10 Fakten zum 22. Dezember

  1. Jutta und Marian haben heute Namenstag.
  2. Der wegen revolutionärer Umtriebe zum Tode verurteilte Fjodor Michailowitsch Dostojewski wird 1849 vom russischen Zaren Nikolaus I. begnadigt; die Strafe wird zu 4 Jahren Zwangsarbeit in Sibirien umgewandelt. Die Begnadigung erfolgt erst auf dem Richtplatz, als das Hinrichtungskommando schon angetreten ist.
  3. 1939 kollidieren beim Bahnhof Genthin zwei D-Züge, wobei 186 Menschen sterben. Später stoßen auf der Bodenseegürtelbahn von Lindau nach Radolfzell zwischen Markdorf und Kluftern zwei weitere Züge zusammen, was 101 Tote fordert. Dies ist bislang der Tag mit den meisten Opfern der deutschen Eisenbahngeschichte.
  4. Am heutigen Tag im Jahr 1971 überfallen Mitglieder der RAF die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank in Kaiserslautern. Sie erschießen dabei den Polizisten Herbert Schoner, der damit das zweite Mordopfer der RAF ist.
  5. Ebenfalls 1971 wird der Österreicher Kurt Waldheim Generalsekretär der UN. Seine Nazi-Vergangenheit hat in da noch nicht eingeholt.
  6. Das Brandenburger Tor in Berlin wird 1989 wieder geöffnet. Vorher war es 28 Jahre lang wegen des Mauerbaus geschlossen.
  7. 2001 stimmt der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit der Entsendung von Truppen nach Afghanistan im Rahmen des ISAF Mandats zu.
  8. Am gleichen Tage im Jahr 2001 versucht der inzwischen als Schuhbomber bekannte Terrorist Richard Reid den American-Airlines-Flug 63 von Paris nach Miami mit 197 Menschen an Bord mit in seinen Schuhen verstecktem Plastiksprengstoff abstürzen zu lassen. Eine aufmerksame Stewardess bemerkt dies jedoch und verhindert so das Attentat. Der Vorfall führt zu den inzwischen sehr strikten Regelungen zum Mitführen von Flüssigkeiten in Flugzeugen.
  9. Der spätere Friedensnobelpreisträger Frank Billings Kellogg wird 1856 geboren.
  10. Gustaf Gründgens kommt 1899 auf die Welt.

Bismarck, Würste und der ESM

Je weniger die Leute wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie!

(Otto von Bismarck)

Das Melderecht

Wie wahr dieser Ausspruch immer noch ist, konnte man gerade wieder einmal daran erkennen, wie das aktuelle Melderecht durch den Bundestag gerutscht ist. Obwohl es eine gravierende Änderung die Datenweitergabe durch die Ämter an Dritte betreffend enthielt, stimmte der Bundestag dem Gesetz zu:

Jetzt will es keiner gewesen sein und es wird eilig zurückgerudert. Dieses Beispiel zeigt aber schön, dass die Bundestagsabgeordneten hier gar nicht verstanden haben, worüber sie eigentlich abgestimmt haben. Eine ausführliche Zusammenfassung dazu gibt es bei Abgeordnetenwatch.

Immerhin fiel dieser eklatante Eingriff der Öffentlichkeit auf.

Das Telekommunikationsgesetz

Anders bei einem Randthema, einer kleinen Änderung im Telekommunikationsgesetz. Hier  sollte eine generelle Preisansagepflicht bei Call-by-Call Verbindungen eingeführt werden, was für sich ja eine mehr als sinnvolle Sache ist. Allein wurde vergessen, hierfür eine technische Übergangsfrist einzuräumen, was bei allen Gesetzen, die technische Änderungen für Anbieter bedingen, üblich ist.

Als ich in Berlin mit einigen Abgeordneten darüber sprach, reichten die Redaktionen von „Da haben die Anbieter halt Pech gehabt.“ über „Verstehe ich nicht.“ bis „Stimmt, das haben wir übersehen, aber das Fass können wir nicht mehr aufmachen.“

Das Gesetz passierte dann den Bundestag und den Bundesrat. Erst das Bundesverfassungsgericht korrigierte den Fehler (1 BvR 367/12).

Was ich hier noch bedenklicher finde: zahlreiche Bundestagsabgeordnete wussten, dass sie hier etwas beschließen, was so nicht rechtmäßig ist und tun es trotzdem.

ESM und Fiskalpakt

Bei den beiden vorgenannten Beispielen ging es um sehr simple Sachverhalte, die jeder halbwegs gebildete Mensch nach wenigen Minuten Einarbeitungszeit verstehen kann. Warum die Bundestagsabgeordneten das nicht gesehen haben, will ich jetzt nicht weiter kommentieren.

Kommen wir aber zu anderen Beschlüssen, deren Tragweite und Komplexität ungleich größer sind: ESM und Fiskalpakt. Auch hier haben die Abgeordneten mit überwältigender Mehrheit zugestimmt.

Ich will und kann hier nicht beurteilen, ob ESM und Fiskalpakt zur Lösung der Euro-Krise wirksam beitragen können, ich bezweifele dies zumindest sehr.

Große Zweifel habe ich allerdings, ob die – meisten – Abgeordneten überhaupt verstanden haben, worum es hier geht. Hierzu möchte ich aus einer Pressemitteilung des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler zitieren:

Die Bundesregierung hat wesentliche Vorarbeiten über die beabsichtigte Handhabung dieser Verträge in der ökonomischen Wirklichkeit erst in den letzten Tagen dem Bundestag zugeleitet, obwohl diese wesentlichen Entscheidungsunterlagen schon vor Wochen fertiggestellt und zwischen den zukünftigen Vertragspartner verabredet worden waren. Die Mehrzahl der Abgeordneten hatte keine Möglichkeit, diese z. T. erst in englischer Sprache übermittelten Unterlagen zu prüfen und zu bewerten. Das widerspricht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an eine ordnungsgemäße Gesetzgebung.

(zur vollständigen Pressemitteilung vom 29.06.2012)

Ich denke, dem ist nicht viel hinzuzufügen. Bedenklich finde ich hier, dass viele Abgeordnete Gesetzen zugestimmt haben, obwohl sie nicht wissen konnten, was sie hier eigentlich verabschieden.

Epilog 1 – Falsche Gerichtsschelte

Wenn nun die Zustimmungsgesetze zu ESM und Fiskalpakt vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden, finde ich ich es bedenklich, dass in diesem Zusammenhang der FDP Politiker Alexander Graf Lambsdorff an der Kompetenz des Gerichts zweifelt, hierüber entscheiden zu können.

Ihm ist zu entgegnen, dass

  • …das Bundesverfassungsgericht eben nicht darüber entscheidet, ob die Maßnahmen ökonomisch sinnvoll sind, sondern darüber, ob die Zustimmungsgesetze verfassungsgemäß sind.
  • …wohl eher zu fragen ist, ob die Abgeordneten wirklich wussten, worüber sie hier entschieden haben.

Ich persönlich habe mehr Vertrauen in die in akademischer Ruhe getroffene Entscheidung aus Karlsruhe als in die von Kadavergehorsam getriebenen und im Schweinsgalopp verabschiedeten Zustimmungsbeschlüsse der Abgeordneten.

Epilog 2 – es geht um die Wurst

Wenn Sie nun schon wegen der Gesetze nicht mehr ruhig schlafen können, sollten Sie wenigstens Ihre Wurst selber machen.

Guten Appetit.

Nachträgliche Leseempfehlung: Einige Gedanken über den Euro