Angela Merkel CCXXXIX

Angela Merkel CCXXXIX.

Am 9. Juni 2011 verspricht Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung, dass die EEG Umlage werden nicht über die Größenordnung von etwa 3,5 ct/kWh steigen.

Bis 2017 stiegt sie aber auf 6,880 ct/kWh und sank während Merkels Amtszeit nie mehr unter 6,405 ct/kWh.

Karikatur mit Midjourney erstellt.

Meinung: Wie der Staat den Strompreis senken könnte – über die EEG Umlage hinaus

Steigende Strompreise sind für viele Haushalte Anfang 2022 ein Thema. Die Kilowattstunde kostet nahezu überall in Deutschland auch bei günstigen Anbietern deutlich über 30 Cent, bei Neuverträgen teilweise sogar 40 Cent und mehr. Dazu kommt noch der monatliche Grundpreis.

Ähnlich wie beim Preis für Kraftstoffe setzt sich der Strompreis aus zahlreichen Elementen zusammen. Die Stromerzeugung machte 2021 im Mittel rund 8ct je kWh aus, ist aber gewissen Schwankungen unterworfen, derzeit kann es aber auch deutlich mehr sein. Neben der Abschaltung von Kohle- und Atomkraftwerken spielen die Unsicherheiten am Gasmarkt eine große Rolle. In dieser Betrachtung schauen wir aber auf die gemittelten Werte 2021.

Als nächster großer Posten kommen die Netzentgelte, die ebenfalls bei rund 8 ct liegen. Hier gibt es tatsächlich wenig Spielraum, auch wenn die Energiewende die Kosten für den Netzausbau teilweise in die Höhe getrieben hat. Die Stromnetze müssen nun einmal für die Energiewende fit gemacht werden.

Dann die EEG Umlage, die 2021 bei 6,5ct pro kWh lag, 2022 aber bereits auf  3,723 ct gesunken ist. Ziel der Umlage ist die Förderung der erneuerbaren Energien, wobei deren Sinnhaftigkeit aber breit diskutiert wird. Eine recht passende Aussage ist, dass mit der EEG Umlage die Bürger in der Mitte Deutschlands den Eigenheimbesitzern im Süden das Solardach und den Landbesitzern im Norden die Windkraftanlage finanzieren… Immerhin, über eine komplette Streichung wird zur Zeit – Anfang 2022 nachgedacht. Sie ist sinnvoll und gar nicht mal so unwahrscheinlich, möglicherweise schon ab Mitte des Jahres.

Nicht wirklich diskutieren kann man hingegen über die Konzessionsabgabe, derzeit 1,66ct je kWh. Dieses Entgelt für die Einräumung von Wegerechten wurde mit dem Energiewirtschaftsgesetz 1935 eingeführt und geht an die Kommunen. Da es für diese eine der wichtigsten Finanzquellen ist, kann man hier wohl nicht auf die Schnelle eingreifen.

Dann gibt es diversere kleinere Umlagen, wie die KWK-Umlage (Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung), die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (Ausgleich für Netzentgeltbefreiungen stromintensiver Unternehmen), die Offshore-Haftungsumlage nach § 17f EnWG (Deckung von Schadensersatzkosten, die durch Probleme bei Offshore-Windparks entstehen können können) und die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV, die zur Deckung von Kosten abschaltbarer Lasten zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit dient. All das könnte man besser durch den Markt regeln lassen – einmal abgesehen davon, dass diese kleineren Umlagen auch nur 1,09 ct pro kWh ausmachen und im Gegenzug hohe Verwaltungskosten verursachen. Weg damit.

Ein etwas größerer Posten ist dann wieder die Stromsteuer, die 2,05 Cent je kWh ausmacht und nicht nur der Durchsetzung klimapolitischer Ziele sondern auch der Stabilisierung der Rentenbeiträge dient. Rund Ca. 90 % der Einnahmen aus der Stromsteuer fließen in die Rentenkasse… Dies ist eine absolut nicht sachgerechte Quersubventionierung, allein schon deswegen gehört sie abgeschafft.

Nachdenken könnte man weiter darüber, ob man für Strom zumindest für Privathaushalte nicht den reduzierten Mehrwertsteuersatz in Anschlag bringt, was ebenfalls sachgerecht wäre.

