Was ist die Kapazitätsreserve im Strommarkt?

Mit der Kapazitätsreserve wird gemäß § 13e EnWG ab dem Winterhalbjahr 2020/2021 außerhalb des Strommarktes eine Reserve in Höhe von 2 GW gebildet werden.

Diese Leistung kann von Erzeugungsanlagen, Speichern sowie regelbaren Lasten vorgehalten werden.

Diese Kapazitätsreserve ist notwendig, um in außergewöhnlichen und nicht vorhersehbaren Situationen die Systembilanz zu stützen und auf diese Weise das Gleichgewicht zwischen Stromerzeugung und -verbrauch zu erhalten.

Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit soll die Kapazitätsreserve dann zum Einsatz kommen, wenn trotz freier Preisbildung an der Strombörse kein ausreichendes Angebot existiert, um die Nachfrage an elektrischer Energie zu decken. Die in der Kapazitätsreserve gebundenen Anlagen sollen zudem, soweit möglich, die Funktion der Netzreserve übernehmen. Sofern die Anlagen in netztechnisch geeigneten Regionen stehen, werden die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) diese auch in Fällen anfordern, in denen es für die Systemsicherheit aufgrund von Netzengpässen erforderlich ist.

Zur Bildung der Kapazitätsreserve führen die deutschen ÜNB – 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW – ein gemeinsames Beschaffungsverfahren durch.

Quelle: netztransparenz.de

Dokumentiert: Außerordentliche Kündigung des Bilanzkreisvertrages der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (11X-BEVERSORGUNG) durch die 50Hertz Transmission GmbH

Im Rahmen des Insolvenzantragverfahrens der BEV haben die deutschen Übertragungsnetzbetreiber die Bilanzkreisverträge des Unternehmens gekündigt. Damit ist es der BEV nicht mehr möglich, seine Kunden mit Energie zu versorgen. Exemplarisch dokumentieren wir hier das entsprechende Schreiben der 50 Hertz Transmission GmbH.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit informieren wir Sie darüber, dass wir den Bilanzkreisvertrag der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH mit dem EIC 11X-BEVERSORGUNG außerordentlich zum 31.01.2019, 24:00 Uhr gekündigt haben.

Wir werden ab diesem Zeitpunkt keine Fahrpläne mehr für diesen Bilanzkreis akzeptieren.

Die Energiemengen der Kunden der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH müssen, falls nicht schon geschehen, spätestens ab 01.02.2018, 00:00 Uhr einem anderen Bilanzkreis zugeordnet werden.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr 50Hertz Bilanzkreismanagement
Kundenmanagement / Netzabrechnung