Am 24. September 2017 wählen gehen – mit Tipps für Unentschlossene

Bitte gehen Sie wählen!

Nur noch wenige Tage sind es bis zu Bundestagswahl am 24. September 2017 und vielleicht wissen Sie noch nicht, was Sie wählen sollen und haben vor, deswegen erst gar nicht zur Wahl zu gehen. Oder Sie glauben, dass ihre eigene Stimme unter den vielen Millionen gar nichts bringt.

Das Wahlrecht ist aber eines der wichtigsten demokratischen Rechte, die Sie haben – und ich habe an anderer Stelle schon einmal erwähnt, dass z.B. in Bonn die OB Wahl 2015 durch nur rund 60 Stimmen entschieden wurden. Und gerade bei der Wahl der Direktkandidaten mit der Erststimme kann es auch bei einer Bundestagswahl ähnlich knapp ausgehen. Unvergessen auch die Bundestagswahl 2002, bei der die SPD sogar bei den Zweitstimmen bundesweit nur 6.000 mehr Wähler als CDU/CSU hatte. Sie sehen also: jede Stimme zählt.

Und daher gilt: Egal, ob Sie mit der Großen Koalition zufrieden sind oder nicht – gehen Sie am 24. September 2017 bei der Bundestagswahl 2017 wählen!

Sie haben zwei Stimmen

Gerade bei der Erststimme in Ihrem Wahlkreis kann es also richtig wichtig werden, dass auch Sie abstimmen. Mit der Erststimme wählen Sie Ihren Direktkandidaten, also sozusagen den Bundestagsabgeordneten (ich meine damit in der Folge übrigens auch immer Frauen), der ihren Wahlkreis direkt im Bundestag vertritt.

In den Bundestag zieht derjenige ein, der die meisten Stimmen im jeweiligen Wahlkreis erzielt, so dass im Regelfall hier die Vertreter von CDU/CSU oder SPD zum Zuge kommen. Nur sehr selten kann sich einer der Vertreter der kleinen Parteien durchsetzen, so z.B. Hans-Christian Ströbele (Grüne), der in seinem Berliner Wahlkreis bei den letzten Bundestagswahlen jeweils um die 40% holte und so als Direktkandidat in den Bundestag einziehen konnte.

Grundsätzlich sollten Sie hier eher nach Person denjenigen wählen, von dem Sie das Gefühl haben, dass er sich am meisten für ihren Wahlkreis einsetzt. Googeln Sie die Kandidaten oder schauen Sie bei abgeordnetenwatch.de vorbei, wo Sie einen Kandidatencheck vornehmen können.

Mit der Erststimme können Sie relativ gefahrlos „Protest wählen“, wenn Sie sich für den Direktkandidaten von z.B. FDP, Grüne, Freie Wähler oder Die PARTEI entscheiden – mit nahezu an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird dieser Kandidat zwar nicht in den Bundestag einziehen und Sie zeigen, dass Sie mit der GroKo in dieser Form nicht einverstanden sind.

Daneben stellen sich in einigen Wahlkreisen auch unabhängige Einzelbewerber zur Wahl (Liste hier), die keiner Partei angehören. Durch die Wahl eines dieser Einzelkämpfer belohnen Sie individuelles politisches Engagement und würfeln damit ggf. auch die Wahlkreisergebnisse etwas durcheinander. Zu raten ist dennoch, sich mit den Positionen der Einzelkämpfer vorab auseinanderzusetzen, da einige durchaus eher extreme Positionen aus der linken oder rechten Ecke haben.

Zweitstimme

Anders als der Name suggeriert ist die Zweitstimme die wichtigere Stimme. Mit dieser wählen Sie die Kandidaten von der Landesliste der Partei und entscheiden letztlich über die Anzahl der Sitze der Parteien im Bundestag, da der Anteil der Bundestagssitze einer Partei (ca.) dem Anteil der erhaltenen Zweitstimmen entspricht; Verzerrungen entstehen durch die 5% Hürde und durch Überhangmandate, aber an dieser Stelle soll es jetzt nicht zu kompliziert werden. Festhalten kann man jedenfalls – die Zweitstimme ist die an sich entscheidende Stimme.

Können Sie sich nicht entscheiden, wen Sie hier wählen sollen, helfen z.B. der Wahlomat und andere entsprechende Tools – oder Sie wählen in Hinblick auf die von Ihnen gewünschte Koalition.