Alles in allem wäre so eine deutliche Entlastung der Verbraucher von rund 10ct je kWh möglich. Bei einem typischen 4 Personen Haushalt wären das dann rund 400 EURO im Jahr.

Ist 2021 Aktuelle EEG Streichung EEG zus. Kleinumlagen zus. Stromsteuer 7% MwSt.
Erzeugung 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7
Stromsteuer 2,05 2,05 2,05 2,05 0 0
Umsatzsteuer 5,09 4,56 3,86 3,65 3,26 1,2
EEG Umlage 6,5 3,72 0 0 0 0
Konzessionsabgabe 1,66 1,66 1,66 1,66 1,66 1,66
Offshore Umlage u.a. 1,09 1,09 1,09 0 0 0
Netzentgelte 7,8 7,8 7,8 7,8 7,8 7,8
Gesamt 31,89 28,58 24,16 22,86 20,42 18,36

 

Meinung: Der 20 Punkte Aktionsplan für Deutschland, den ich jetzt als CDU/CSU vorstellen würde

Ich bin in der komfortablen Situation, eben keine tragende Rolle in einer Partei zu haben. Hätte ich aber eine in der CDU – als sagen wir mal Vorsitzender – würde ich folgenden 20-Punkte Aktionsplan für Deutschland ausrufen und in Angriff nehmen:

