Jenseits des Niveaus – ein Blick auf die Wulffs

Als Christian Wulff am 30. Juni 2010 zum Bundespräsidenten gewählt wurde, war ich entsetzt, da ihm Format und Intellekt für das Amt des Bundespräsidenten fehlten. Hier können Sie meine später geäußerten Gedanken zu Christian Wulff nachlesen.

Bettina Wulff belegt mit ihrer Biographie nun eindrucksvoll, dass alles noch viel schlimmer war.

Da wird geschildert, wie der damalige Ministerpräsident von Niedersachsen ihr nachstieg wie ein Stelzbock – obgleich noch verheiratet. Gar nicht erst wissen will ich, dass man in Schloss Bellevue nachts „ja verdammt leise sein [muss], bei allem, was man so tut“, da „die Wände ja doch nicht so dick“ sein könnten. Der Rücktritt ihres Mannes ist für sie ein „Event“, bei dem „der Drops schnell gelutscht“ sein sollte. In diesem Stil ist das ganze Buch geschrieben.

Solche Sätze erwartet man vielleicht in den bei Großburgwedeler Friseuren ausliegenden Klatsch-Zeitschriften – nicht in der Biographie der Ehefrau eines ehemaligen Staatsoberhaupts.

Das allein ist aber nicht ausreichend, die nahezu allgemeine Empörung über Bettina Wulffs Geschreibe zu erklären.

Unstreitig dürfte sein, dass sich die Wulffs nicht so moralisch integer verhalten haben, wie man es von ihnen hätte erwarten dürfen. Für viele Menschen stehen sie für „Geiz-ist-Geil“, Mitnahme-Mentalität, Gier und Geltungssucht. Allein schon, dass Christian Wulff nicht auf den Ehrensold verzichtet hat.

Auch die jetzige PR-Kampagne passt in dieses Bild: Medienwirksame Klagen gegen Google und Jauch, gut vorbereitete Interviews und das plötzliche Erscheinen der Biographie – das wirkt doch alles sehr geplant.

Auch dass Sie gerade die Gerüchte um ihre angebliche Vergangenheit als Prostituierte als Aufhänger für diese PR-Kampagne nutzt, ist mehr als zweifelhaft. Dann die Gründung ihrer PR-Agentur. Ihren ersten Kunden hat sie natürlich über Beziehungen aus der Zeit ihres Mannes als niedersächsischer Ministerpräsident. Von dem distanziert sie sich dann aber gleich wieder in Interviews.

Die Empörung kann ich also verstehen. Denn all das ist nicht nur jenseits des Protokolls, sondern jenseits des Niveaus.

Liebe Wulffs – kassieren Sie von mir aus den Ehrensold. Aber bitte bleiben Sie in Großburgwedel und lassen Sie uns in Ruhe. Danke.

Warum ich mich von der Politik nicht ernst genommen fühle

Ruprecht Polenz jubelt auf facebook:

Nach dem Spruch der Richter steht es Bundespräsident Joachim Gauck nun frei, den ESM-Vertrag zu unterschreiben. Nur mit seiner Signatur kann der Mechanismus in Gang gesetzt werden, den der Bundestag Ende Juni verabschiedet hatte.“ – Ein klares Urteil. Ich bin gespannt, ob alle, die hierauf Facebook von „Abschaffung der Demokratie“, „Verfassungsbruch“, „Staatsstreich“ und ähnlichem gesprochen haben, jetzt akzeptieren, dass diese ungeheurerlichen Vorwürfe keinerlei rechtliche Grundlage hatten.

Polenz erweckt den Eindruck, das Bundesverfassungsgericht habe damit einschränkungslos grünes Licht für den ESM gegeben.