Taktisches Wählen

Die Kombination aus Erst- und Zweitstimme bietet auf jeden Fall viele Optionen für taktisches Wählen.

Sind Sie z.B. für eine Schwarz/Gelbe Koalition, wählen Sie mit der Erststimme den CDU Kandidaten (der gute Aussichten hat, das Direktmandat zu erringen) und mit der Zweitstimme die FDP.

Ist Ihnen an der Fortsetzung der GroKo gelegen, ist es sinnvoll, mit beiden Stimmen die Partei zu wählen, die aus Ihrer Sicht in dieser das größere Gewicht haben soll, also entweder CDU (in Bayern CSU) oder eben SPD.

Möchten Sie eine möglichst schwache GroKo und wollen aus Ihrer Sicht nicht das Risiko von Schwarz/Gelb eingehen, sind die Grünen mit beiden Stimmen die Partei Ihrer Wahl, notfalls auch die Linke. Ob Sie angesichts eines Herrn Höcke die AfD wählen wollen, sollten Sie sich aber gut überlegen (auch wenn ich von pauschal unreflektiertem AfD Bashing nichts halte). Ist Schwarz/Gelb eine Option für Sie, kommt natürlich auch die FDP mit Erst- und Zweitstimme in Frage.

Eine interessante Kombination kann auch SPD Erststimme und FDP Zweitstimme sein.

Die Wahrscheinlichkeit von Rot-Rot-Grün ist zwar gering. Ist dies aber Ihre Wunschkoalition, wählen Sie Erststimme SPD und Zweitstimme Grün (oder meinetwegen auch die Linke).

Nischenparteien

Wenn Sie sich mit den etablierten Parteien gar nicht anfreunden können, stehen zahlreiche Nischenparteien zur Wahl – hier eine Liste aller Parteien bei der Bundestagswahl 2017.

Doch sollte man hier genauer hinschauen, wo man sein Kreuz macht – viele auf den ersten Blick harmlos erscheinende Parteien wie z.B. die V3 Partei bieten vielen Verschwörungstheoretikern eine Heimat. Und die so demokratisch klingende Partei „Volksabstimmung“ verfolgt einen stramm rechten Kurs.

Wenn Sie bei Ihrer Proteststimme auf Nummer sicher gehen wollen, wählen Sie „Die Partei“, die zwar keine echten Inhalte aufzuweisen hat, aber den anderen Parteien durchaus den Spiegel vorhält.

Befasst man sich aber weiter mit vielen der kleineren Parteien findet man darunter viele, die mehr Aufmerksamkeit und auch Erstattung von Wahlkampfkosten verdient hätten. z.B. „Die Urbane„.

Nachdenken statt blind wählen

Sie werden schon gemerkt haben, dass ich zwar auf der einen Seite eine Vorliebe für die FDP (und zugegebenermaßen auch für Die PARTEI) habe, dass ich hier aber niemanden vorschreiben möchte, was er zu wählen oder nicht zu wählen hat.

Wichtig ist, dass man wählen geht und sich über seine Wahl vorher Gedanken macht.

Der Weg in den Bundestag als unabhängiger Kandidat

einzelkandidaten-bundestagDie Einzelbewerber

Immer wieder treten in einzelnen Wahlkreisen bei Bundestagswahlen von den Parteien unabhängige Kandidaten an, die auch Einzelbewerber, Parteilose oder einfach Unabhängige genannt werden.

Dies sind Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis und können mit der Erststimme gewählt werde. Erreicht ein Direktkandidat in seinem Wahlkreis die relative Mehrheit der Stimmen ist er als Abgeordneter in den Bundestag gewählt.

Bei der Bundestagswahl 2013 gab es immerhin 81 solche Einzelbewerber – von denen es aber keiner ins Parlament schaffte.

