10 Fakten zum 18. Februar

  1. Gambia feiert heute seine 1965 erlangte Unabhängigkeit von Großbritannien.
    Jimena (auch Ximena geschrieben) hat heute Namenstag. Der weibliche Vorname kommt aus Spanien.
  2. Heute im Jahr 1587 wird die wegen Hochverrats verurteilte ehemalige schottische Königin Maria Stuart hingerichtet (Bild). Der unerfahrene Scharfrichter braucht drei Schläge, um ihren Kopf vom Körper zu trennen.
  3. Clyde Tombaugh entdeckt 1930 auf Fotografien Pluto. Der Himmelskörper wird zunächst als Planet eingestuft, ist aber inzwischen nur noch ein Zwergplanet.
  4. 1943 werden die Geschwister Sophie und Hans Scholl beim Verteilen des sechsten regimekritischen Flugblatts der „Weißen Rose“ an der Universität München beobachtet und daraufhin festgenommen. In dem Flugblatt kommt ein Zitat aus einem Lied des Dichters Theodor Körner vor: „Frisch auf mein Volk, die Flammenzeichen rauchen.“, der zu den Zeiten der Befreiungskriege gegen Napoleon wirkte.
  5. Am gleichen Tage hält Joseph Goebbels in Berlin die berüchtigte Sportpalastrede, in der er laut die Frage stellt „Wollt ihr den totalen Krieg? Wollt ihr ihn, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir ihn uns heute überhaupt erst vorstellen können?“ und ihm die rund 14.000 Zuhörer frenetisch zustimmen. Goebbels Rede endet mit dem Satz „Nun, Volk, steh auf, und Sturm, brich los!“ – ebenfalls ein leicht verändertes Zitat von Theodor Körner. Hier ist die Rede im Volltext.
  6. 1949 wird in Tübingen der 28-jährige Raubmörder Richard Schuh durch das Fallbeil hingerichtet. Es ist die letzte von einem westdeutschen Gericht angeordnete Hinrichtung, da die Todesstrafe mit Inkrafttreten des Grundgesetzes im Mai des Jahres abgeschafft wird.
  7. US-Vizepräsident Richard Nixon eröffnet 1960 die VIII. Olympischen Winterspiele in Squaw Valley. Die Eröffnungsfeier wird von Walt Disney gestaltet.
  8. Mit dem Beginn des heutigen Tages im Jahr 2011 endet die Immunität von Christian Wulff gegen Strafverfolgung. Ab diesem Tag konnten die Staatsanwaltschaft von Hannover und andere Strafverfolgungsbehörden uneingeschränkt gegen den Bundespräsidenten ermitteln – ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
  9. Maria I. kommt 1518 auf die Welt.
  10. Toni Morrison wird 1931 geboren.

Hier sind mehr Infos rund um den 18. Februar.

Nein, ich will nicht wieder dauernd über Wulff bloggen

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  100. …ach, scheiß drauf.

Jenseits des Niveaus – ein Blick auf die Wulffs

Als Christian Wulff am 30. Juni 2010 zum Bundespräsidenten gewählt wurde, war ich entsetzt, da ihm Format und Intellekt für das Amt des Bundespräsidenten fehlten. Hier können Sie meine später geäußerten Gedanken zu Christian Wulff nachlesen.

Bettina Wulff belegt mit ihrer Biographie nun eindrucksvoll, dass alles noch viel schlimmer war.

Da wird geschildert, wie der damalige Ministerpräsident von Niedersachsen ihr nachstieg wie ein Stelzbock – obgleich noch verheiratet. Gar nicht erst wissen will ich, dass man in Schloss Bellevue nachts „ja verdammt leise sein [muss], bei allem, was man so tut“, da „die Wände ja doch nicht so dick“ sein könnten. Der Rücktritt ihres Mannes ist für sie ein „Event“, bei dem „der Drops schnell gelutscht“ sein sollte. In diesem Stil ist das ganze Buch geschrieben.

Solche Sätze erwartet man vielleicht in den bei Großburgwedeler Friseuren ausliegenden Klatsch-Zeitschriften – nicht in der Biographie der Ehefrau eines ehemaligen Staatsoberhaupts.

Das allein ist aber nicht ausreichend, die nahezu allgemeine Empörung über Bettina Wulffs Geschreibe zu erklären.

Unstreitig dürfte sein, dass sich die Wulffs nicht so moralisch integer verhalten haben, wie man es von ihnen hätte erwarten dürfen. Für viele Menschen stehen sie für „Geiz-ist-Geil“, Mitnahme-Mentalität, Gier und Geltungssucht. Allein schon, dass Christian Wulff nicht auf den Ehrensold verzichtet hat.

Auch die jetzige PR-Kampagne passt in dieses Bild: Medienwirksame Klagen gegen Google und Jauch, gut vorbereitete Interviews und das plötzliche Erscheinen der Biographie – das wirkt doch alles sehr geplant.