  1. Bahnfahren, insbesondere auf der Langstrecke muss wieder günstiger werden. Daher senken wir den Mehrwertsteuersatz auch im Fernverkehr auf 7%. Flüge hingegen, gerade auf der Kurzstrecke, sind zu günstig. Deshalb führen wir eine Kerosinsteuer ein, deren Erlöse wir unmittelbar in nachhaltige Projekte zum Klimaschutz investieren.
  2. Der auf dem klassischen Verbrennungsmotor basierende Individualverkehr ist inzwischen eine Sackgasse. Wir wollen – auch gemeinsam mit der Automobilindustrie – die Entwicklung neuer Technologien wie z.B. die Brennstoffzelle und synthetische Kraftstoffe einerseits sowie andererseits innovative integrierte Mobilitätskonzepte fördern, die auf ein Zusammenspiel von Individualverkehr und ÖPNV setzen. Hierzu gehören auch ein klarer rechtlicher Rahmen für autonome Fahrzeuge.
  3. Das Schienensystem soll nach französischem Vorbild ausgebaut werden, so dass der Hochgeschwindigkeitsverkehr seine Vorteile unbeeinträchtigt von Güter- und Nahverkehr ausspielen kann. Es soll geprüft werden, welche stillgelegten Bahnstrecken reaktiviert werden können. Grundsätzlich soll der Ausbau der Schiene Vorrang vor Straßenbauprojekten haben. Ebenso sollen Güter vorrangig auf Schiene und Wasser transportiert werden.
  4. Als Flaggschiffkonzept der neuen Mobilitätspolitik wollen wir eine Hyperloop- oder Transrapid-Strecke zwischen dem Rheinland und der Region Dresden/Leipzig realisieren, auch um die Verkehrsverbindungen zwischen West und Ost zu stärken. Um die Technologie grundsätzlich zu evaluieren, wollen wir bis spätestens 2029 eine Teststrecke von ca. 60 km Länge zwischen zwei Großstädten umsetzen.
  5. Bei der städtischen Mobilität wollen wir den Vorrang von Fußgängern und Radfahrern sowie anderen Fortbewegungsmitteln wie E-Roller, klassischem ÖPNV oder neuen Konzepten wie Seilbahnen und Flugtaxis vor dem Auto. Hierzu gehört auch ein Umdenken beim Städtebau.
  6. Generell wollen die Wohnungsknappheit mit innovativen Methoden bekämpfen und damit Wohnen wieder günstiger, lebenswerter und umweltverträglicher gestalten.
  7. In der Energiepolitik wollen wir sofort die EEG Umlage abschaffen, um für marktgerechte Strompreise zu sorgen. Mittel und langfristig setzen wir auf eine zusehends dezentralere Energieversorgung: Solarenergie, Miniwindkraftanlagen, Wasserkraft, Gezeitenkraftwerke, Biogasanlagen und neue Technologien, deren Erforschung wir fördern; besondere Bedeutung kommt dabei der Entwicklung von Energiespeichern zu. Wir sehen aber auch die Notwendigkeit, kurzfristig an konventionellen Methoden der Energieerzeugung festzuhalten, um die nötige Grundlast bereitstellen zu können; wir wollen dabei in einem konsensualen Prozess die Laufzeit von AKW verlängern, im Gegenzug aber einen schnelleren Auszug aus der Kohle umsetzen. Die Auswirkungen von Großwindrädern auf die Umwelt – Insekten, Vögel, Fledermäuse, Landschaft, Wald, Wasser, Lärmbelästigung – wollen wir evaluieren und Art und Weise des weiteren Ausbaus davon abhängig machen.
  8. Der Erhalt der Artenvielfalt in Deutschland ist uns wichtig. Daher wollen wir die ökologische Landwirtschaft verstärkt fördern und größere zusammenhängende Naturschutzgebiete einrichten, Landschaften und Flüsse renaturieren und große zusammenhängende Gebiete wieder bewalden.
  9. In der Forschungs- und Bildungspolitik wollen wir den grundsätzlichen Gedanken des Föderalismus nicht antasten und den Ländern weitgehende Freiheiten belassen. In Bereichen entscheidender Zukunftstechnologien wie z.B. Quantum-Computing oder KI soll der Bund aber die Möglichkeit erhalten, in Abstimmung mit den Ländern mehr als bisher selbst aktiv zu werden, um eine führende Rolle Deutschlands hierbei zu gewährleisten.
  10. Distributed Ledger Technologien (Blockchain) können in vielen Bereichen – Finanzwirtschaft, Handel und sogar Verwaltung (DLT basierendes Grundbuch oder Handelsregister) – für schnellere und sicherere Prozesse sorgen. Entscheidend ist, dass hier schnell für entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen gesorgt, die Grundlagenforschung gefördert wird und die Verwaltung selbst als Vorbild aktiv wird.
  11. Grundsätzlich wollen wir es leichter machen, unternehmerisch aktiv zu werden und Unternehmen zu gründen. Die radikale Vereinfachung von Verwaltungsvorschriften und des Steuerrechts sollen dazu beitragen.
  12. Wir sehen die Notwendigkeit einer umfassenden Reform des Urheberrechts, die den Anforderungen des Internet gerecht wird und das Recht auf Privatkopie besonders achtet. Uploadfilter lehnen wir ab. Bestehende Regelungen wie DSGVO oder NetzDG sollen auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden. Weiter wollen wir in diesem Zusammenhang das Abmahnunwesen einschränken.
  13. Ebenso planen wir eine grundlegende Reform des Strafrechts. Insbesondere der Mordparagraph und das Notwehrrecht müssen angepasst werden. In diesem Zusammenhang wollen wir auch das System der strafrechtlichen Sanktionen grundlegend reformieren, Gefängnis soll die absolute Ausnahme sein.
  14. Die Zuwanderung nach Deutschland muss geregelt werden. Wir wollen daher schnellstmöglich ein Migrations- und Flüchtlingsgesetz realisieren, das Fachkräften den Zuzug erleichtert, Schutzbedürftigen Sicherheit bietet und andererseits eine bloße Einwanderung in unsere Sozialsysteme aus wirtschaftlichen Erwägungen erschwert. Weiter wollen wir verstärkt in Krisenregionen aktiv werden, um Fluchtursachen konzertiert zu bekämpfen.
  15. Wir streben eine umfassende Reform des Gesundheitssystems an. Als erste Sofortmaßnahmen wollen wir Homöopathie nicht mehr als Kassenleistung zulassen und die Arbeit in medizinischen Berufen, insbesondere in der Pflege, attraktiver gestalten. Der Zugang zu Fachärzten, gerade auch im Bereich der Psychotherapie, muss besser gesteuert und beschleunigt werden. Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung muss für jeden Bürger Pflicht werden, zusätzliche private Versicherungen sollen aber weiter möglich sein.
  16. Die Altersvorsorge soll für alle Bürger – auch Beamte und Freiberufler – über eine einheitliche Rentenversicherung erfolgen. Auch hier soll es aber jedem unbenommen bleiben, sich zusätzlich in anderer Weise abzusichern.
  17. Langfristig streben wir eine umfassende Reform der Sozialsysteme ein, an deren Ende ein bedingtes Grundeinkommen stehen kann, wenn darüber ein gesellschaftlicher Konsens erzielt und die Finanzierung gesichert werden kann.
  18. Wir setzen uns für eine Reform des Wahlrechts auf Bundeseben ein, deren Hauptziele eine Verlängerung der Wahlperiode auf fünf Jahre, eine Verkleinerung des Bundestags, eine Stärkung der Rechte des einzelnen Abgeordneten und eine Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers auf zwei Amtszeiten sind. Elemente der direkten Demokratie auf Bundesebene lehnen wir jedoch ab.
  19. Langfristig wollen wir uns von einer zentralisierten Hauptstadt lösen und Regierungsstellen zur Stärkung des Föderalismus über ganz Deutschland verteilen.
  20. Im Bereich der EU setzen wir auf eine Stärkung des Europäischen Parlaments gegenüber der EU-Kommission und dem EU-Ministerrat einerseits
    und einer wieder verstärkten Beachtung des Subsidaritätsprinzips andererseits.

