Hier dokumentieren wir zunächst die Informationen zu Conni-Memes des Carlsen Verlags:
Conni, das Mädchen mit dem Ringelshirt und der roten Schleife im Haar, zählt zu den beliebtesten Figuren in deutschsprachigen Kinderzimmern. Seit 1992 begleiten die Conni-Bücher aus dem Carlsen Verlag Millionen von Kindern im Alltag und vermitteln ihnen dabei, dass mit Empathie, Freundschaft und Solidarität auch schwierige Situationen zu bewältigen sind.
Dass Conni so beliebt ist und ihre Geschichten weit verbreitet sind, findet aktuell vermehrt Ausdruck in zahlreichen, größtenteils KI-generierten Memes in sozialen Netzwerken. In vielen Fällen handelt es sich hier um unwissentliche Verletzungen von Urheber-, Marken- und/oder Titelrechten.
Zu Fragen und Hinweisen, die uns in diesem Zusammenhang kontinuierlich erreichen, geben wir hier Auskunft:
Sind Conni-Memes im Netz vom Verlag genehmigt?
Nein. Für keines der im Umlauf befindlichen Conni-Memes liegt eine Genehmigung oder Freigabe des Verlages vor. Dies betrifft sowohl die kommerzielle Nutzung der Conni-Memes und des Marken-Logos durch Unternehmen wie auch deren Nutzung durch Vereine, Verbände, Parteien, Interessengruppen oder anderer Personen, die Conni zur Botschafterin gleich welcher Inhalte machen.
Kann ich vom Verlag eine Genehmigung zur Erstellung von Conni-Memes erhalten?
Nein. Der Verlag schützt die Rechte der Urheber*innen und erteilt keine Genehmigungen zur Erstellung von Memes.
Geht der Verlag gegen Verstöße gegen das Urheber-, Marken- oder Titelrecht vor?
Ja. Der Verlag distanziert sich von menschenverachtenden, rassistischen, gewaltverherrlichenden und pornografischen Verwendungen der Conni-Figur und lässt im gegebenen Fall rechtliche Schritte prüfen.
Auch Nutzungen zu kommerziellen, werblichen, Marketing- und ähnlichen Zwecken kann der Verlag nicht akzeptieren.
Kann ich vom Verlag eine rechtliche Beratung zur Verwendung der Conni-Figur erhalten?
Nein. Eine Beratung in Sachen Urheber-, Marken- oder Titelrecht bietet der Verlag nicht an.
Betreffen diese Regelungen nur die Conni-Figur?
Nein. Diese Regelungen gelten für alle urheber-, marken- und titelrechtlich geschützten Inhalte, deren Veröffentlichung dem Carlsen Verlag anvertraut ist.
(Stand: Juni 2025)
CARLSEN Verlag GmbH
Völckersstraße 14–20
22765 Hamburg
tl;dr – sind Conni Memes zulässig?
Nein, und wenn der Verlag diese als problematisch einschätzt, wird er dagegen auch juristisch vorgehen.

