
Folgenden tweet habe ich heute kurz vor dem geplanten Dezember Lockdown abgesetzt:
Ich würde bei COVID-19 4 Maßnahmen anordnen:
1. Verpflichtendes Kontakt-Tracing (App).
2. Bei Symptomen: Maskenpflicht.
3. Zugang zu Krankenhäusern etc. nur mit negativem Test.
4. Keine überregionale Großveranstaltungen.
Und sobald Impfstoff verfügbar, Impfpflicht.
Mehr nicht.
Der tweet wurde verschiedentlich kritisiert, so wurde mir vorgeworfen, was z.B. ein Kontakttracing ohne verpflichtende Tests bewirken solle. Tatsächlich kommen entscheidende Aspekte meines gedanklichen Ansatzes in 280 Zeichen nicht hinreichend durch, was ich hiermit nachholen möchte.
1. Verpflichtendes Kontakt Tracing mit genereller Infektionstracing- und Statusampel App
Zentraler Baustein meines Konzepts ist eine Kontakt-Tracing und Infektionsstatus Infrastruktur, an der die Teilnahme für alle Menschen empfohlen und für alle ab 16 verpflichtend ist, die sich im öffentlichen Raum bewegen.
Personen, die kein Smartphone haben oder keine entsprechende App darauf nutzen wollen, können ein Token Armband o.ä. erhalten, das den gleichen Zweck erfüllt.
Die Lösung muss für das Tracking von unbegrenzt vielen Infektionsgeschehen-, Epidemie- und Pandemielagen geeignet sein.
Je nach getrackter Krankheit kann jede – im übrigen anonyme – Nutzer ID vier Stati haben:
- Weiß: Aktuell nachgewiesen nicht infektiös (nach negativem Test für jeweils individuelle Dauer bzw. länger andauernder Immunität).
- Grün: keine oder keine als potentiell gefährlichen einzustufenden Kontakte.
- Gelb: Risikokontakt erfolgt, es ist unverzüglich ein Test vorzunehmen, um sich weiter im öffentlichen Raum bewegen zu können.
- Rot: Positiver Test bzw. kein Test x Stunden nach Status Gelb: Ein Aufenthalt im öffentlichen Raum ist verboten (Quarantäne).
Der Besuch von Einrichtungen aller Art mit Publikumsverkehr und die Benutzung von Massenverkehrsmitteln ist nur gestattet, wenn der Einsatz einer solchen App bzw. Token-Armbands nachgewiesen werden kann. Dies erfolgt grundsätzlich per Stichprobenkontrollen an neuralgischen Punkten (Fernverkehrsbahnhöfe, Flughäfen…) , kann aber auch konkret kontrollierte Zugangsvoraussetzung in Bars, Geschäften, Fitnessstudios etc. sein. Die Entscheidung obliegt den Betreibern.
In Zeiten besonderer Infektionslagen gilt die Kontrollpflicht ggf. für jeden einzelnen Besucher einer Einrichtung, wobei der Zugang im Regelfall dann z.B. nur bei Status grün oder weiß gewährt werden darf. Die Benutzung z.B. eines Taxis ist dann aber auch bei Status gelb möglich, damit ein Arzt aufgesucht werden kann.
Wird ein Test vorgenommen bzw. Immunität festgestellt, erfolgt die Zuordnung des Status dergestalt, dass in der vornehmenden Einrichtung ein dem entsprechenden Test zugeordneter QR Code / NFC Tag auf dem Tracking Device gescannt wird und das entsprechende Testergebnis dann rückgespielt wird.
2. Bei Symptomen: Maskenpflicht
Dieser Punkt gilt für Infektionskrankheiten, bei denen das Risiko für eine Übertragung durch eine Maske reduziert werden kann, so also auch bei COVID-19. Hier sollte dann eine Maskenpflicht für die Menschen gelten, die Symptome zeigen, aber den grünen Status haben, um das Risiko für dritte zu reduzieren. Damit verbunden gilt die Aufforderung, sich testen zu lassen.
Die Maskenpflicht gilt des weiteren für Personen, die den orangenen und roten Status haben, wobei sich diese ohnehin nur eingeschränkt oder sehr eingeschränkt in der Öffentlichkeit bewegen dürfen.
Ansonsten gilt bei sich bei besonderen Infektionslagen bzw. Gefährundslagen (“Grippesaison”) grundsätzlich eine Maskenempfehlung (s.u.). Eine generelle oder spezielle Maskenpflicht kann ansonsten je nach Krankheit und Infektionslage angeordnet werden.
3. Zugang zu Krankenhäusern etc. nur mit negativem Test.
Der Zugang zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen, in denen Personen eine jeweiligen Risikogruppe vermehrt anzutreffen sind, ist der Zugang bei einer Epidemie oder Pandemie nur mit weißem Status in der App zugelassen.
Liegt für die von der App umfassten Infektionskrankheiten gerade keine gesonderte Infektionslage vor, kann der Zutritt auch mit grünem Status gewährt werden.
4. Keine überregionalen Großveranstaltungen
An sich gibt es durch das hier vorgeschlagene engmaschig kontrollierte Ampelsystem-Konzept keine Notwendigkeiten von Geschäftsschließungen etc. Bei kritischen Infektionsgeschehenslagen, insbesondere sich anbahnenden Epidemie- oder Pandemielagen, sollten daher keine überregionalen Großveranstaltungen wie z.B. Festivals, Bundesligaspiele oder Konzerte durchgeführt werden.
Weiteres
Bei den weiteren Maßnahmen sollte auf Eigenverantwortung gesetzt werden. Dies umfasst
- Empfehlung, Masken zu tragen
- Hygienemaßnahmen wie Händewaschen und Desinfektion
- Abstandsempfehlungen
- Lüftungsempfehlungen
Diese Maßnahmen sollen aber reine Empfehlungen sein, da sie ohnehin nur schwer kontrolliert werden können.
Impfung
Sofern verfügbar sollte im Einzelfall eine Impfpflicht dann eingeführt werden, wenn der erwünschte Effekt – insbesondere eine bestimmte Durchimpfungsquote – nicht durch das freiwillige Impfungen erreicht werden kann. Dies ist freilich immer ultima ratio.