Nein, Carsten Linnemann fordert kein Grundschulverbot

Die üblichen Empörten auf twitter echauffieren sich wieder – der CDU Politiker Carsten Linnemann habe ein Grundschulverbot für Ausländer gefordert. Er würde ausgrenzen und sein Vorschlag wäre die Vorstufe für viel schlimmeres…

Doch was hat er wirklich gesagt:

Es reicht nicht nur, Sprachstandserhebungen bei Vierjährigen durchzuführen, sondern es müssen auch Konsequenzen gezogen werden. Um es auf den Punkt zu bringen: Ein Kind, das kaum deutsch spricht und versteht, hat auf einer Grundschule noch nichts zu suchen. Hier muss eine Vorschulpflicht greifen, notfalls muss seine Einschulung auch zurückgestellt werden. Das kostet Geld, aber fehlende Integration und unzureichende Bildung sind am Ende viel teurer.

Und dagegen ist nichts einzuwenden, ganz im Gegenteil – es ist ein Vorschlag, der der Integration hilft, was ich aufgrund meiner langjährigen Mitarbeit in Schulkonferenzen in Grundschulen und Gymnasien durchaus einschätzen kann. Natürlich gibt es immer wieder Kinder, die ohne Sprachkenntnisse in eine Klasse kommen und sich diese dann selbst erarbeiten, doch sind dies die Ausnahmen. Und wenn man in einer Grundschulklasse eine Handvoll Kinder ohne jegliche Deutschkenntnisse hat, geht dies zu Lasten aller.

Kurzum – kein Rassismus hier, ganz im Gegenteil.

Das ganze Interview können Sie übrigens hier lesen.

Nachtrag 7. August 2019:

Wie ich gerade feststellte, ist das Interview nun hinter einer Schranke verschwunden. Normalerweise verlinke ich nicht auf Paid Content, da man sich aber auch kostenlos anmelden kann, lasse ich den Link stehen.

Zum Thema Interviews hinter der Bezahlschranke hat Thomas Knüwer übrigens aus gegebenem Anlass die Linnemann-Regel aufgestellt…

Der Spiegel Titel: Die Ausländerfrage

Auch schon 1972 schien das Thema „Ausländer in der Bundesrepublik“ die Menschen zu bewegen.

Liste: Wahlkreise bei der Bundestagswahl 2017 nach Ausländeranteil

  1. Wahlkreis 182 (Frankfurt am Main I): 31,4% Ausländeranteil
  2. Wahlkreis 75 (Berlin-Mitte): 29,4% Ausländeranteil
  3. Wahlkreis 217 (München-Nord): 28,2% Ausländeranteil
  4. Wahlkreis 259 (Stuttgart II): 26,2% Ausländeranteil
  5. Wahlkreis 185 (Offenbach): 24,6% Ausländeranteil
  6. Wahlkreis 183 (Frankfurt am Main II): 24,6% Ausländeranteil
  7. Wahlkreis 218 (München-Ost): 24,6% Ausländeranteil
  8. Wahlkreis 219 (München-Süd): 24,6% Ausländeranteil
  9. Wahlkreis 220 (München-West/Mitte): 23,6% Ausländeranteil
  10. Wahlkreis 82 (Berlin-Neukölln): 22,7% Ausländeranteil
  11. Wahlkreis 275 (Mannheim): 22,6% Ausländeranteil
  12. „Liste: Wahlkreise bei der Bundestagswahl 2017 nach Ausländeranteil“ weiterlesen

Kommentar: Wahlkampfgetöse – das kommunale Wahlrecht für nicht-EU Ausländer in NRW

Bekanntlich sprechen sich die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PIRATEN für die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Ausländer, die nicht aus Mitgliedstaaten der EU kommen, in Nordrhein-Westfalen aus. Dies sei für die Integration dieser Menschen in den Gemeinden und in Deutschland ein ganz wesentlicher Aspekt.

Dazu soll die Landesverfassung Nordrhein-Westfalens in Art. 78 um folgenden Satz ergänzt werden:

Wahlberechtigt sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen und die ihren ständigen Wohnsitz dauerhaft in Deutschland haben.

Von der CDU in NRW wird das abgelehnt, vielmehr sollten die Menschen über eine Einbürgerung in Deutschland integriert werden.  Und auch die Fraktion der FDP macht verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf geltend; sie vertritt den Standpunkt, dass eine solche Regelung mit Blick auf die Homogenitätsklausel des Grundgesetzes nur auf Bundesebene getroffen werden könne.

Nun sollte man mehr demokratische Rechte für hier dauerhaft lebende Menschen unter dem Integrationsaspekt durchaus diskutieren.

Doch das aktuelle Gesetzesvorhaben von SPD, Grünen und Piraten in NRW ist aussichtslos. Denn eine Änderung der Landesverfassung muss im Landtag mit 2/3 Mehrheit erfolgen; diese ist hier nicht abzusehen. Und selbst wenn sie durch käme wäre angesichts der verfassungsrechtlichen Bedenken mehr als fraglich, ob sie auch Bestand haben würde.

So ist es aktuell reines Wahlkampfgetöse.

Ob dies angesichts der momentanen Diskussionen um Auftritte türkischer Minister in Deutschland und Europa und des Einflusses der AKP auf die hiesige türkische Commuity nicht zur Unzeit kommt und nach Hinten losgeht, mag jeder für sich beurteilen.