Schlichtungsstelle Energie stellt Flexstrom, Löwenzahn und Optimal Grün Verfahren ruhend

Wie die Schlichtungsstelle Energie auf ihrer Internetseite mitteilt, wurden wegen des Insolvenzantrags von Flexstrom und deren Tochtergesellschaften Löwenzahn Energie und Optimal Grün alle laufenden Schlichtungsverfahren bezüglich dieser Unternehmen ruhend gestellt.

Dieser Schritt ist insoweit logisch, als dass nicht abzusehen ist, wie sich die Situation bei den betroffenen Unternehmen entwickelt – die Schlichtersprüche würden wahrscheinlich ins Leere laufen.

Die Schlichtungsstelle macht zudem ausdrücklich darauf aufmerksam, dass sie Fragen rund um die Insolvenz der drei Discountstromversorger nicht beantworten darf, kann und wird.

Pressemitteilung: ENSTROGA AG reagiert auf Flexstrom Insolvenz

Das ging schnell – die Berliner ENSTROGA AG, ebenfalls ein unabhängiger Stromversorger, reagierte bereits auf die Insolvenz von Flexstrom:

Flexstrom Insolvenz zeigt, wie wichtig die Wahl des richtigen Stromanbieters ist

Berlin, 12.04.2013 – Und wieder erschüttert eine spektakuläre Insolvenz den deutschen Markt für Discount Strom: der Berliner Stromanbieter Flexstrom AG und seine Tochtergesellschaften „Optimal Grün“ und „Löwenzahn Energie“ haben beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Die Berliner ENSTROGA AG nimmt dies zum Anlass, wichtige Hinweise zur Auswahl eines neuen Anbieters zu geben.

Denn Flexstrom ist nicht die erste Großinsolvenz im deutschen Strommarkt: vor fast zwei Jahren musste der Stromdiscounter Teldafax gleichfalls Insolvenz anmelden, wovon über 700.000 Stromkunden betroffen waren. Und auch diesmal sind es rund 600.000 Stromkunden, die sich nun einen neuen Stromversorger suchen müssen.

Martin J. Münzel, Sprecher der Berliner ENSTROGA AG, rät den Verbrauchern von Vorkasse-Tarifen Abstand zu nehmen. Vielmehr solle man möglichst einen Tarif mit monatlicher Zahlweise wählen. Dies sei zum einen ein Indiz für einen seriös kalkulierenden Anbieter und sorge zum anderen dafür, dass sich die eigenen Verluste im Rahmen halten, sollte es doch zur Insolvenz kommen. Und auch kurze Vertragslaufzeiten sind ein Indiz für einen empfehlenswerten Anbieter. Denn nur wer sich sicher ist, dass seine Kunden auch bleiben, kann es sich leisten Ihnen die Freiheit zu geben, schnell zu gehen.

So hat z.B. der ENSTROGA traditionstarif.de eine kurze Mindestvertragslaufzeit von nur einem Monat. Das ist ideal für alle Verbraucher, die unabhängig bleiben und sich nicht so lange an ihren Stromversorger binden wollen. Der ENSTROGA vollstromtarif.de hingegen ist für Kunden optimiert, denen Preisstabilität beim Strom wichtig ist und die sich dafür auch gerne länger (12 Monate) an Ihren Stromanbieter binden wollen.

„Mit unseren Tarifen bieten wir bewussten Verbrauchern seriös kalkulierten Strom an, der sich dennoch dem Preisvergleich stellen kann. Wir laden daher besonders auch die ehemaligen Flexstrom Kunden ein, sich von der ENSTROGA zu überzeugen.“ führt Münzel weiter aus.

Mehr Informationen gibt es unter www.enstroga.de.

Kontakt: Martin J. Münzel

ENSTROGA AG
Alt-Moabit 91d
10559 Berlin

Per E-Mail: info@enstroga.de

www.enstroga.de

Diese Pressemitteilung wurde uns von der ENSTROGA zur Verfügung gestellt.

Flexstrom insolvent

1Die Gerüchte gab es schon lange, jetzt sind sie Gewissheit: Der Billigstromanbieter Flexstrom ist insolvent. Davon betroffen sind auch die Töchter „Optimal Grün“ und „Löwenzahn Energie“.

Was heißt das für die betroffenen Kunden von Flexstrom und seinen Tochtergesellschaften?

Zunächst einmal müssen Sie keine Sorge haben, dass Sie ohne Strom dastehen. Zunächst läuft die Belieferung durch Flexstrom weiter. Und wenn diese beendet werden sollte, rutschen Sie im schlimmsten Fall rutschen in den Grundversorgertarif, meist bei Ihren örtlichen Stadtwerken.

Allerdings kann es ratsam sein, sich schnellstmöglich einen neuen Stromversorger zu suchen, wobei hier zunächst die vereinbarten Kündigungsfristen zu beachten sind.  Erst wenn Flexstrom nicht mehr liefern kann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Wichtige Hinweise zum Anbieterwechsel gibt es übrigens im Artikel „Worauf soll man beim Wechsel des Stromanbieters achten?„.

Eventuell an geleistete Vorauszahlungen an Flexstrom sind wahrscheinlich leider verloren. Diese können Sie dann im Zuge des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob und in welcher Höhe diese dann aber erstattet werden, ist unklar. Die laufenden monatlichen Abschläge müssen Sie weiterzahlen.

 

Stromanbieter: Flexstrom

Flexstrom  ist ein ehemaliger Stromanbieter, der inzwischen insolvent ist.

Erfahrungsberichte

Bloss weg hier. Hoffentlich machen die bald ganz dicht und der Insolvenzverwalter lässt uns Kunden gehen. Mir reicht es und ich suche einen normalen Anbieter, der keine Tricksereien nötig hat.
(Gudrun)

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