Infografik – die Zusammensetzung des Strompreises in Deutschland

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Diese Infografik zeigt, woraus sich der Strompreis in Deutschland zusammensetzt. Ähnlich wie beim Benzin machen die staatlichen Umlagen, Abgaben und Steuern auch hier einen Großteil aus.

Quelle: Antoine Beinhoff

Wie wirkt sich die Erhöhung der EEG Umlage 2014 aus?

Wie man verschiedenen Pressemeldungen entnehmen konnte, soll die EEG Umlage (Erneuerbare Energien Gesetz) im Jahr 2014 um 1ct auf 6,3ct steigen. Viele Verbraucher fragen sich, wie sich die Erhöhung der Umlage auf Ihre Stromrechnung auswirken wird. Nichts einfacher als das – anhand Ihres aktuellen Stromverbrauchs können Sie das schon jetzt ganz einfach selbst ausrechnen. Nehmen wir an, Sie verbrauchen im Jahr 4.000 kWh Strom – ganz einfach, da Sie 1ct pro kWh Stunde mehr zahlen, sind es ab 2014 dann 40 Euro mehr im Jahr. Verbrauche Sie nur 1.800 kWh sind es auch nur 18 Euro. Und wenn Ihr Verbrauch bislang bei satten 10.000kwh liegt, subventionieren Sie die Energiewende mit immerhin 100 Euro im Jahr zusätzlich.

Das gilt freilich nur, wenn Ihr Stromversorger die Erhöhung auch 1:1 weitergibt und nicht die Chance nutzt, den Preis darüber hinaus zu erhöhen. Im Gegenzug ist eher unwahrscheinlich, dass Ihnen der Cent geschenkt wird. Zudem darf es dann auch nicht zu weiteren Erhöhungen staatlicher Umlagen geben.

Stellt sich die Frage, ob Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, wenn sich Ihr Strompreis wegen der EEG Umlage erhöht. Die meisten Stromversorger schließen dies aus, soweit es tatsächlich nur um die Weiterreichung einer staatlichen Umlage geht. Und so wird es sich dann auch meist verhalten.

Glücklich kann übrigens sein, wer eine absolute Preisgarantie hat – bei dieser wird man auch von der Weiterreichung von höheren Steuern und Ablagen geschützt. Normale Preisgarantien in Stromverträgen schützen hingegen meist nur vor einem Anheben des reinen Strompreises.

Nutzt Ihr aktueller Versorger die Anpassung der EEG Umlage also zu einer allgemeinen Strompreiserhöhung, kann es gut sein, dass Sie ein Sonderkündigungsrecht haben und sich einen neuen günstigen Anbieter suchen können.

EU gegen die Befreiung der Großunternehmen von der EEG-Umlage

Die Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage wurde 2000 eingeführt, um die Stromerzeugung durch wiederherstellbare Energiequellen, wie Wasserkraft, Windenergie, Erdwärme, Solarenergie und nachwachsende Rohstoffe, zu fördern. Die Energieerzeuger bekommen für den eingespeisten Ökostrom feste Vergütungssätze. Weiterhin verpflichtet die EEG-Umlage Netzbetreiber, Strom aus erneuerbaren Quellen den Vorrang bei dem Einspeisen in das Stromnetz zu geben, wodurch Mehrkosten entstehen.

Seit dem 1. Januar 2012 dürfen sich stromintensive Großunternehmen von der EEG-Abgabe befreien lassen, um auf dem internationalen Markt Wettbewerbsfähig zu bleiben. Genauer gesagt, bei einem Verbrauch von über 1 Gigawattstunde pro Jahr sind nur 10% der Umlage von den Konzernen zu entrichten, ab 10 Gigawatt 1% und ab 100 Gigawatt sind nur noch 0,5% zu begleichen. Im Jahre 2012 wurden 979 Firmen befreit und in diesem Jahr ist die Anzahl der Unternehmen auf 2.245 gestiegen. Die EEG-Umlage wurde von 3,6 Cent je Kilowattstunde im Jahre 2013 auf 5,28 ct/kWh erhöht. Privathaushalte und kleine und mittlere Unternehmen müssen auch deswegen mehr zahlen, da Abgaben durch die Befreiung der energieintensiven Konzerne fehlen.

Jetzt kritisiert der EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz. Er argumentiert, dass dieses Gesetz gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstößt und eine unerlaubte Beihilfe sei. Es ist wohl nicht zulässig, dass Stromverbraucher für die Erzeugung erneuerbarer Energien bezahlen müssen. Diese Woche will die EU-Kommission gegen Deutschland ein entsprechendes Beihilfeverfahren eröffnen. Dadurch will die Kommission das Privileg, der Großunternehmen eingeräumt wird, verbieten. Womöglich müssen dann die entlasteten Gesellschaften rückwirkend Beträge in Millionenhöhe an den Staat erstatten.

EU-Energiekommissar Günther Oettinger zweifelte vergangene Woche außerdem das gesamte Erneuerbare-Energien-Gesetz an. Er äußerte, dass unzählige Regeln mit dem Wettbewerbsrecht und dem EU-Binnenmarkt nicht einheitlich seien. Deutschland wird nämlich für die Produktion von eigenem Windstrom gefördert, aber Norweger oder Dänen erhalten keine Förderung, wenn sie Strom nach Deutschland liefern.

Durch die Aufhebung von dem Sonderrecht auf Befreiung der Großunternehmen von der EEG-Umlage würden die Verbraucher enorm entlastet werden. Denn für das Jahr 2014 ist wieder eine Erhöhung der EEG-Umlage von 5,3 Cent auf ca. 6,1 Cent je Kilowattstunde zu erwarten.

Zeitliche Beschränkung der staatlichen Förderung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf ehemaligen Ackerflächen nicht verfassungswidrig

Diese Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts befasst sich mit der EEG Umlage.

Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) enthält die Verpflichtung der Netzbetreiber, Strom aus Erneuerbaren Energien abzunehmen und in bestimmter Höhe zu vergüten. Durch dieses System wird die Erzeugung von Strom aus Solarstromanlagen von Seiten des Staates gefördert. Die Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie ist in § 32 EEG geregelt. Nach der bis zum 30. Juni 2010 geltenden Fassung bestand für Strom aus Solarstromanlagen auf früheren Ackerflächen eine Vergütungspflicht, wenn die Anlage vor dem 1. Januar 2015 errichtet worden war und sich auf Grünflächen befand, die zur Errichtung dieser Anlage im Bebauungsplan ausgewiesen waren. Zugunsten der Nutzung von Ackerflächen zur Nahrungs- und Futtermittelproduktion wurde diese Förderung durch das Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 11. August 2010 zeitlich beschränkt. Die Neufassung des § 32 EEG sieht eine Vergütungspflicht für Strom aus solarer Strahlungsenergie auf früheren Ackerflächen nur noch vor, wenn diese Flächen zur Errichtung einer solchen Anlage in einem vor dem 25. März 2010 beschlossenen Bebauungsplan ausgewiesen sind und die Anlage vor dem 1. Januar 2011 in Betrieb genommen wurde. „Zeitliche Beschränkung der staatlichen Förderung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf ehemaligen Ackerflächen nicht verfassungswidrig“ weiterlesen