Voraussetzungen

Doch was muss man tun, um selber als unabhängiger Kandidat anzutreten? Zunächst gelten folgende Voraussetzungen:

  • Passiv wahlberechtigt – also als Kandidat wählbar – ist grundsätzlich jeder deutsche Staatsbürger, der volljährig ist. Es ist nicht erforderlich, dass man seinen Wohnsitz in dem Wahlkreis hat, in dem man antreten will.
  • Spätestens am 66. Tag vor dem vorgesehenen Wahltermin muss man bis 18h beim zuständigen Kreiswahlleiter seine Anmeldung abgegeben haben. Hierfür gibt es ein Formblatt (Formblatt Anlage 13 zu § 34 Abs. 1 BWO), das die notwendigen Angaben aufführt. Angeben muss man insbesondere den Familiennamen, die Vornamen, den ausgeübten Beruf oder anderen Stand (z.B. Student, Rentner…), das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Anschrift der Hauptwohnung. Daneben kann man statt des Parteinamens ein „Kennwort“ angeben, das dann auf dem Wahlzettel erscheint; z.B. „Ihr unabhängiger Kandidat für Bonn“ oder „Für Volksentscheide“.
  • Weiter braucht man 200 Unterschriften von Unterstützern, die in dem Wahlkreis, in dem man antritt, wahlberechtigt sind. Diese müssen die Erklärung auf einem Formblatt (Anlage 14 zu § 34 BWO) persönlich und handschriftlich unterzeichnen. Neben der Unterschrift sind dabei der Familienname, die Vornamen, Geburtsdatum und die Anschrift der Hauptwohnung sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Da die Wahlberechtigung der Unterstützerstimmen überprüft wird, empfiehlt es sich, aus Sicherheitsgründen mehr als 200 Unterschriften zu sammeln. Die Unterschriften müssen ebenfalls innerhalb der genannten Frist beigebracht werden.
  • Wenn alle Voraussetzungen passen, steht man als Direktkandidat auf dem Wahlschein.

Welches der zuständige Kreiswahlleiter ist, findet man auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters. Der Kreiswahlleiter kann einem auch die entsprechenden Formulare zur Verfügung stellen.

Hilfen für Einzelbewerber

Als unabhängiger Kandidat kann man nicht auf die Unterstützung der Parteien zurückgreifen. Dennoch gibt es bestimmte Formen und Möglichkeiten der Unterstützung.

  • Zunächst hat jeder, der „sich um einen Sitz im Bundestage bewirbt, … Anspruch auf den zur Vorbereitung seiner Wahl erforderlichen Urlaub“, was sich aus dem Grundgesetz ergibt (Art. 48 GG). Dies sollte man mit seinem Arbeitgeber abstimmen.
  • Wahlkampfkosten sind möglicherweise steuerlich absetzbar; hier sollte man im Vorfeld mit seinem zuständigen Finanzamt Kontakt aufnehmen.
  • Spenden an Einzelbewerber sind anders als Parteispenden steuerlich nicht absetzbar. Möglich wäre es ggf. einen gemeinnützigen Verein zu gründen, der dann den Direktkandidaten unterstützt. Spenden an diesen Verein könnten dann von der Steuer abgesetzt werden. Auch dieses Konstrukt sollte man vorher mit seinem Steuerberater, ggf. Rechtsanwalt und zuständigem Finanzamt absprechen, damit es nachträglich keine bösen Überraschungen gibt.
  • Unterstützung durch bestehende Vereine und Zusammenschlüsse ist ebenfalls möglich; so traten 1987 245 unabhängige Kandidaten der Friedensliste an; 2009 hatten 62 Kandidaten das Kennwort „Willi Weise Projekt“ angegeben, das für ein bedingungsloses Grundeinkommen eintritt. 22 Kandidaten wurden in diesem Wahljahr von der Wählervereinigung „Für Volksentscheide“ unterstützt.
  • Nach der Wahl ist eine staatliche Zuwendung in Höhe von 2,80 Euro je gültige Stimme für den Einzelbewerber möglich. Diese wird aber nur gezahlt, wenn im Wahlkreis mindestens 10% der im Wahlkreis abgegebenen gültigen Erststimmen erreicht wurden. Diese Hürde ist vergleichsweise hoch und wurde bisher nur von wenigen Kandidaten erreicht. Nähers regelt § 49b BWG.

Ein Fazit

Bisher haben es erst drei Einzelbewerber in den Deutschen Bundestag geschafft, was 1949 der Fall war. Möglich war dies an sich nur durch das damals noch andere Wahlrecht sowie den Umstand, dass diese nur formell unabhängig waren, de facto aber von Parteien unterstützt wurden. Seit der Bundestagswahl 1953 erreichte kein Einzelbewerber mehr die relative Mehrheit der Stimmen in seinem Wahlkreis und nur neun mal wurden die für die Wahlkampfkostenerstattung notwendigen 10% erreicht.

