Wie geht es für BEV Energie-Kunden weiter?

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Die BEV – Bayerische Energieversorgung – hat Insolvenz angemeldet und die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde durch das Amtsgericht München am 30. Januar 2019 eröffnet:

Az.: 1513 IN 219/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH, Nymphenburger Straße 154, 80634 München, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Steger Ralph
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 209234
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte NICKERT, Rammersweierstraße 120, 77654 Offenburg
Geschäftszweig: Energieversorgung

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 29.01.2019 um 17.15 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Axel W. Bierbach, Schwanthalerstraße 32, 80336 München.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Was bedeutet das für die Gas- und Stromversorgung der BEV Kunden?

Für Kunden des insolventen Energieversorgers stellt sich jetzt die Frage, wie es weiter geht, insbesondere, ob eine weitere Versorgung mit Strom und Gas erfolgt.

Zunächst das wichtigste: Die eigene Versorgung mit Strom oder Gas ist nicht gefährdet. In Deutschland springt – sobald die BEV einen Haushalt nicht mehr beliefern kann – der örtliche Grundversorger im Zuge der sog. Ersatzversorgung ein.

Von diesem werden Sie im Regelfall schriftlich informiert, dass Sie sich nun bei diesem in Belieferung mit Strom oder Gas befinden.

Doch Obacht: die Preise bei Ihrem Grundversorger sind im Regelfall höher, als es auf dem freien Markt möglich und sogar üblich ist.

Besser Gas- oder Stromanbieter wechseln

Wir empfehlen daher, einen neuen Anbieter zu suchen wie z.B. STROGON. Alternativ können Sie z.B. über die Portale Check24 oder Verivox einen neuen Stromanbieter suchen.

Was passiert mit meinem Bonus?

Dass Boni ausgezahlt werden, ist derzeit unwahrscheinlich, um nicht zu sagen ausgeschlossen. Sie können diese nach Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anmelden.

Soll ich weiter meinen Abschlag zahlen?

Grundsätzlich müssen Sie natürlich für empfangene Leistungen bezahlen. Die BEV hat aber bereits angekündigt, den Februar Abschlag nicht mehr einzuziehen. Dementsprechend sollten Sie als sog. Selbstzahler oder Überweise auch den Februar-Abschlag nicht mehr überweisen.

Kann ich Lastschriften zurückgehen lassen?

Auch hier gilt: Grundsätzlich müssen Sie natürlich für empfangene Leistungen bezahlen. Ob Sie aufgrund von Gegenansprüchen – z.B. aufgrund von nicht empfangenen Bonuszahlungen – Lastschriften zurückgehen lassen können, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

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Strom: Worauf soll man beim Wechsel des Stromanbieters achten?

Nach wie vor zahlen viele Deutsche Haushalte viel zu viel für Strom, da sie nicht zum dem für sie günstigsten Stromanbieter gewechselt sind. Zwar ist den meisten bekannt, dass ein Anbieterwechsel möglich, wissen aber nicht, wie der Stromanbieterwechsel im Detail abläuft. In diesem Artikel wollen wir daher zeigen, wie das genau funktioniert und worauf man achten sollte.

Bestehende Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen klären

Im Vorfeld sollten Sie einen Blick in ihren bestehenden Stromvertrag werfen, zu welchen Fristen überhaupt ein Wechsel möglich ist. Wenn Sie – was der Regelfall sein dürfte – im Grundversorgertarif bei Ihren örtlichen Stadtwerken sind, ist das gar kein Problem, sie können dann meist zum technisch nächstmöglichen Termin wechseln. Rechnen Sie in der Praxis mit 10 bis 14 Tagen.

Anders kann es aussehen, wenn Sie bei Ihrem regionalen Versorger einen besonderen Tarif gewählt haben, z.B. Ökostrom. Dann kann es durchaus sein, dass es hier feste Laufzeiten und Kündigungsfristen gibt. Diese stehen in Ihrem Vertrag oder können einfach über die Servicehotline Ihres Stromversorgers abgefragt werden.

Wenn Sie oder z.B. Ihr Vermieter schon zu einem der günstigen Anbieter gewechselt sind, wird es sogar der Regelfall sein, dass es besondere Vereinbarungen über die Laufzeit und Kündigungsfristen gibt.

Doch auch wenn Sie meinen, dass Sie jetzt lange gebunden sind – sollte Ihr bestehender Anbieter die Preise erhöhen oder die AGB oder andere Vertragsbestandteile ändern, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Zählernummer und Verbrauch

Als nächstes sollten Sie Ihre Stromzählernummer heraussuchen, da Sie diese für den Anbieterwechsel benötigen. Und natürlich sollten Sie wissen, wie hoch Ihr derzeitiger Stromverbrauch ist. Das ist allein schon wichtig, um ein Angebot einholen zu können. Beide Angaben finden Sie übrigens im Regelfall auf ihrer letzten Verbrauchsrechnung.

