Kommentar: Wahlkampfgetöse – das kommunale Wahlrecht für nicht-EU Ausländer in NRW

Bekanntlich sprechen sich die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PIRATEN für die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Ausländer, die nicht aus Mitgliedstaaten der EU kommen, in Nordrhein-Westfalen aus. Dies sei für die Integration dieser Menschen in den Gemeinden und in Deutschland ein ganz wesentlicher Aspekt.

Dazu soll die Landesverfassung Nordrhein-Westfalens in Art. 78 um folgenden Satz ergänzt werden:

Wahlberechtigt sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen und die ihren ständigen Wohnsitz dauerhaft in Deutschland haben.

Von der CDU in NRW wird das abgelehnt, vielmehr sollten die Menschen über eine Einbürgerung in Deutschland integriert werden.  Und auch die Fraktion der FDP macht verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf geltend; sie vertritt den Standpunkt, dass eine solche Regelung mit Blick auf die Homogenitätsklausel des Grundgesetzes nur auf Bundesebene getroffen werden könne.

Nun sollte man mehr demokratische Rechte für hier dauerhaft lebende Menschen unter dem Integrationsaspekt durchaus diskutieren.

Doch das aktuelle Gesetzesvorhaben von SPD, Grünen und Piraten in NRW ist aussichtslos. Denn eine Änderung der Landesverfassung muss im Landtag mit 2/3 Mehrheit erfolgen; diese ist hier nicht abzusehen. Und selbst wenn sie durch käme wäre angesichts der verfassungsrechtlichen Bedenken mehr als fraglich, ob sie auch Bestand haben würde.

So ist es aktuell reines Wahlkampfgetöse.

Ob dies angesichts der momentanen Diskussionen um Auftritte türkischer Minister in Deutschland und Europa und des Einflusses der AKP auf die hiesige türkische Commuity nicht zur Unzeit kommt und nach Hinten losgeht, mag jeder für sich beurteilen.