Man möchte also meinen, dass es von vornherein aussichtslos ist, als Einzelbewerber anzutreten – dennoch kann dies lohnend sein, was ich in einem späteren Artikel hier betrachten werden.

An David Precht, Jürgen Milski, Harald Welzer und die anderen Nichtwähler. Oder – warum Nischenparteien wichtig sind

Anmerkung: Diesen Artikel habe ich anlässlich der Bundestagswahl 2013 geschrieben. Einen aktuellen Beitrag zur Bundestagswahl 2017 gibt es hier.

Die Nichtwähler sind da

In der Zeit zeigt der Boulevard-und Mainstream-Philosoph Richard David Precht Sympathien für Nichtwähler: „So gesehen, ist selbst die Wahl zwischen Wählen oder Nichtwählen nicht wirklich wichtig.“ schwurbelt er.

Bei Markus Lanz gesteht der wohl erfolgreichste ehemalige Big-Brother-Bewohner Jürgen Milski, dass er ein überzeugter Nichtwähler sei – obwohl ihm die Demokratie wichtig sei.

Und der Sozialpsychologe Harald Welzer darf im gedruckten Spiegel reüssieren, „Allein der Entzug der Zustimmung nötigt die Parteien, sich ihrem Legitimationsverlust zu stellen und sich daran zu erinnern, wer in der Demokratie der Souverän ist.“ Mit dem Entzug der Zustimmung meint er Nichtwählen.

Damit stehen die drei nicht allein. Bei der Bundestagswahl 2009 sind fast 30% der Wahlberechtigten nicht zur Urne gegangen. Alle frei nach dem Motto: „Egal was man wählt, am Ende wird es doch wieder nur Mutti. Also spar ich mir das.“

Wahlverweigerung bringt nichts

Klar, wenn alle so denken ändert sich auch nichts. Und Frau Merkel ist es am Ende egal, ob sie die 41% für CDU/CSU bei einem hohen Anteil an Nichtwählern einfährt. Dagegen fände sie eine hohe Wahlbeteiligung gar nicht gut, wenn es dann nur noch für 38% oder gar weniger reichte.

Gut, dass man eigentlich gar nicht wählen gehen will, kann ich an sich gut nachvollziehen. Lesen Sie die Euro Parabel und Sie wissen, warum ich mich von der Politik nicht ernstgenommen fühle.

Nichtwählen ist dann aber der falsche Weg. Denn wenn Sie aber nicht wählen gehen, ändert sich erst recht nichts. Ich kann es Ihnen nicht oft genug sagen: Auch wenn die Politiker eine niedrige Wahlbeteiligung nach vorne hin bedauern werden – „schade für die Demokratie“ – ist es ihnen doch lieber, dass sie wiedergewählt werden – „Puh, zum Glück haben die 30% Nichtwähler nicht für was anderes gestimmt.“

Die Lösung für die Zweitstimme: Nischenparteien

Dabei ist die Lösung ganz einfach. Es müssen ja nicht immer die alten eingefahrenen Parteien sein. Sie haben je nach Wahlkreis immerhin die Wahl aus bis zu 34 bei der Bundestagswahl 2013 zugelassenen Parteien. Und darunter gibt da viele interessante Möglichkeiten, von denen ich vier vorstellen möchte:

  • Für Eurokritiker – die AfD. CDU/CSU reden sich die Eurokrise schön, die FDP hat sie nicht verstanden, die SPD traut sich nicht die Wahrheit zu sagen… Also wählen Sie eine Partei, die die Probleme des Euro verstanden hat – die AfD (Alternative für Deutschland). Und damit geben Sie an die etablierte Politik auch das Signal, dass Sie mit der laufenden Euro-Dauerkrisen-Rettungspolitik nicht einverstanden sind. Die AfD hat sich nach vielen Querelen als nicht wählbar erwiesen. Ob sich die von Bernhard Luke (ex AfD) gegründete Alfa Partei etablieren kann, ist noch unklar. (Update vom 20. Oktober 2015)
  • Für Internet-Freiheitskämpfer – die Piraten. Sie sind gegen die NSA Überwachung, Vorratsdatenspeicherung und für Netzneutralität? Das weitgehende Totschweigen des Überwachung-Skandals durch die etablierten Parteien nervt Sie? Internet-Freiheit ist Ihn wichtig? Dann ist die Piratenpartei richtig für Sie.
  • Für überzeugte Nichtwähler – die Partei der Nichtwähler. Mit der Wahl der Partei der Nichtwähler macht man es als an sich überzeugter Nichtwähler richtig. Die Partei schreibt selbst, sie gebe „Nichtwählern das gute Gewissen, dass sie ihre Stimme einer unabhängigen Kraft geben können, die den etablierten Parteien sagt: ‚Stopp, sonst wenden sich immer mehr enttäuscht von der Politik ab'“. Und das ist ein klares Statement.
  • Oder Sie wählen die Satire-Partei „Die Partei“ und zeigen damit, dass Sie den ganzen Politikbetrieb nicht ernst nehmen.