Er unterschlägt dabei aber, dass das Gericht durchaus ein „ABER“ vor die Zustimmung gesetzt hat. Die Beschränkung der Haftung Deutschlands auf gut 190 Milliarden Euro und die Stärkung der Informations- und Mitwirkungsrechte des Bundestages ist nicht unerheblich. Insbesondere bleibt auch die Frage, inwieweit diese Vorbehalte völkerrechtlich verbindend gestaltet werden können – und ob es z.B. reicht, dass der Bundespräsident diese Vorbehalte abgibt oder ob dies der Bundestag tun muss. Über viele Problempunkte – Stichwort Anleihenkauf der EZB – wurde inhaltlich eigentlich noch gar nichts gesagt.

Ich fühle mich jedenfalls angesichts solcher Äußerungen von Herrn Polenz nicht ernst genommen – oder auf gut Deutsch „verarscht“.

Polenz äußert sich hier, ohne dass ihm die Urteilsbegründung vorliegt und sogar, während der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Voßkuhle noch spricht. Und auf die Einschränkungen geht Polenz erst gar nicht ein. Zudem lassen sich aus dem Urteil gewichtige Einschränkungen für weitere Rettungsmaßnahmen lesen (BVerfG, 2 BvR 1390/12 vom 12.9.2012).

Alles in allem klingt aber in Polenz‘ Statement durch: „Lasst uns nur machen, Ihr habt alle eh keine Ahnung…“. Mein Vertrauen in Volksvertreter wie Herrn Polenz wird durch solche simplifizierenden vorschnellen Lobeshymnen jedenfalls nicht gerade gestärkt.

Viel gewichtiger ist aber:

Letztlich sind Fiskalpakt, ESM und EZB-Anleihenkauf nur einzelne Schritte auf dem Weg zur Rettung des Euro. Zudem Schritte, die für sich genommen nicht ausreichend sein werden.

Schauen wir doch der Wahrheit ins Gesicht: Der Euro wird nur dann überleben, wenn die politische Integration Europas massiv vertieft wird. Und selbst dann ist m.E. fraglich, ob die Währung überleben wird, da die einzelnen Volkswirtschaften einfach zu unterschiedlich sind, wie ich in meiner Euro-Parabel dargelegt habe.

Just heute spricht Barroso davon, dass er einen EU-Staatenbund wünscht.

Das sind die Herausforderungen, von denen wir stehen. Und hier möchte ich von der Politik ernst genommen werden.

Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (BPräsRuhebezG)

§ 1
Scheidet der Bundespräsident mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen
Gründen aus seinem Amt aus, so erhält er einen Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge mit Ausnahme der
Aufwandsgelder.

§ 2
Die Hinterbliebenen eines Bundespräsidenten oder eines ehemaligen Bundespräsidenten, dem zur Zeit seines
Todes Bezüge nach § 1 zustanden, erhalten für die auf den Sterbemonat folgenden drei Monate den sich nach § 1
ergebenden Ehrensold als Sterbegeld und sodann ein aus dem Ehrensold berechnetes Witwen- und Waisengeld.

§ 3
(1) Ist ein Bundespräsident nach seinem Ausscheiden in den öffentlichen Dienst eingetreten oder hat er darin vor
dem Antritt seines Amtes als Bundespräsident oder nach seinem Ausscheiden aus diesem Amt ein Ruhegehalt
oder eine ruhegehaltähnliche Versorgung erdient, so erhält er die ihm nach § 1 zustehenden Bezüge nur insoweit,
als sie das neue Diensteinkommen oder das Ruhegehalt oder die ruhegehaltähnliche Versorgung für denselben
Zeitraum übersteigen.
(2) Absatz 1 findet auf die Hinterbliebenen entsprechende Anwendung.

§ 4
Soweit nicht in den §§ 1 bis 3 etwas anderes bestimmt ist, sind die für die Bundesbeamten geltenden beihilfeund
versorgungsrechtlichen Vorschriften sinngemäß anzuwenden.

§ 5
Wenn das Bundesverfassungsgericht einen Bundespräsidenten nach Artikel 61 des Grundgesetzes für schuldig
erklärt, so hat es darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe die in diesem Gesetz vorgesehenen Bezüge zu
gewähren sind.

§ 6
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin im
Finanzsystem des Bundes (Drittes Überleitungsgesetz) vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im
Lande Berlin.

