Kein Ehrensold für Christian Wulff

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,

in Ihren Händen liegt nunmehr die Entscheidung, ob der zurückgetretene Christian Wulff den Ehrensold erhalten soll – in Höhe von rund 200.000 Euro jährlich bis an sein Lebensende.

Sie werden ja nicht müde, Christian Wulff Ihren Respekt auszusprechen. Ich bitte Sie aber,  jetzt Respekt vor dem Amt des Bundespräsidenten zu haben und Christian Wulff den Ehrensold nicht zuzusprechen, sollte er selbst nicht aus Anstand darauf verzichten.

Denn er ist weder aus politischen noch aus gesundheitlichen Gründen vom Amt zurückgetreten, wie es § 1 des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten als Voraussetzung für die Zahlung des Ehrensoldes fordert.

Er hat sich für den Rücktritt aus Gründen entschieden, die in seiner Privatsphäre liegen – ob diese nun strafrechtlich relevant sind oder nicht. Damit aber hat er den Ehrensold nicht nur moralisch sondern auch rechtlich nicht verdient.

Sollte das Verhalten des ehemaligen Bundespräsidenten noch mit dem goldenen Handschlag belohnt werden, wäre dies für mich und viele andere Menschen nicht mehr vermittelbar. Dies auch angesichts der Tatsache, dass er später ohnehin stattliche Pensionsleistungen aus seiner Zeit als Abgeordneter und niedersächsischer Ministerpräsident beziehen wird.

Mit herzlichen Grüßen aus Bonn,

Ihr Severin Tatarczyk