Was ist Call-Through?

Callthrough, die Alternative zu Call-by-Call

Haben Sie sich schon geärgert, dass Sie von Ihrem Telefonanschluss aus keine der günstigen Call-by-Call Nummern wie z.B. 010091 nutzen können? Das geht nämlich nur von Festnetzanschlüssen der Telekom aus, die alternativen Privaten Telefonanbieter sind nicht verpflichtet, Call-by-Call zuzulassen.

Dann ist Call-Through, manchmal auch Callthrough geschrieben, die richtige Lösung für Sie!

Sie wählen sich dabei über eine bestimmte Rufnummer in das Netz des Callthrough Anbieters ein und wählen dann die Nummer, die Sie eigentlich erreichen wollen. Der Callthrough Anbieter verbindet Sie dann mit dem gewünschten Gesprächspartner.

Call Through lohnt sich dann, wenn die Einwahlnummer für Sie günstiger zu erreichen ist, als es die eigentliche Nummer für Sie wäre.

Bei der Abrechnung und Einwahl gibt es mehrere Möglichkeiten.

Call Through über eine Ortsnetz-Nummer ohne Anmeldung

Am einfachsten und sichersten ist diese Call-by-Call Alternative, wenn Sie sich über eine normale regionale Rufnummer einwählen können. Sie zahlen dann nur das, was Sie auch für ein Ortsgespräch bezahlen. Wenn Sie eine Flatrate haben, zahlen Sie im Extremfall also gar nichts extra.

Die Anbieter verdienen übrigens an der Abrechnung der Telefongesellschaften untereinander an Ihrem Gespräch.

Besonders praktisch ist diese Methode, wenn Sie auf dem Handy eine Flatrate haben: Sie können dann auch mobil viele Auslandsziele ohne Mehrkosten erreichen. Manche Mobilfunkanbieter sehen das nicht so gerne und sperren dann diese regionalen Einwahlnummern. Informieren Sie sich dann einfach über eine alternative neue lokale Einwahlnummer.

Call Through über Sonderrufnummern ohne Anmeldung

Viel mehr Auslandsziele erreichen Sie, wenn Sie sich über Sonderrufnummern wie 01805, 0900 oder 0700 in den Callthrough Dienst einwählen. Die Kosten richten sich dann nach den Gebühren, die Sie für diese Sonderrufnummern zahlen.

Gerade 0180x Nummern sind auf dem Festnetz oft noch günstig, mit dem Handy aber entsprechend teuer. Sie sollten sich also vorher genau über diese Kosten informieren.

Call-Through mit Anmeldung

Bei manchen Diensten müssen Sie sich vorher anmelden und dann z.B. zur Abrechnung Guthabenkarten kaufen. Dafür ist dann die Einwahl oft sogar über kostenlose 0800 Nummern möglich.

Sie sollten sich aber immer, bevor Sie das machen, über den jeweiligen Anbieter genau informieren, damit Sie nicht abgezockt werden.

Bismarck, Würste und der ESM

Je weniger die Leute wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie!

(Otto von Bismarck)

Das Melderecht

Wie wahr dieser Ausspruch immer noch ist, konnte man gerade wieder einmal daran erkennen, wie das aktuelle Melderecht durch den Bundestag gerutscht ist. Obwohl es eine gravierende Änderung die Datenweitergabe durch die Ämter an Dritte betreffend enthielt, stimmte der Bundestag dem Gesetz zu:

Jetzt will es keiner gewesen sein und es wird eilig zurückgerudert. Dieses Beispiel zeigt aber schön, dass die Bundestagsabgeordneten hier gar nicht verstanden haben, worüber sie eigentlich abgestimmt haben. Eine ausführliche Zusammenfassung dazu gibt es bei Abgeordnetenwatch.

Immerhin fiel dieser eklatante Eingriff der Öffentlichkeit auf.

Das Telekommunikationsgesetz

Anders bei einem Randthema, einer kleinen Änderung im Telekommunikationsgesetz. Hier  sollte eine generelle Preisansagepflicht bei Call-by-Call Verbindungen eingeführt werden, was für sich ja eine mehr als sinnvolle Sache ist. Allein wurde vergessen, hierfür eine technische Übergangsfrist einzuräumen, was bei allen Gesetzen, die technische Änderungen für Anbieter bedingen, üblich ist.

Als ich in Berlin mit einigen Abgeordneten darüber sprach, reichten die Redaktionen von „Da haben die Anbieter halt Pech gehabt.“ über „Verstehe ich nicht.“ bis „Stimmt, das haben wir übersehen, aber das Fass können wir nicht mehr aufmachen.“

Das Gesetz passierte dann den Bundestag und den Bundesrat. Erst das Bundesverfassungsgericht korrigierte den Fehler (1 BvR 367/12).

Was ich hier noch bedenklicher finde: zahlreiche Bundestagsabgeordnete wussten, dass sie hier etwas beschließen, was so nicht rechtmäßig ist und tun es trotzdem.

ESM und Fiskalpakt

Bei den beiden vorgenannten Beispielen ging es um sehr simple Sachverhalte, die jeder halbwegs gebildete Mensch nach wenigen Minuten Einarbeitungszeit verstehen kann. Warum die Bundestagsabgeordneten das nicht gesehen haben, will ich jetzt nicht weiter kommentieren.

Kommen wir aber zu anderen Beschlüssen, deren Tragweite und Komplexität ungleich größer sind: ESM und Fiskalpakt. Auch hier haben die Abgeordneten mit überwältigender Mehrheit zugestimmt.

Ich will und kann hier nicht beurteilen, ob ESM und Fiskalpakt zur Lösung der Euro-Krise wirksam beitragen können, ich bezweifele dies zumindest sehr.

Große Zweifel habe ich allerdings, ob die – meisten – Abgeordneten überhaupt verstanden haben, worum es hier geht. Hierzu möchte ich aus einer Pressemitteilung des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler zitieren:

Die Bundesregierung hat wesentliche Vorarbeiten über die beabsichtigte Handhabung dieser Verträge in der ökonomischen Wirklichkeit erst in den letzten Tagen dem Bundestag zugeleitet, obwohl diese wesentlichen Entscheidungsunterlagen schon vor Wochen fertiggestellt und zwischen den zukünftigen Vertragspartner verabredet worden waren. Die Mehrzahl der Abgeordneten hatte keine Möglichkeit, diese z. T. erst in englischer Sprache übermittelten Unterlagen zu prüfen und zu bewerten. Das widerspricht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an eine ordnungsgemäße Gesetzgebung.

(zur vollständigen Pressemitteilung vom 29.06.2012)

Ich denke, dem ist nicht viel hinzuzufügen. Bedenklich finde ich hier, dass viele Abgeordnete Gesetzen zugestimmt haben, obwohl sie nicht wissen konnten, was sie hier eigentlich verabschieden.

Epilog 1 – Falsche Gerichtsschelte

Wenn nun die Zustimmungsgesetze zu ESM und Fiskalpakt vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden, finde ich ich es bedenklich, dass in diesem Zusammenhang der FDP Politiker Alexander Graf Lambsdorff an der Kompetenz des Gerichts zweifelt, hierüber entscheiden zu können.

Ihm ist zu entgegnen, dass

  • …das Bundesverfassungsgericht eben nicht darüber entscheidet, ob die Maßnahmen ökonomisch sinnvoll sind, sondern darüber, ob die Zustimmungsgesetze verfassungsgemäß sind.
  • …wohl eher zu fragen ist, ob die Abgeordneten wirklich wussten, worüber sie hier entschieden haben.

Ich persönlich habe mehr Vertrauen in die in akademischer Ruhe getroffene Entscheidung aus Karlsruhe als in die von Kadavergehorsam getriebenen und im Schweinsgalopp verabschiedeten Zustimmungsbeschlüsse der Abgeordneten.

Epilog 2 – es geht um die Wurst

Wenn Sie nun schon wegen der Gesetze nicht mehr ruhig schlafen können, sollten Sie wenigstens Ihre Wurst selber machen.

Guten Appetit.

Nachträgliche Leseempfehlung: Einige Gedanken über den Euro