Auch dass Sie gerade die Gerüchte um ihre angebliche Vergangenheit als Prostituierte als Aufhänger für diese PR-Kampagne nutzt, ist mehr als zweifelhaft. Dann die Gründung ihrer PR-Agentur. Ihren ersten Kunden hat sie natürlich über Beziehungen aus der Zeit ihres Mannes als niedersächsischer Ministerpräsident. Von dem distanziert sie sich dann aber gleich wieder in Interviews.

Die Empörung kann ich also verstehen. Denn all das ist nicht nur jenseits des Protokolls, sondern jenseits des Niveaus.

Liebe Wulffs – kassieren Sie von mir aus den Ehrensold. Aber bitte bleiben Sie in Großburgwedel und lassen Sie uns in Ruhe. Danke.

Über Reue, Vergebung und Wulff

Nachdem Wulff vom Amt des Bundespräsidenten zurückgetreten war, wurden von verschiedener Seite Stimmen laut, es müsse nun einmal Schluss sein mit der Diskussion über ihn und ihm müsse vergeben werden.

Doch vor dem Vergeben kommen Reue und Buße.

Seinen Ursprung hat dieses Verständnis sicherlich in den Religion. Besonders ausgeprägt ist dies z.B. bei der katholischen Beichte, aber aber auch Luther stellte in der ersten seiner 95 Thesen fest, „dass das ganze Leben der Gläubigen Buße sein soll“. Im Islam ist „An-Nadam“, die Reue für die begangenen Sünden, wichtigste Voraussetzung für deren Vergebung. Und auch im Judentum findet der reuige Sünder diese Vergebung, was in der Teschuwa, der jährlichen 10 Tage der Umkehr, deutlich wird. Das gleiche Verständnis finden wir auch bei Religionen, die weiter von unserem Kulturkreis entfernt sind: so z.B. beim Hoʻoponopono, einem komplexen Buß- und Vergebungsritual südpazifischer Religionen. Ebenso im Buddhismus sind „Reue“, „Buße“ und „Umkehr“ wichtige Elemente auf dem Weg zur vollkommenen Befreiung.

Die Idee ist also so universell, dass sie sich von der Religion gelöst hat und Grundlage moderner Zivilgesellschaften geworden ist, was sich z.B. in unserem Strafrecht wiederspiegelt.

Ob die Fakten, die letztlich zu Wulffs Rücktritt führten, strafrechtlich relevant sind oder nicht, ist zwar zunächst unerheblich. Denn ein so kreativer Umgang mit der Wahrheit, das Brechen öffentlicher Versprechen und Gier sind zumindest moralisch verwerflich.

Doch dafür fehlt Wulff die Einsicht. Hätte nicht die Hannoveraner Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen ihn eingeleitet – wir müssten uns noch heute für den Präsidenten fremdschämen.

Kein Verzicht auf den Ehrensold, Bestehen auf eine Verabschiedung mit dem großen Zapfenstreich, Einfordern von Büro und Mitarbeitern – Einsicht, Reue oder gar Buße sehen anders aus. Um so verwunderlicher ist dies, als dass doch Wulff Katholik ist und ihm der Mechanismus von Reue und Vergebung geläufig sein sollte.

Aber wer weiß, vielleicht überrascht er uns nach seinem Aufenthalt im Kloster, wird einen Teil seines Ehrensoldes spenden, sein Büro für gemeinnützige Zwecke spenden und sich entschuldigen. Besser spät als nie.

Andererseits machen Psychologen darauf aufmerksam, dass es Menschen gibt, die zu Reue nicht fähig sind. Wünschen würde ich mir, dass Christian Wulff sich und uns beweist, dass dies bei ihm nicht der Fall ist.

Vom gierigen Wulff und der Politikverdrossenheit

Es hätte alles gut sein können – Christian Wulff tritt zurück, zieht sich nach Großburgwedel zurück und sorgt noch für eine schöne Schlagzeile: z.B., dass er den Ehrensold zumindest teilweise an gemeinnützige Organisationen spendet – vielleicht an den Blindenverband, als kleinen Ausgleich dafür, dass seinerzeit Niedersachsen als einziges Bundesland unter seiner Führung das Blindengeld gestrichen hat. Das Strafverfahren wird gegen eine Geldzahlung eingestellt, das Gras des Vergessens wächst und alles ist gut.

Leider schönes Wunschdenken.

Vom Ehrensold hört man nur noch, dass er ihn annimmt – entgegen seiner früheren Verzichtappelle. Sein Advokat reagiert auf entsprechende Anfragen erst gar nicht. Stattdessen hört man, dass Wulff auch Anspruch auf Büro, Fahrer, Referent etc. erhebt – für weitere geschätzte 280.000 Euro im Jahr.

Nun gut mag man einwenden, gegen diese Privilegien vorzugehen ist juristisch zumindest nicht ganz einfach. Stimmt. Und vielleicht sollten wir hier tatsächlich etwas Großmut zeigen und den Kleingeist aus Hannover in Ruhe lassen.