Bei der Angabe des Verbrauchs sollten Sie übrigens ehrlich sein und sich nicht selbst in die Tasche lügen. Denn im Regelfall wird Ihr neuer Versorger beim Stromnetzbetreiber oder Vorversorger abfragen, wie hoch Ihr Verbrauch war. Er wird dann auf Sie zukommen und fragen, was die abweichende Angabe begründet. Haben Sie gute Gründe dafür – z.B., dass das Haus mit Energiesparlampen ausgestattet wurde oder ein Familienmitglied ausgezogen ist – wird das zwar in der Regel akzeptiert, doch sollten Sie nicht zu optimistisch „unterschätzen“, was das nach sich zieht. Es ist zwar vielleicht schön, dann anfänglich einen niedrigeren monatlichen Abschlag zahlen zu müssen, doch ist es immer ärgerlich, wenn Sie dann eine dicke Jahresschlussrechnung mit Nachzahlung erhalten. Und ganz wichtig: bewusst falsche Angaben können dazu führen, dass Sie bestimmte Vorteile Ihres Vertrages wie z.B. einen Bonus dann nicht erhalten.

Angebote einholen – Vergleichsportale sind Trumpf

Als nächstes geht es darum, Angebote einzuholen. Dazu können Sie es sich kompliziert machen und die Webseiten der privaten Günstigstromversorger abklappern, was aber einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte.

Einfacher ist es daher, sich eines der zahlreichen Vergleichsportale wie Verivox oder Check24 zu nutzen, die die Tarife der Stromversorger in einer Datenbank gespeichert haben,

Im ersten Schritt müssen Sie meist nur angeben, welche Postleitzahl Sie haben, wie hoch Ihr jährlicher Verbrauch ist und welche Zahlungsweise Sie wünschen. Hier gibt es meist die Auswahl zwischen monatlicher Abschlagszahlung, quartalsweiser Zahlung oder jährlicher Vorauszahlung. Klar ist: die Tarife mit jährlicher Vorauszahlung sind zwar meist günstiger, dafür gibt es aber das Risiko, dass Ihr neuer Anbieter während dieser Zeit insolvent wird („pleite geht“) und Ihre Zahlung damit verloren geht. Das war bei Teldafax z.B. der Fall. Bei quartalsweiser Vorauszahlung sind die Preisvorteile zwar nicht mehr so groß, doch ist natürlich auch Ihr Ausfallrisiko deutlich geringer. Wenn Sie ganz auf „Nummer Sicher“ gehen wollen, entscheiden Sie sich für einen Tarif mit monatlicher Zahlungsweise, was inzwischen auch der Regelfall ist.

Danach werden Ihnen die Anbieter aufgelistet, zu denen Sie in Ihrem Ort wechseln können. Zusätzlich gibt es zahlreiche Optionen neben der Zahlungsweise, von denen wir hier einige kurz erläutern wollen:

So ist es eine Grundsatzentscheidung, ob Sie einen Pakettarif oder einen Verbrauchstarif wünschen. Beim Verbrauchstarif wird Ihr Stromverbrauch auf die kWh genau abgerechnet, bei einem Pakettarif nehmen Sie eine bestimmte Menge Strom fest ab. Da Ihr Versorger dann deutlich besser planen kann, sind die Pakettarife oft günstiger. Aber obacht: Wenn Sie weniger verbrauchen als abgenommen, erhalten Sie idR keine Rückzahlung – Sie haben ja das Paket gekauft. Und wenn Sie mehr verbrauchen sind die überzähligen kWh meist teurer als in einem Verbrauchstarif. Ein Pakettarif lohnt sich also nur dann, wenn Sie ziemlich genau wissen, wie hoch Ihr voraussichtlicher Stromverbrauch tatsächlich ist.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Neukundenbonus, den viele Anbieter gewähren. Diesen können Sie erhalten, wenn Sie vorher noch nicht Kunde dieses neuen Stromversorgers waren. Oft macht der Neukundenbonus bis zu 25% aus und kann sich damit richtig lohnen. Beachten Sie aber zwei Dinge: zum einen wird der Neukundenbonus bei fast allen Anbietern erst am Ende des Jahres ausgezahlt bzw. mit der Jahresschlussrechnung verrechnet. Und da diese Preise dann wirklich knapp kalkuliert sind, wird er auch nur gezahlt, wenn alles glatt geht. So schließen einige Stromanbieter z.B. den Neukundenbonus aus, wenn es zu Rücklastschriften kommt, da diese ja mit erheblichen Kosten verbunden sind. Daneben kann es weiteren Vertragsbedingungen geben, an die die Zahlung des Neukundenbonus gekoppelt ist. Sie sollten sich also genau überlegen, ob das für Sie in Frage kommt oder nicht.

Neben dem Neukundenbonus gibt  es oft auch noch einen Sofortbonus, der meist in einer festen Summe angegeben ist und je nach Anbieter sofort nach Abschluss oder zumindest nicht allzu lange nach Abschluss des Stromvertrags ausgezahlt wird, maximal meist 90 Tage. Die Faustregel ist: Je höher der Sofortbonus, desto niedriger ist der Neukundenbonus.

Ähnlich wie mit der Zahlungsweise (s.o.) verhält es sich mit Tarifen, die eine Kaution beinhalten. Diese sind oft auf günstiger, doch besteht eben die Gefahr, dass bei einer Insolvenz des Anbieters auch die Kaution verloren ist. Allerdings: Wenn Sie selber eine schlechtere Bonität oder negative Schufa-Merkmale haben, kann ein Tarif mit Kaution die einzige Möglichkeit sein, zu einem günstigen Stromanbieter zu wechseln. Wenn Sie sich für einen solchen Kautionstarif entscheiden (müssen) sollten Sie also darauf achten, dass es sich um einen renommierten Anbieter handelt.

Eine weitere wichtige Entscheidung ist, ob Sie einen „grünen“ Stromtarif wünschen. Der Ökostrom ist zwar meist etwas teurer, dafür leisten Sie aber einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und können mit einem ruhigeren Gewissen verbrauchen.

Übrigens gibt es auch Tarife mit einer Preisgarantie, die unterschiedlich ausgestaltet sein kann. So bezieht sich die Preisgarantie meist nur auf den Strompreis an sich und nicht auf Nebenkosten wie z.B. die EEG Umlage und andere Steuern und Abgaben. Seltener sind Preisgarantien, die Sie auch vor solchen staatlichen Preiserhöhungen schützen. Damit können Sie natürlich besser kalkulieren, die Preise werden in der Regel aber auch etwas höher sein.

Das sind die wichtigsten Kriterien, die die Vergleichsportale anbieten. Die meisten haben dann noch die Option, nur Tarife anzuzeigen, die bestimmte Verbraucherschutzkriterien erfüllen, die aber von Vergleichsportal zu Vergleichsportal unterschiedlich sind. So oder so kann es nicht schaden, sich den Anbieter, für den man sich dann entscheidet, etwas näher anzusehen: Wie sind die Kundenbewertungen, wie lange ist er schon auf dem Markt, was wird in den Foren geschrieben. Übernehmen Sie dabei aber nicht alles unkritisch und denken daran, dass man mit Kritik schnell zur Stelle ist, mit Lob aber seltener.

Wenn Sie sich dann für einen Anbieter und Tarif entschieden haben, können Sie bei den meisten Vergleichsportalen den Wechselprozess gleich online auf der Seite des Portals starten. Das ist auch anzuraten, da die Portale meist zusätzliche Verbraucherschutzgarantien bieten. Alternativ können Sie aber auch auf die Seite des Anbieters direkt gehen und von dort den Wechsel einleiten. Dann haben Sie zwar nicht das Portal als zusätzlichen Ansprechpartner, dafür aber ggf. auch Tarife zur Auswahl, die im Preisvergleich nicht berücksichtigt werden.

So oder so – Sie müssen jetzt die grundlegenden Daten wie Ihre Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer etc. eingeben. Wichtig: Sie benötigen Ihre Zählernummer, ohne die der Wechsel nicht durchgeführt werden kann. Besonders in Mehrfamilienhäusern sollten Sie darauf achten, dass Sie auch wirklich die richtige Zählernummer angeben, da sonst viel Verwirrung geschaffen werden kann. Manchmal erfolgt kein vollständiger Abgleich aller Daten und der Zähler Ihres Nachbarn wird dann auf Sie angemeldet und Ihr alter eigentlicher Zähler verbleibt bei Ihnen. Dann zahlen Sie doppelt. Aber mit der richtigen Zählernummer bei der Anmeldung müssen Sie nichts befürchten!

Ein Punkt ist zudem auch noch besonders wichtig, das Datum, zu dem der Wechsel erfolgen soll. Ganz unproblematisch ist das bei einem Neueinzug. Hier ist meistens sogar ein rückwirkender Wechsel möglich, meist bis zu sechs Wochen. Wenn Sie keine besondere Vertragsbindung oder Kündigungsfristen (s.o.) haben, sollten Sie einfach wählen, dass der neue Anbieter oder das Portal die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt übernimmt. In den anderen Fällen sollten Sie die Kündigung lieber selbst übernehmen, da z.B. Sonderkündigungsrechte in der Regel von Ihnen selbst geltend gemacht werden müssen. Geben Sie dann auch an, dass Sie den Vertrag bereits selbst gekündigt haben bzw. dies machen werden.

Geschafft – der Stromwechsel läuft

Wenn Sie dann den Auftrag erteilt haben, läuft alles mehr oder weniger von selbst. Beachten Sie aber, dass Sie teilweise keine schriftlichen Vertragsunterlagen mehr erhalten, sondern alles per E-Mail läuft. Sie sollten dann die vom neuen Anbieter übermittelte Auftragsbestätigung nochmals genau überprüfen, ob wirklich alles Ihren Wünschen entspricht und sich sonst direkt mit ihm in Verbindung setzen.

Wenn alles passt, alle Angaben richtig waren und der alte Anbieter mitspielt, steht Ihrer neuen günstigen Strombelieferung nichts mehr im Wege!