Wie geht es für BEV Energie-Kunden weiter?

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Die BEV – Bayerische Energieversorgung – hat Insolvenz angemeldet und die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde durch das Amtsgericht München am 30. Januar 2019 eröffnet:

Az.: 1513 IN 219/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH, Nymphenburger Straße 154, 80634 München, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Steger Ralph
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 209234
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte NICKERT, Rammersweierstraße 120, 77654 Offenburg
Geschäftszweig: Energieversorgung

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 29.01.2019 um 17.15 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Axel W. Bierbach, Schwanthalerstraße 32, 80336 München.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Was bedeutet das für die Gas- und Stromversorgung der BEV Kunden?

Für Kunden des insolventen Energieversorgers stellt sich jetzt die Frage, wie es weiter geht, insbesondere, ob eine weitere Versorgung mit Strom und Gas erfolgt.

Zunächst das wichtigste: Die eigene Versorgung mit Strom oder Gas ist nicht gefährdet. In Deutschland springt – sobald die BEV einen Haushalt nicht mehr beliefern kann – der örtliche Grundversorger im Zuge der sog. Ersatzversorgung ein.

Von diesem werden Sie im Regelfall schriftlich informiert, dass Sie sich nun bei diesem in Belieferung mit Strom oder Gas befinden.

Doch Obacht: die Preise bei Ihrem Grundversorger sind im Regelfall höher, als es auf dem freien Markt möglich und sogar üblich ist.

Besser Gas- oder Stromanbieter wechseln

Wir empfehlen daher, einen neuen Anbieter zu suchen wie z.B. STROGON. Alternativ können Sie z.B. über die Portale Check24 oder Verivox einen neuen Stromanbieter suchen.

Was passiert mit meinem Bonus?

Dass Boni ausgezahlt werden, ist derzeit unwahrscheinlich, um nicht zu sagen ausgeschlossen. Sie können diese nach Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anmelden.

Soll ich weiter meinen Abschlag zahlen?

Grundsätzlich müssen Sie natürlich für empfangene Leistungen bezahlen. Die BEV hat aber bereits angekündigt, den Februar Abschlag nicht mehr einzuziehen. Dementsprechend sollten Sie als sog. Selbstzahler oder Überweise auch den Februar-Abschlag nicht mehr überweisen.

Kann ich Lastschriften zurückgehen lassen?

Auch hier gilt: Grundsätzlich müssen Sie natürlich für empfangene Leistungen bezahlen. Ob Sie aufgrund von Gegenansprüchen – z.B. aufgrund von nicht empfangenen Bonuszahlungen – Lastschriften zurückgehen lassen können, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

Links zum Thema

 

Stromanbieter: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

Die BEV ist die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH und ein klassischer Discount Anbieter, der seine Kunden im wesentlichen über die Vergleichsportale gewinnt.

Die BEV ist inzwischen insolvent, die Angaben daher wohl nicht mehr aktuell.

Anschrift:
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Nymphenburger Straße 154
80634 München

Geschäftsführer: Uwe Kollmar
Telefon: 089 / 120 895 232

Erfahrungsberichte

Anschlagszahlungen werden willkürlich erhoben. Eine Korrektur mit Nachweis lässt auf sich warten. Preiserhöhung im Frühjahr obwohl Preisgarantie versichert wurde. Die Preiserhöhung wird mit einem Satz in einem getarnten Werbeschreiben kommuniziert. In Foren beschreiben andere Kunden das sie keine Schlussrechnung erhalten und somit der versprochene Neukundenbonus nicht berücksichtigt wird. Bin froh wenn ich die gloreichen Bayrischen Energieversorgungswerke wieder verlassen darf, zum Jahresende 2016!

Vorsicht, kann nur vor BEV warnen. Bei mir waren die Abschläge zwar in Ordnung aber die Endabrechnung kam erst nach meiner Reklamation und auf den auszuzahlenden Bonus warte ich immer noch.

Unser Bonus wurde auch nicht ausgezahlt. Meist reagiert man gar nicht auf die E-Mails.

Mein Vertrag endete am 31.12.2016, Zählerstand an Netzbetreiber und Versorger geschickt. Telefonische Nachfrage nach 3 Wochen, ja Zählerstand liegt vor aber ich soll mich wegen der Rechnung noch gedulden. OK, gesetztliche Vorschrift sind 6 Wochen! Heute ist der 15.2.17 noch immer keine Schlussrechnung mit 25% Bonus ersichtlich und die 6 Wochen endeten vor 5 Tagen

Ich war in Belieferung vom 01.01.2016 -31.12.2016, Schlussrechnung kam nach über 7 Wochen. Es wurden falsche Preise abgerechnet und auch der Bonus von 25% nicht ausgezahlt. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, den Bonus muss ich anfordern. 3 mal telefonisch und 1 mal schriftlich, dann habe ich ihn bekommen. Die falschen Preise auf der Rechnung sind auf den ersten Blick nicht ersichtlich da nur netto Preise ausgewiesen werden. Auf Nachfrage hieß es die EEG Umlage hat sich erhöht. Es gab kein Schreiben wie gesetzlich vorgeschrieben mit Hinweis Sonderkündigungsrecht. Ich habe eine Geschäftsführerbeschwerde verfasst mit dem Gesetzestext, leider ohne Erfolg. Nach über 7 Wochen kam die Antwort, die EEG Umlage 2017 hat sich erhöht. ( Mein Vertrag endete 2016) Hier bleibt eindeutig nur eine Beschwerde über die Bundesnetzagentur oder Anzeige wegen Betruges.

Der Kundenservice ist eine Katastrophe. Wir sind vor 4 Wochen angeschrieben worden das unser Sofortbonus gezahlt wird. Auf die Auszahlung warten wir noch heute. Es erfolgt keine Reaktion auf e-Mails bzw. über die Webseite. Auf mein Anruf wurde nur geantwortet „es erfolgt sofort eine Gutschrift auf ihr Konto“; hatte eher das Gefühl der Mitarbeiter wollte ganz schnell das Telefonat beenden! Nun werden wir wahrscheinlich einen Anwalt einschalten müssen, da wir ansonsten keine Chanche haben das BEV den Vertrag einhält! Also von unser Seite aus können wir nur sagen -„Vorsicht“ , so ein Kundenservice verdient einfach nur die Note 6!