ratenzahlung bei der Staatsanwaltschaft stellt. Mich erreichen nun immer wieder Anfragen, wie es denn sei, wenn sich der Gerichtsvollzieher mit einem Vollstreckungsauftrag bei einem meldet und eine Summe einfordert, die man nicht auf einmal zahlen kann.

Auf Einzelfälle kann ich wegen des Rechtsberatungsgesetzes leider nicht eingehen und kann diese E-Mails daher leider auch nicht beantworten, dazu sollte man sich am besten an einen Rechtsanwalt wenden.

Grundsätzlich kann ich mich aber äußern: Ja, eine Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher ist möglich, dies regelt schon die ZPO in § 802b (Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Zahlungsvereinbarung). Die Norm lautet:

  1. Der Gerichtsvollzieher soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein.
  2. Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen, so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine Zahlungsfrist einräumen oder eine Tilgung durch Teilleistungen (Ratenzahlung) gestatten, sofern der Schuldner glaubhaft darlegt, die nach Höhe und Zeitpunkt festzusetzenden Zahlungen erbringen zu können. Soweit ein Zahlungsplan nach Satz 1 festgesetzt wird, ist die Vollstreckung aufgeschoben. Die Tilgung soll binnen zwölf Monaten abgeschlossen sein.
  3. Der Gerichtsvollzieher unterrichtet den Gläubiger unverzüglich über den gemäß Absatz 2 festgesetzten Zahlungsplan und den Vollstreckungsaufschub. Widerspricht der Gläubiger unverzüglich, so wird der Zahlungsplan mit der Unterrichtung des Schuldners hinfällig; zugleich endet der Vollstreckungsaufschub. Dieselben Wirkungen treten ein, wenn der Schuldner mit einer festgesetzten Zahlung ganz oder teilweise länger als zwei Wochen in Rückstand gerät.

Folgendes ist also wichtig:

  • Grundsätzlich ist eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gerichtsvollzieher möglich.
  • Der Ratenzahlungsplan ist so zu gestalten, dass die gesamte Summe in 12 Monaten abgegolten wird. Viele Gerichtsvollzieher fordern diese aber innerhalb von sechs Monaten.
  • Der Gläubiger kann dem widersprechen.
  • Die Ratenzahlungsvereinbarung wird nichtig, wenn man zwei Wochen im Verzug ist. Dies handhaben aber viele Gerichtsvollzieher eher locker.

Am besten macht man die Ratenzahlung mit dem Gerichtsvollziher im persönlichen Gespräch aus, dann können alle Fragen direkt geklärt werden.

Alternativ habe ich hier eine Vorlage, wie solch ein Antrag aussehen kann: „Wie vereinbart man eine Ratenzahlung mit dem Gerichtsvollzieher?“ weiterlesen

Ratenzahlung vereinbaren?

Sie können eine bestimmte Summe nicht bezahlen? Dann sollten Sie versuchen, eine Ratenzahlung mit dem jeweiligen Gläubiger vereinbaren.

Wir haben hier verschiedene Vorlagen und spezielle Tipps, was Sie bei einer Ratenzahlungsvereinbarung mit verschiedenen Gläubigern beachten sollten.

Ratenzahlung mit…