10 Fakten über die Zusammensetzung der Bundesregierung – Art. 62 Grundgesetz

  1. Artikel 62 Grundgesetz lautet:
    Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern.
  2. Die Bestimmung hat ihr Vorbild in der Weimarer Reichsverfassung, deren Artikel 52 praktisch gleichlautend war.
  3. Der normative Gehalt dieses Artikels ist gering, er stellt aber eine wichtige Einleitung für den 6. Abschnitt des Grundgesetzes dar.
  4. Die Bundesregierung ist in ihrer Gesamtheit ein Verfassungsorgan des Bundes.
  5. Gleichzeitig ist sie das oberste Verwaltungsorgan und steht damit an der Spitze der Bundesverwaltung.
  6. Auch ist die Norm eine abschließende Legaldefinition der Bundesregierung.
  7. Dem Bundeskanzler kommt innerhalb der Bundesregierung eine Sonderrolle vor, da es ihn – im Gegensatz zu den Ministern – nur einmal gibt. Artikel 62 enthält gleichzeitig die Verpflichtung des Kanzlers, ein Kabinett zu bilden.
  8. Hinsichtlich der Bundesminister wird zunächst deutlich, dass es von ihnen zumindest mehrere geben muss. Das Grundgesetz kennt jedenfalls den Bundesminister der Verteidigung (Art. 65a), den Bundesjustizminister (Art. 96), den Bundesminister der Finanzen (Art. 108) und einen Verkehrsminister im weitesten Sinne (Art. 80) – wobei diese Aufgabe streng genommen auch ein andere Minister übernehmen könnte.
  9. Weiter wird durch die Formulierung deutlich, dass die Minister innerhalb der Regierung eigene Rechte haben müssen.
  10. Aufgrund seiner Klarheit und seiner grundlegenden Funktion gibt es derzeit keine echte Kritik und Reformvorschläge an Artikel 62.

#severinpolitquiz: 1961 kommt die erste Bundesministerin

Diesmal ging es bei meinem Politquiz auf twitter darum, wann die erste Frau Bundesministerin in Deutschland wurde. Zur Wahl standen 1949, also direkt im ersten Kabinett, 1957, 1961 oder 1968.

Die Mehrheit entschied sich mit 40% für 1968 – an sich auch ein naheliegendes Datum, war 1968 doch ein Jahr großer gesellschaftlicher Umbrüche.

Tatsächlich war es aber schon 1961 so weit. Emma Sophie Elisabeth Schwarzhaupt wurde im Kabinett Adenauer Gesundheitsminister – die Bezeichnung Ministerin gibt es erst seit den 1990er Jahren.

Die am 7. Januar 1901 in Frankfurt am Main geborene Schwarzhaupt wurde dabei von den CDU Frauen gegen den Widerstand Adenauers durchgesetzt. Da alle klassischen Ressorts bereits mit Männern besetzt waren, wurde extra für sie das Bundesministerium für Gesundheit geschaffen. Eine rückblickend gesehen kluge Entscheidung, denn wenige Tage nach ihrer Vereidigung am 14. November 1961 kam der Contergan-Skandal ans Licht und Schwarzhaupt brachte das Arzneimittelgesetz auf den Weg. Ihr Amt übte sie auch unter Bundeskanzler Ludwig Erhard aus und beendete ihre Ministertätigkeit am 30. November 1966 mit dem Ende der Regierung Erhard. Schwarzhaupt starb am 29. Oktober 1986. Unter anderem in Bonn Röttgen ist eine Straße nach ihr benannt.

Der zweite weibliche Bundesminister sollte dann erst 1968 (sic!) folgen: Am 16. Oktober 1968 wurde Aenne Brauksiepe Minister für Familie und Jugend. Und erst im Kabinett Schmidt II (1976) waren zeitweise zwei Frauen gleichzeitig Minister. Und es sollte sogar bis zum Kabinett Kohl III (1987-1991) dauern, bis zwei Frauen die ganze Legislaturperiode hindurch ein Ministeramt bekleiden sollten.

Inzwischen sind Bundesministerinnen jedoch nichts außergewöhnliches mehr.

Liste: Deutsche Bundesminister mit dem Anfangsbuchstaben A

Adenauer,Konrad

(1876–1967), CDU

  • 1949–1963 Bundeskanzler
  • 1951–1955 Auswärtiges

Aigner, Ilse

(* 1964), CSU

  • 2008–2013 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Altmaier, Peter

(* 1958), CDU

  • 2012–2013 Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
  • seit 2013 Besondere Aufgaben

Apel, Hans

(1932–2011), SPD

  • 1974–1978 Finanzen
  • 1978–1982 Verteidigung

Arendt, Walter

(1925–2005), SPD

  • 1969–1976 Arbeit und Sozialordnung

Letzte Aktualisierung: 23. Januar 2018