Rechtliche Aspekte der Nutzung von PlugIn-(Mini)-PV-Anlagen

Einführung

Die Energiewende erfordert neben einer Dezentralisierung der Energieerzeugung auch eine Diversifizierung der Erzeugungsmethoden und eine Entlastung der Netze, somit also die möglichst verbrauchsnahe Erzeugung von Strom. Die Nutzung von Photovoltaikmodulen ist zwar nicht neu im Sinne einer Diversifizierung, als neu kann aber bezeichnet werden, dass jüngst größerer Fokus auf die Stromerzeugungsmöglichkeiten von Menschen gesetzt wird, die keine Dachphotovoltaikanlagen errichten und betreiben wollen oder können, insbesondere weil auch kein Interesse an der Einspeisung (und dem Verkauf oder der geförderten Vermarktung / Vergütung) von Strom besteht. Hinsichtlich dieser Personengruppe etablieren sich derzeit sogenannte PlugIn-PV-Anlagen (auch Minisolaranlagen oder Heim-Solaranlagen, PV-Kleinanlagen, Mini-Solarsystem, Guerilla-PV usw.), als Möglichkeit, Strom selbst zu erzeugen und diesen eigenverbrauchsmindernd ohne Einspeisung ins öffentliche Netz zu nutzen. Das PV-Modul mit eingebautem Wechselrichter wird in diesem Fall durch einen Schutzkontaktstecker (Schuko-Stecker) direkt in den Endstromkreis einer Wohnung oder eines Hauses eingesteckt. Bisher gab es solche Modelle höchstens als Selbstbausatz bzw. es war eine eigene Konstruktion von Modul, Wechselrichter und Stecker erforderlich (vgl. zum Ganzen eine Mitteilung auf Seite 3 der energy.aktuell Nr.32 des Ökostromversorgers Greenpeace Energy). In jüngerer Zeit lassen sich aber Marktteilnehmer identifizieren, die mit eigenen Gesamtlösungen auf dem Markt in Erscheinung treten (vgl. bspw. das Kraftwerk „simon“ der homemade.energy GmbH sowie das Kraftwerk „solarheld“ der Infinitum Energie GmbH und viele mehr). „Rechtliche Aspekte der Nutzung von PlugIn-(Mini)-PV-Anlagen“ weiterlesen