Dass sollte es erstmal an Nischenparteiempfehlungen sein. Wobei es natürlich für jeden Geschmack etwas gibt: Tierschutzpartei, Bibeltreue Christen, Marxisten, Partei der Vernunft…

Damit ist schon klar, was Sie mit Ihrer Zweitstimme wählen können, die ja gemeinhin als die wichtigere „Kanzlerstimme“ gilt.

Was mit der Erststimme wählen?

Bleibt die Erststimme, mit der Sie Ihren Direktkandidaten für den Bundestag wählen. In einigen wenigen Wahlkreisen gibt es unabhängige Wahlbewerber, die an keine Partei gebunden sind. Zugegeben, darunter sind einige, die man nicht ernst nehmen kann oder Rechtsausleger wie Henry Nitzsche in Sachsen. Viele der Direktkandidaten bringen aber engagiert frischen Wind in die Politik wie z.B. der „Journalitiker“ Martin Kissel in Freiburg, der Ihre Stimme verdient hat. Eine Übersicht der parteilosen Direktkandidaten 2013 habe ich für Sie zusammengestellt.

Wenn es in Ihrem Wahlkreis aber keinen unabhängigen Direktbewerber gibt, können Sie sich für einen Vertreter der Nischenparteien entscheiden. Oder Sie geben Ihre Erststimme dem weniger aussichtsreichen Kandidaten in Ihrem Wahlkreis. Auch so ärgern Sie die etablierte Politik.

Und „ungültig wählen“?

Manchmal wird empfohlen, den Stimmzettel ungültig zu machen, z.B. indem man „Alle korrupt!“ darauf schreibt oder einfach mehrere Parteien ankreuzt. Allerdings hat das den gleichen Effekt wie Nichtwählen. Mit dem kleinen Unterschied, dass die ungültigen Stimmen halt nochmal gesondert aufgelistet werden. Aber ob eine ungültige Stimme aus Protest oder aus Versehen abgegeben wurde, weiß dann auch keiner.

„Ungültig wählen“ ist also Blödsinn.

Starke Nischenparteien wären ein Gewinn für die Demokratie

Was glauben Sie, was los wäre, wenn es die AfD und die Piratenpartei knapp in den Bundestag schafften? Die etablierten Parteien wären gezwungen, neue Wege der Zusammenarbeit zu beschreiten, da die bisherige Koalitionsarithmetik nicht mehr aufginge. Und vieles, was von hauptberuflichen Politikern nicht offen angesprochen wurde, käme endlich vom Rednerpult unter dem Bundesadler. Und Angela Merkel würde vielleicht endlich mal Klartext reden, als es allen Recht machen zu wollen.

Um nochmal auf Harald Welzer zurückzukommen: er irrt, wenn er postuliert, Wahlenthaltung tue den etablierten Parteien weh. Starke Nischenparteien tun es.

Verändern ist auch gar nicht schwer

Ansonsten ist wählen gehen auch gar nicht schwer. Machen Sie einfach einen gemütlichen Sonntagsspaziergang zu Ihrem Wahllokal. Und wenn Sie am Sonntag nicht aus dem Haus gehen wollen, kümmern Sie sich schnell um Briefwahl. Wie das geht, steht alles auf den Wahlunterlagen, die Sie von Ihrer Gemeinde zugeschickt bekommen haben.

Also, tun Sie was, damit sich etwas ändert in unserem Staat. Gehen Sie wählen. Und zwar eine Nischenpartei.

Bild: (c) Allposters.de