§ 7
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1100-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das durch Artikel 15 Absatz 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist.

Dokumentiert: Die Rücktrittserklärung Christian Wulffs vom 17. Februar 2012

Mit diesen Worten hat Christian Wulff – wenn auch nicht ganz freiwillig – eine der – wenn nicht die – größte Fehlentscheidung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland korrigiert.

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Bürgerinnen und Bürger,
gerne habe ich die Wahl zum Bundespräsidenten angenommen und mich mit ganzer Kraft dem Amt gewidmet.
Es war mir ein Herzensanliegen, den Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu stärken. Alle sollen sich zugehörig fühlen, die hier bei uns in Deutschland leben, eine Ausbildung machen, studieren und arbeiten – ganz gleich, welche Wurzeln sie haben. Wir gestalten unsere Zukunft gemeinsam.
Ich bin davon überzeugt, dass Deutschland seine wirtschaftliche und gesellschaftliche Kraft am besten entfalten und einen guten Beitrag zur europäischen Einigung leisten kann, wenn die Integration auch nach innen gelingt.
Unser Land, die Bundesrepublik Deutschland, braucht einen Präsidenten, der sich uneingeschränkt diesen und anderen nationalen sowie den gewaltigen internationalen Herausforderungen widmen kann. Einen Präsidenten, der vom Vertrauen, nicht nur einer Mehrheit, sondern einer breiten Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger getragen wird. Die Entwicklung der vergangenen Tage und Wochen hat gezeigt, dass dieses Vertrauen und damit meine Wirkungsmöglichkeiten nachhaltig beeinträchtigt sind. Aus diesem Grund ist es mir nicht mehr möglich, das Amt des Bundespräsidenten nach innen und nach außen so wahrzunehmen, wie es notwendig ist.
Ich trete deshalb heute vom Amt des Bundespräsidenten zurück, um den Weg zügig für die Nachfolge frei zu machen.
Bundesratspräsident Horst Seehofer wird die Vertretung übernehmen. Bundeskanzlerin Angela Merkel wird auf der wichtigen Gedenkveranstaltung für die Opfer rechtsextremistischer Gewalt am Donnerstag der kommenden Woche sprechen.
Was die anstehende rechtliche Klärung angeht, bin ich davon überzeugt, dass sie zu einer vollständigen Entlastung führen wird. Ich habe mich in meinen Ämtern stets rechtlich korrekt verhalten. Ich habe Fehler gemacht, aber ich war immer aufrichtig. Die Berichterstattungen, die wir in den vergangenen zwei Monaten erlebt haben, haben meine Frau und mich verletzt.
Ich danke den Bürgerinnen und Bürgern, die sich für unser Land engagieren. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bundespräsidialamt und anderen Behörden, die ich als exzellente Teams erlebt habe.
Ich danke meiner Familie. Vor allem danke ich meiner Frau, die ich als eine überzeugende Repräsentantin eines menschlichen und modernen Deutschlands wahrgenommen habe. Sie hat mir immer, gerade in den vergangenen Monaten und den Kindern starken Rückhalt gegeben.
Ich wünsche unserem Land von ganzem Herzen eine politische Kultur, in der die Menschen die Demokratie als unendlich wertvoll erkennen und vor allem, das ist mir das Wichtigste, sich gerne für die Demokratie engagiert einsetzen.
Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürger, denen ich mich vor allem verantwortlich fühle, eine gute Zukunft

Mein vorläufiger Schlussstrich zum Thema Wulff

Viele werden jetzt aufatmen. Für mich ist erstmal Schluss mit Wulff.

Ich bin es leid – ich habe einfach keine Lust mehr, mich über „Bundespräsident“ Christian Wulff aufzuregen. Weil er es nicht wert ist. Weil die ganz überwiegende Politik es einfach nicht wert ist. Wulff und seine Verteider aus der CDU/CSU/FDP haben es geschafft, mich vom politisch interesierten und engagierten Menschen zum Politikverweigerer zu machen. Da habe ich besseres zu tun.