Mich widert jedoch an, dass ein sonst integerer Politiker wie Thomas de Maizière Wulff den großen Zapfenstreich andient und dieser das Angebot zum Hohne aller billig und gerecht denkenden Menschen noch annimmt. Dass der sich dann noch statt der üblichen drei Lieder vier wünscht, ist eigentlich nur eine lächerliche Randnotiz lässt aber tief blicken.

Sicher, Teile der Politik sind nicht bereit, bei diesem Theater mitzuspielen. Den Hut ziehen muss man insbesondere vor den vier noch lebenden Altbundespräsidenten Walter Scheel, Richard von Weizsäcker, Roman Herzog und Horst Köhler, die an diesem Zapfenstreich nicht teilnehmen werden.

Doch alle, die an der Veranstaltung teilnehmen – allen voran die Kanzlerin – treiben einen weiteren Keil zwischen Bevölkerung und herrschende Klasse und zeigen, dass sie nicht erkannt haben, worum es jetzt eigentlich geht.

Und das ist auf Dauer fatal.

Christian Wulff fordert Abstriche beim Ehrensold

Ich bin gespannt, ob der Wulff diesmal seinen Worten Taten folgen lässt und auf den Ehrensold verzichtet:

Die Frage, ob er zu seinen Aussagen steht, habe ich ihm übrigens über seinen Anwalt Gernot Lehr per E-Mail lehr@redeker.de gestellt – allerdings noch keine Antwort erhalten.

Kein Ehrensold für Christian Wulff

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,

in Ihren Händen liegt nunmehr die Entscheidung, ob der zurückgetretene Christian Wulff den Ehrensold erhalten soll – in Höhe von rund 200.000 Euro jährlich bis an sein Lebensende.

Sie werden ja nicht müde, Christian Wulff Ihren Respekt auszusprechen. Ich bitte Sie aber,  jetzt Respekt vor dem Amt des Bundespräsidenten zu haben und Christian Wulff den Ehrensold nicht zuzusprechen, sollte er selbst nicht aus Anstand darauf verzichten.

Denn er ist weder aus politischen noch aus gesundheitlichen Gründen vom Amt zurückgetreten, wie es § 1 des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten als Voraussetzung für die Zahlung des Ehrensoldes fordert.

Er hat sich für den Rücktritt aus Gründen entschieden, die in seiner Privatsphäre liegen – ob diese nun strafrechtlich relevant sind oder nicht. Damit aber hat er den Ehrensold nicht nur moralisch sondern auch rechtlich nicht verdient.

Sollte das Verhalten des ehemaligen Bundespräsidenten noch mit dem goldenen Handschlag belohnt werden, wäre dies für mich und viele andere Menschen nicht mehr vermittelbar. Dies auch angesichts der Tatsache, dass er später ohnehin stattliche Pensionsleistungen aus seiner Zeit als Abgeordneter und niedersächsischer Ministerpräsident beziehen wird.

Mit herzlichen Grüßen aus Bonn,

Ihr Severin Tatarczyk

Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (BPräsRuhebezG)

§ 1
Scheidet der Bundespräsident mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen
Gründen aus seinem Amt aus, so erhält er einen Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge mit Ausnahme der
Aufwandsgelder.

§ 2
Die Hinterbliebenen eines Bundespräsidenten oder eines ehemaligen Bundespräsidenten, dem zur Zeit seines
Todes Bezüge nach § 1 zustanden, erhalten für die auf den Sterbemonat folgenden drei Monate den sich nach § 1
ergebenden Ehrensold als Sterbegeld und sodann ein aus dem Ehrensold berechnetes Witwen- und Waisengeld.

§ 3
(1) Ist ein Bundespräsident nach seinem Ausscheiden in den öffentlichen Dienst eingetreten oder hat er darin vor
dem Antritt seines Amtes als Bundespräsident oder nach seinem Ausscheiden aus diesem Amt ein Ruhegehalt
oder eine ruhegehaltähnliche Versorgung erdient, so erhält er die ihm nach § 1 zustehenden Bezüge nur insoweit,
als sie das neue Diensteinkommen oder das Ruhegehalt oder die ruhegehaltähnliche Versorgung für denselben
Zeitraum übersteigen.
(2) Absatz 1 findet auf die Hinterbliebenen entsprechende Anwendung.

§ 4
Soweit nicht in den §§ 1 bis 3 etwas anderes bestimmt ist, sind die für die Bundesbeamten geltenden beihilfeund
versorgungsrechtlichen Vorschriften sinngemäß anzuwenden.

§ 5
Wenn das Bundesverfassungsgericht einen Bundespräsidenten nach Artikel 61 des Grundgesetzes für schuldig
erklärt, so hat es darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe die in diesem Gesetz vorgesehenen Bezüge zu
gewähren sind.

§ 6
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin im
Finanzsystem des Bundes (Drittes Überleitungsgesetz) vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im
Lande Berlin.

§ 7
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1100-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das durch Artikel 15 Absatz 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist.