Sven Seele und die Kreuzfahrten

Sind die Grünen nicht die Partei, die Flugreisen und Kreuzfahrten zumindest ächten, wenn nicht gar verbieten wollen?

Sven Seele von den Grünen in Kiel scheint damit ausweislich seines twitter Headers nichts am Hut zu haben.

Der Screenshot wurde am 30. Juli 2019 erstellt.

Meinung: Maaßen, die AfD und die Lust an der Empörung

„Maaßen schließt Koalition zwischen CDU und AfD nicht aus“

so und ähnliche titeln derzeit viele Medien – und direkt bricht die reflexhafte Empörung auf twitter und Co aus. Manche Parteifreunde – wie z.B. Tobias Bringmann – fordern gar, Hans-Georg Maaßen solle die CDU verlassen.

Doch was hat Maaßen eigentlich wirklich gesagt?

Auf die Interview-Frage, ob er sich eine Koalition der CDU mit der AfD vorstellen könne, antwortete er:

Also ich glaube, in der jetzigen Situation werden wir es auch ausschließen, dass es zu einer derartigen Koalition kommt, aber man weiß nie.

Auch im weiteren entsteht nicht der Eindruck, dass Maaßen sich solch eine Konstellation wünscht.

Mit seiner Meinung, nichts auszuschließen, hat er im übrigen Recht. Schauen wir z.B. auf die frühen Grünen – bei diesen gab es neben den reinen Umweltschützern einen radikal linken Flügel, der u.a. für die Legalisierung des Sexualverkehrs mit Kindern eintrat und andererseits auch rechte Strömungen, die völkisch geprägt waren. Und es gab durchaus auch befremdliche Mischungen: Als die Grünen 1983 erstmals in den Bundestag einzogen, wäre eigentlich einer ihrer Abgeordneten Bundestagsabgeordneter geworden. Doch der über die nordrhein-westfälischen Landesliste gewählte Werner Vogel trat sein Mandat wegen Pädophilievorwürfen und früherer Mitgliedschaften in NSDAP und SA nicht an…

Um es kurz zu machen: Die Grünen der frühen 1980er Jahre wären für die CDU nie als Koalitionspartner in Frage gekommen. Doch Parteien und die Umstände ändern sich. Grüne und CDU stehen sich heute nicht mehr so fern und bilden Koalitionen.

Und daher hat Hans-Georg Maaßen durchaus Recht, für die Zukunft nichts auszuschließen.

Für die verkürzende und geschichtsvergessene Empörung so vieler habe ich daher keinerlei Verständnis. Gerade auch deswegen, da sie der AfD letztlich nur nutzt.

Meinung: Was macht eigentlich die FDP gerade?

Die politische Landschaft im Frühjahr 2019 ist im Umbruch: die SPD weit davon entfernt, Volkspartei zu sein, die CDU im Abwärtstaumel, die AfD hat sich vorerst zweistellig etabliert und könnte im Osten stärkste Kraft werden, die Grünen in Umfragen stärkste Partei, mehr und mehr Kleinparteien, die sogar wahrgenommen werden.

Nur von einer Partei hört man zu wenig substanzielles – der FDP. In Umfragen pendelt sie um die 8% und bleibt dabei unter ihrem Ergebnis der Bundestagswahl 2017, bei der sie 10,7% erreichte.

Aus meiner Sicht dürften hierfür zwei Gründe verantwortlich sein.

  • Zum einen tatsächlich die Unzufriedenheit mit der GroKo. Von dieser kann die FDP – anders als die Grünen – nicht profitieren, da sie von großen Teilen der Wählerschaft für das Scheitern der Jamaika-Verhandlungen und damit für das erneute Zustandekommen der ungeliebten Großen Koalition verantwortlich gemacht wird. Auch wenn ich den Abbruch der Verhandlungen für grundsätzlich richtig halte – dass die FDP vorgeprescht ist und damit in der öffentlichen Wahrnehmung Jamaika den Todesstoß versetzt hat, dürfte ein historischer Fehler gewesen sein.
  • Weiter gibt es seitens der FDP keine wirklich in die Zukunft gerichteten Ideen; jedenfalls sind diese nicht als solche erkennbar. Alles wirkt seltsam rückwärts gewandt. Ein tweet trifft es ganz gut: „Herr @c_lindner, was bedeutet ‚Freiheit‘ denn für Sie persönlich?“- „#Spargel, #Schnitzel, mit 200 Sachen Porsche fahren!“ Dass -wie angesichts dieser Wahrnehmung ersichtlich – das intellektuelle Niveau, auf dem die FDP die aktuellen Debatten führt, dazu enttäuschend niedrig ist, kommt erschwerend hinzu.

Natürlich, es gibt auch viele Köpfe innerhalb der FDP, die engagiert sind, wertvolle Debattenbeiträge liefern  und nach vorne denken.

Diese müssen in der Partei wieder sichtbar werden. Dann klappt es auch wieder mit den Wählern.

Wahlplakate Europawahl 2019: Für Königinnenreiche (Grüne)

Die Grünen in Deutschland werben bei der Europawahl 2019 mit Bienenschutz.

Übrigens, wenn Sie selbst was für die Bienen tun wollen, finden Sie hier 10 Tipps.

Meinung: Unwissenheit hoch sechs – eine Talk-Kritik

Talkshows habe ich mir schon lange nicht mehr angesehen. Zu sehr stört mich die dort zur Schau getragene Unwissenheit. Am 28. November machte ich anlässlich der „Maischberger“ Ausgabe zum Migrationspakt einmal eine Ausnahme, da mich einfach zu sehr interessierte, wie dieses mich besonders interessierende behandelt würde.

Spoiler: Ich werde mir so bald keine Talkshow mehr antun, jedenfalls keine, bei der es um Politik geht.

Das fängt schon mit der bemühten, aber schlampigen Arbeit der Maischberger Redaktion an. Immer wieder wird seitens der Moderatorin und in Einspielern behauptet, der Migrationspakt sei im Sommer verabschiedet worden. Dass derzeit lediglich ein „Entwurf des Ergebnisdokuments der Zwischenstaatlichen Konferenz zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration in Marrakesch“ vorliegt, geht da leider unter.

Und so verwundert es nicht, dass auch das Wissen der Teilnehmer über den Pakt nur begrenzt ist.

So scheint an Claus Strunz vorbeigegangen zu sein, dass der Pakt nicht unterzeichnet wird. Gesine Schwan kann – oder will – nicht erklären, wie ein rechtlich unverbindlicher Pakt doch eine gewisse Wirkung entfalten kann. Alexander Gauland behauptet mehrfach fälschlich, Estland würde nach dem Stand der Dinge den Pakt nicht unterstützen. Cem Özdemir hat offensichtlich allenfalls eine vage Ahnung über das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht. Und Manfred Weber ärgert sich allen Ernstes darüber, dass über völkerrechtliche Aspekte geredet wird – das war für mich der erschreckendste Moment.

Mehr muss man dazu eigentlich nicht sagen.

Mehr Infos

Wer mehr zum Migrationspakt wissen will, findet hier mehr Infos.

Und mehr zur besprochenen Maischberger Sendung gibt es unter den folgenden Links:

Artikelserie Migrationspakt: Wie verbindlich ist er eigentlich?

In der Artikelreihe Migrationspakt betrachte ich einzelne Aspekte dieses viel diskutierten Abkommens. Hier geht es um den rechtlichen Charakter und seine Verbindlichkeit.

Der Streit um die rechtliche Verbindlichkeit

Um die rechtliche Verbindlichkeit des Migrationspakt wird besonders diskutiert. Das rechte Spektrum, allen voran die AfD, hält ihn für einen unmittelbaren Eingriff in nationales Recht – nach dem Abschluss des Pakts sei Deutschland gleichsam von der UNO kontrolliertes Einwanderungsland. SPD, FDP und die offizielle Linie der CDU/CSU sieht ihn als rechtlich unverbindlich an und wenn binde er ja nur andere Staaten. Die Grünen meinen schließlich, nach Verabschiedung müsse man mit der Umsetzung der Ziele des Pakts beginnen.

Wie steht es also um die rechtliche Verbindlichkeit des Pakts?

Was für eine Art Dokument ist der Migrationspakt eigentlich?

Am 10. und 11. Dezember 2018 findet die „Zwischenstaatliche Konferenz zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ in Marrakesch (Marokko) statt. Der „Migrationspakt“ ist das Abschlussdokument dieser Konferenz. Solche Dokumente werden üblicherweise lange im Vorfeld solcher Konferenzen ausverhandelt.

Was steht genau im Migrationspakt?

Der UN Migrationspakt – eigentlich „Ergebnisdokument der zwischenstaatlichen Konferenz zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ – lässt sich in drei Teile gliedern:

  • Die Präambel, in der festgehalten wird, dass zur Bewältigung der Herausforderungen der Migration eine umfassende Zusammenarbeit der Staaten erforderlich ist, die auf den Grundsätzen der UN beruhen soll und dass dieser Pakt einen Kooperationsrahmen dafür schaffen soll.
  • Der Hauptteil, der 23 teilweise sehr konkrete Ziele formuliert, z.B. in den Bereichen Grenzmanagement oder Sozialversorgung von Migranten.
  • Einen Schlussteil, in dem es um konkrete Umsetzung, Weiterverfolgung und Ergebniskontrolle geht.

Ausführlicher zusammengefasst habe ich den Pakt hier.

Welchen rechtlichen Charakter hat der Migrationspakt?

Der Migrationspakt ist kein völkerrechtlicher Vertrag iSv Art. 59 Abs. 2 GG, weswegen der Bundestag ihm auch nicht zustimmen muss.

In dem Dokument wird die Souveränität der Staaten mehrfach ausdrücklich betont und er stellt laut Präambel „einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar“, der aber andererseits wieder „auf den Verpflichtungen aufbaut, auf die sich die Mitgliedstaaten in der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten geeinigt haben“. Ohnehin ist in dem Pakt mehrfach von „Verpflichtungen“ und „wir verpflichten“ die Rede – das ist auch der Grund dafür, warum in einigen Kreisen davon die Rede ist, der Pakt würde Deutschlands Souveränität aufheben.

Unverbindlich? Verpflichtend? Was denn nun? Auf twitter schrieben einige schon von „Schrödingers Migrationspakt“, der verpflichtend und unverbindlich gleichzeitig ist. Fragt man Juristen, erhält man ein breites Meinungsspektrum von völlig unverbindlich bis verpflichtend. Zur weiteren Verwirrung tragen dann Aussagen aus der Politik wie die bei, der Migrationspakt sei nicht verpflichtend, würde aber Migration wirksam begrenzen. Wie soll er das, wenn nicht verpflichtend ist?

Ich habe mit einigen Praktikern gesprochen. Diese betonten den grundsätzlich unverbindlichen Charakter des Pakts, hoben aber hervor, dass er gerade bei der Verhandlung von bilateralen Abkommen einen gewissen Rahmen für Standards z.B. bei der Unterbringung von Migranten geben könne. Oft wurde er auch als „Soft Law“, also weiches Recht, bezeichnet.

So könne er von internationalen Gerichten bei der Auslegung nationalen Rechts hinzugezogen werden, ggf. sogar von nationalen Gerichten. In einem Urteil liest sich das dann ggf. so:

„Die Norm könnte zwar so ausgelegt werden, dass wie vom Bundesverwaltungsgericht festgestellt, ein Anspruch des Beschwerdeführers nicht besteht. Angesichts dessen, dass Deutschland sich jedoch mit dem ‚Ergebnisdokument der zwischenstaatlichen Konferenz zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration‘ dazu zumindest politisch verpflichtet hat, dass Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus ihre Menschenrechte durch einen sicheren Zugang zu Grundleistungen wahrnehmen können, ist die Norm weit auszulegen, so dass ein Anspruch hier – anders als BVerwG angenommen – zu bejahen ist.“

Und auch auf Gesetzgebungsvorhaben oder die Auslegung von bestehenden internationalen Abkommen kann der Pakt Ausstrahlungswirkung und damit letztlich rechtliche Relevanz entfalten. Nicht zuletzt kann er Grundlage für zukünftige konkretere internationale Abkommen sein – was gerade die Abschnitte hinsichtlich der Umsetzung und weiteren Ziele belegen.

Auf jeden Fall verpflichtet der Pakt zumindest politisch, wie die Bundesregierung im „Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden, internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2016 und 2017“ (Stand August 2018, Seite 71/72; Download hier) feststellt:

Ergebnis: Soft Law und politisch verpflichtend

Im Ergebnis liegt bei der Beurteilung m.E. keine der Parteien richtig: Weder herrscht – wie z.B. von der AfD und Teilen der CDU/CSU behauptet – nach Verabschiedung des Dokuments eine ganz neue Rechtslage in Deutschland, was Migration angeht, noch hat der Pakt wie FDP, die Führung von CDU/CSU, und Teile der SPD meinen, eigentlich gar keine Auswirkungen auf nationales Recht. Anders als von den Grünen aufgefasst verpflichtet er auch nicht zur sofortigen Umsetzung von dort beschriebenen Maßnahmen, kann aber andererseits einen weiteren Spielraum eröffnen, soweit dies politisch gewollt ist.

Unmittelbar als nationales Recht oder anstelle nationalen Rechts wirkt der Pakt also nicht. Dass der Migrationspakt – allein schon wegen seiner politischen Verbindlichkeit – aber Auswirkungen auf nationales und internationales Recht haben wird, kann aber niemand ernsthaft bestreiten.

Meinung: Im Süden nichts neues

Die Landtagswahl 2018 in Bayern ist vorbei und allgemein wird vom Bayern-Beben geschlagzeilt und je nach Sichtweise der Untergang Bayerns betrauert oder der Anbeginn einer neuen grünen Zeitrechnung bejubelt. Alles Quatsch.

Denn im Grunde hat sich im Freistaat nicht wirklich viel geändert.

Klar, die CSU hat stark verloren, aber am Ende nicht ganz so massiv, wie von vielen erwartet. Letztlich wurde in Bayern jetzt nur nachgeholt, was der CDU im Bund bei der Bundestagswahl 2017 passiert ist. Man darf sich nichts vormachen – Bayern bleibt konservativ bis rechts.

CSU, Freie Wähler und AfD haben diesmal 59% der Stimmen auf sich vereint, 2013 waren es noch 56,7%. Zählt man noch die FDP zu diesem Block, sind es sogar 64,1% vs. 60%.

Die Grünen haben zwar deutlich gewonnen – 8,9 Prozentpunkte – aber das ist immer noch weniger als die SPD verloren hat. Und selbst wenn man die Gewinne der „Linke“ dazu rechnet, werden die SPD Verluste nicht ausgeglichen.

Der nächste Ministerpräsident in Bayer wird jedenfalls von der CSU gestellt werden und einer konservativen Regierung vorstehen.

Im Süden also nichts neues.

Liste: Wie die Bundeskanzler aus dem Amt geschieden sind

Konrad Adenauer, CDU (1949 bis 1963) – Rücktritt

Bei der Bundestagswahl 1961 verlor die CDU ihre absolute Mehrheit und die allgemeine Stimmung war gegen Adenauer, er schaffte es aber, eine Unions/FDP Koalition auf die Beine zu stellen – unter dem Versprechen, während der Legislaturperiode zurückzutreten, was er dann im Herbst 1963 auch nach langem Zögern tat. Er kämpfte dafür, so lange wie möglich im Amt zu bleiben und Ludwig Erhards als Nachfolger zu verhindern, was sein Bild in der Öffentlichkeit deutlich überschattete.

Den richtigen Zeitpunkt zum Rücktritt hatte er verpasst.

Ludwig Erhard, CDU (1963 bis 1966) – Rücktritt

Erhard kam nie richtig in seinem Amt an, auch wenn er in der Bevölkerung recht beliebt war und bei der Bundestagswahl 1965 mit 47,6% ein gutes Ergebnis für die Union holte. Nachdem 1966 die FDP Minister aus der Regierung austraten, führte er eine CDU/CSU Minderheitsregierung und trat am 1. Dezember 1966 als Kanzler zurück.

Kurt Georg Kiesinger, CDU (1966 bis 1969) – Wahlniederlage

Erhards Nachfolger Kiesinger bildete de erste große Koalition. Bei der Wahl 1969 wurde die Union zwar mit 46,1% stärkste Kraft, die SPD bildete aber mit der FDP eine Koalition.

Willy Brandt, SPD (1969 bis 1974) – Rücktritt

Willy Brandt bildete die erste sozialliberale Koalition im Bund und führte die SPD erfolgreich durch die Bundestagswahl 1972: sie wurde erstmals mit 45,8% stärkste Partei.

Aufgrund der Guillaume Affäre – einer seiner engsten Mitarbeiter, der Spion der DDR war – trat Brandt 1974 zurück. Dieser Rücktritt war unausweichlich, da Brandt auch aus anderen Gründen – Frauengeschichten, Alkohol, angebliche Depressionen und daraus befürchtete Erpressbarkeit – in der SPD und auch bei den Sicherheitsbehörden nicht unumstritten war.

Helmut Schmidt, SPD (1974 bis 1982) – Misstrauensvotum

Schmidt gelang es bei den Bundestagswahlen 1976 und 1980, die Mehrheit für die sozialliberale Koalition zu verteidigen. Anfang der 1980er Jahre war seine Unterstützung des NATO Doppelbeschlusses in der SPD zusehends umstritten, mit der FDP gab es große Differenzen in der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik. Die FDP kündigte die Koalition auf und am 1. Oktober 1982 wählte der Bundestag Helmut Kohl zum Bundeskanzler.

Helmut Kohl, CDU (1982 bis 1998) – Wahlniederlage

Nach dem konstruktiven Misstrauensvotum wurde 1983 ein neuer Bundestag gewählt. Kohl erreichte für die Union mit 48,8% das bis heute zweitbeste Ergebnis für die Union, die Koalition mit der FDP konnte fortgesetzt werden. Ende der 1980er Jahre war bereits eine gewisse Kohl-Müdigkeit festzustellen, die Wiedervereinigung rettete ihn jedoch. Vor der Bundestagswahl 1998 war Kohl bereits als Kanzlerkandidat innerhalb der Union umstritten, setzte sich aber nochmals durch. Die CDU/CSU/FDP Koalition wurde dann deutlich abgewählt.

Kohl hatte den richtigen Zeitpunkt verpasst, nicht mehr anzutreten.

Gerhard Schröder, SPD (1998 bis 2005) – Wahlniederlage

Die Rot-Grüne Koalition Gerhard Schröders wurde 2002 knapp wiedergewählt. Aufgrund des umstrittenen Reformkurses und einer deutlichen Wahlniederlage in NRW sorgte Schröder 2005 für Neuwahlen, um seinen Kurs bestätigen zu lassen. Dies gelang nicht, insbesondere aufgrund des starken Abschneidens der Linken konnte die bisherige Koalition nicht fortgesetzt werden. Stärkste Fraktion wurde die Union, Angela Merkel wurde Kanzlerin einer Großen Koalition. Unvergessen ist Schröders Auftritt in der Elefantenrunde, mit der er aber wohl die Verhandlungsposition der SPD stärkte.

Schröder hatte mit der Neuwahl zu hoch gepokert.

Bild: (c) Bundestag

Wie es nach den gescheiterten Jamaika Sondierungen weitergehen könnte

Wie zu erwarten, sind die Jamaika Sondierungen gescheitert. Wer ernsthaft erwartet hat, die vier Parteien könnten sich einigen, muss reichlich naiv sein – auch wenn nach dem Scheitern der Gespräche gerade CDU/CSU den Eindruck erwecken wollen, dies wäre möglich gewesen, was jedoch schon taktisches Getöse sein dürfte.

Entscheidend wird nun sein, wie die Parteien das Scheitern der Verhandlungen in den nächsten Tagen verkaufen können und wie sich die Wahlumfragen entsprechend entwickeln. Derzeit lassen diese ein nur in Nuancen anderes Wahlergebnis als im September 2017 erwarten. Neuwahlen wären unter dieser Voraussetzung also an sich eine Farce und mE schwer vermittelbar.

Wenn es aber Merkel gelingt, sich nun als fast schon überparteiliche Staatsfrau zu präsentieren – und das hat sie in der ersten Pressekonferenz getan – könnte dies auch der Union nutzen und ihr in den Umfragen ein Plus verschaffen, was sie dazu veranlassen könnte, bei schnellen Neuwahlen nochmals anzutreten. Ob aber Schwarz/Gelb – auch wenn die Mehrheit dann stehen sollte – nach den gescheiterten Sondierungen von ihr angestrebt wird, ist eine ganz andere Frage und Stand heute nur schwer zu beantworten. Derzeit sieht es ja so aus, als bastele die Union die Dolchstoßlegende, die FDP sei grundlos am Abbruch der Verhandlungen schuld.

Aber konkret – was könnte also kommen? „Wie es nach den gescheiterten Jamaika Sondierungen weitergehen könnte“ weiterlesen

Nach der #btw17: Stillstand in Berlin. Oder: warum die Minderheitsregierung kommen sollte

Nach der Bundestagswahl 2017 geht es im politischen Berlin verblüffend ruhig zu – die Medien konzentrieren sich auf die AfD und schreiben diese zu einer Größe, die sie gar nicht hat. Angela Merkel sieht trotz krachender Verluste nicht, was sie anders machen sollte, die SPD zieht Konsequenzen und ist erstmal raus, die CSU ist mit sich selbst beschäftigt und FDP und Grünen merkt man an, dass beide auf Jamaika soviel Lust haben wie bei der nächsten Wahl wieder unter 5% zu landen.

Seien wir realistisch – eine Jamaika Koalition könnte vor Dezember nicht stehen, optimistisch geschätzt. Wenn überhaupt. Dass Trittin mit am Verhandlungstisch sitzt, lässt jedenfalls schlimmstes befürchten. Wenn es dann Neuwahlen gibt, dauert die Hängepartie noch länger.

Dabei gibt es derzeit genug Probleme. Migration, Syrien, Integration, BREXIT, Verhältnis zu den USA, Euro, Verhältnis zu Russland, EU Umbau, Türkei oder auch Dinge, die wir hierzulande derzeit gar nicht richtig auf dem Radar haben: wie der Krieg im Jemen oder die Unabhängigkeitsbestrebungen in Katalonien.

Natürlich, die derzeitige Bundesregierung bleibt geschäftsführend im Amt. Doch sie ist eine lame Duck und wird nicht gestaltend – gerade auf europäischer Ebene – handeln können. Außerdem müssen wir Heiko Maas noch länger ertragen, was wahrscheinlich das größte Übel ist.

Wie könnte eine Lösung aussehen? Der neue Bundestag sollte baldmöglichst zusammentreten und nicht die vom Grundgesetz gesetzte Frist von 30 Tagen (Art. 39 Abs.2) voll ausnutzen. Die Union könnte eine Minderheitsregierung stellen, was sogar möglich wäre, wenn Merkel (oder besser Jens Spahn, aber lassen wir das an dieser Stelle) nicht einmal die Mehrheit der Abgeordneten auf sich einschwören könnte (Art. 63 Abs. 4 Satz 3).

Eine solche Minderheitsregierung hätte deutlich mehr Legitimation als die geschäftsführende Bundesregierung und könnte sich im Falle des Falles wechselnde Mehrheiten suchen, so denn Entscheidungen des Parlaments notwendig wären.

Und in der Zwischenzeit könnten die Koalitionsgespräche in aller Ruhe geführt und dann Neuwahlen vorbereitet werden.