Das Bundesverfassungsgericht und Meinungsfreiheit – 1 BvR 917/09

Viel wird derzeit über Meinungsfreiheit gesprochen und geschrieben.

Und in dem Zusammenhang kann es nicht schaden, einen Blick darauf zu werfen, was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt.

Kurz zusammengefasst: Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist sehr weit auszulegen. Meinungsäußerungen finden Ihre Grenze in den entsprechenden Strafgesetzen, die dann aber wiederum im Sinne des Art. 5 Abs. 1 GG ausgelegt werden müssen.

Wortwörtlich schreibt das Gericht:

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