Eine der etablierten Parteien werde ich nicht mehr wählen, stattdessen starte ich hier allenfalls noch die Serie „die schönsten Protestparteien“ – denn Nicht-Wählen kommt dann letztlich doch nicht in Frage.

Noch drei Dinge:

  1. Weil hier so viele danach suchen, liefere ich noch den Link zu Gernot Lehrs PDF „Journalisten fragen, Wulffs Anwalt antwortet“ . Ich habe sie nicht mehr gelesen. Rate ich Ihnen auch. Lesen Sie stattdessen lieber ein gutes Buch, spielen Sie mit Ihren Kinder, flirten in einem Café, machen die Wäsche oder sortieren Sie Mikado-Steine nach Farben. Alles ist sinnvoller als sich noch mit Wulff zu beschäftigen. Ach ja, Sie wollen immer noch? Hier der Link.
  2. Lesenswert ist aber noch Bundesverfassungsrichter a.D. Dieter Grimm über den „Bundespräsidenten„.
  3. Erkenntnis: jedes Land hat anscheinend den Präsidenten, den es verdient. Daher bleibt zu sagen: „Gott schütze das heilige Deutschland.“

Die Themenschwerpunkte der bisherigen Bundespräsidenten

  1. Theodor Heuss: Vertrauen schaffen
  2. Heinrich Lübke: Humor und Afrika
  3. Gustav Heinemann: Bürgerpräsident
  4. Walter Scheel: Gesang
  5. Karl Carstens: Wandern
  6. Richard von Weizsäcker: Rede zum Tag der Befreiung
  7. Roman Herzog: Ein Ruck durch Deutschland
  8. Johannes Rau: Versöhnen statt Spalten, Skat spielen
  9. Horst Köhler: Afrika
  10. Christian Wulff: Kreditgeschäfte, Pressefreiheit, tätowierte Damen, Islam
  11. Joachim Gauck: Freiheit
  12. Frank-Walter Steinmeier: Schweigen

An Hape Kerkeling

Liebe Hape Kerkeling,

eigentlich wollte ich zu Wulff nicht mehr viel schreiben. Doch seit gestern juckt es mich in den Fingern, auf Ihre Wulff-Verteidigung (alternativer Link hier) zu antworten, da ich diese nicht unwidersprochen lassen kann.

Voranstellen möchte ich, dass Christian Wulff niemals hätte Bundespräsident werden dürfen. Einfach, da er nie das Format für das Amt hatte. Doch das ist ein anderes Thema.

Aber rund um den Präsidenten gibt es viele Skandale und Skandälchen, die ich hier ebenfalls gar nicht aufgreifen will, denn auch darüber wurde und wird genug geschrieben. Ob diese Anlässe – Urlaubsreisen, Flug-Upgrades, Kredite und vieles mehr – Grund genug für einen Rücktritt sind, darüber kann man trefflich streiten. Problematisch sind sie allemal. Und zumindest beim Flug hat er seinerzeit den Verstoß gegen das Ministergesetz von Niedersachsen eingestanden. Das war aber alles vor seiner Wahl zum ersten Mann im Staat. Und ob das für einen Rücktritt reicht? Wahrscheinlich für sich allein genommen nicht. Wulff hat aber Herrn Rau für weniger zum Rücktritt aufgefordert.

Was aber Christian Wulff zum Problempräsidenten macht, ist sein Umgang mit der Wahrheit. Wer hat ihm den Kredit gegeben? Wann sind die Kredite abgeschlossen worden? Wie kommt ein Kreditvertrag zustande? Was bezweckte er mit seinem Anruf bei Kai Diekmann? Auf all das und noch viel mehr kriegen wir keine, fragwürdige oder ganz offensichtlich falsche Antworten. Eine schöne Zusammenfassung gibt es übrigens beim ZDF.

Herr Wulff nimmt es mit der Wahrheit nicht genau, er ist für mich also ein notorischer Lügner. Allein schon deswegen ist sein Rücktritt überfällig.

Und er hat mindestens zwei mal massiv versucht, für ihn unliebsame Berichte zu verhindern – mit Methoden, die in keiner vernünftigen Mittel/Zweck Relation stehen. Das mag legitim sein, wenn man Präsident von Russland ist. Mit dem Amt des Bundespräsidenten ist das für mich aber nicht vereinbar. Auch das ist ein Grund für seinen Rücktritt.

Doch da gibt es noch einen dritten: Wulff spaltet das Land, wie es wohl noch nie ein Bundespräsident vor ihm getan hat. Gerade in Zeiten wie diesen sollte er das Land aber einen. Dass ihm dies noch gelingt, halte ich für faktisch ausgeschlossen.

Ach ja, lieber Hape Kerkeling. Es ist ganz egal, ob diese Skandale und Skandälchen von der Bild, dem Spiegel, der FAZ, der Süddeutschen oder dem Osnabrücker Kreisblatt ausgegraben werden. Das ändert nämlich nichts an den Fakten. Die Bild Zeitung ist den Kollegen vom Spiegel mit der Erstveröffentlichung eben nur kurz zuvorgekommen, wie man in der Branche munkelt. Sie müssen also nicht Ihre Abneigung gegen die Bild hier instrumentalisieren und daher jemanden verteidigen, der Ihre Verteidigung gar nicht verdient hat.

Und daher sage ich mit Überzeugung: Mach es, Kai!

Mit vielen Grüßen,

Ihr Severin Tatarczyk

Die Sixt-Werbung mit Christian Wulff

Spaß kann man auch ohne reiche Freunde haben!

Mit einem Mietwagen von Sixt – auch in Hannover.

Bild (c) Sixt (Screenshot der Website)

Verfassungsbruch bei der Wahl von Christian Wulff?

Der unrühmlichen Präsidentenbewerbung von Christian Wulff ist ein weiteres Kapitel hinzuzufügen, das in der Öffentlichkeit interessanterweise nicht gesehen wird.

Schauen wir mal in Art. 55 des Grundgesetzes:

(1) Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören.

(2) Der Bundespräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.

Christian Wulff ist ja – vorsichtshalber erst nach seiner Wahl – als Ministerpräsident von Niedersachsen zurückgetreten.

Allerdings ist er nach wie vor Aufsichtsratsmitglied bei VW – was nach Art. 55 Abs. 2 ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Zwar hat er dort um seine Demission gebeten und diese wurde auch angenommen, doch endet sein Aufsichtsratsmandat nach der VW-Satzung erst mit Wirkung Mitte Juli.

Damit gehörte Herr Christian Wulff bei der Annahme seiner Wahl am 30.06.2010 und auch noch heute am Tag seiner Vereidigung 02. Juli 2010 dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb ausgerichteten Unternehmens an – was unsere Verfassung aber ausdrücklich verbietet!

Und wenn jetzt argumentiert wird, das Grundgesetz gehe vor, er sei jetzt automatisch nicht mehr Aufsichtsrat, so ist dies schlicht falsch:

Denn die in Art. 55 II genannten Ämter unterliegen so vielfältigen Vorschriften, dass  der Amtsantritt als Bundespräsident keine rechtsgestaltende Wirkung in Hinblick auf diese Ämter haben kann (vgl.: Dieter C. Umbach,Dr. Thomas Clemens in Grundgesetz: Mitarbeiterkommentar und Handbuch, Art. 55 Rn 35) – dies muss gerade in Hinblick auf ein Aufsichtsratsmandat gelten.

Ob Herr Lammert das weiß? Ob ein Abgeordneter so mutig sein wird, sich an das Verfassungsgericht zu wenden oder etwas anzumerken?

Die politische Elite scheint über diesen Umstand geflissentlich wegsehen zu wollen – ein Verfassungsbruch von oben wird halt nicht sanktioniert..

Artikel 63 Grundgesetz

Die Norm

  1. Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
  2. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.
  3. Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.
  4. Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.