Angela Merkel LXXXIV

Angela Merkel LXXXIV.

Am 5. Januar 2021 verkündet Angela Merkel nach einer Konferenz mit den Ministerpräsidenten eine Verlängerung und Verschärfung der bestehenden Corona Schutzmaßnahmen.

Darunter:

Folgendes haben Bund und Länder im einzelnen beschlossen:

  • Die bisherigen Beschlüsse für private Zusammenkünfte werden erweitert: Sie werden nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
  • Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten, großzügige HomeOffice-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
  • In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.
  • Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen.
  • Das Robert-Koch-Institut prüft sorgfältig die Berichte über neue Mutationen mit veränderten Eigenschaften des Virus. Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren.
  • In den bisherigen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde von einem Impfbeginn in 2021 ausgegangen. Nunmehr war es aufgrund einer frühen Zulassung des Impfstoffes von BioNTech / Pfizer und Bereitstellung der Infrastruktur durch die Länder möglich, bereits am 27. Dezember 2020 in allen Ländern mit dem Impfen zu beginnen. 1,3 Millionen Dosen des Impfstoffes wurden bis Jahresende an die Länder ausgeliefert, knapp 2,7 Millionen weitere Dosen folgen bis zum 1. Februar 2020. Der Bund wird den Ländern auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten übermitteln, um ein abgesichertes Einladungsmanagement vor Ort zu ermöglichen.
    Bis spätestens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden können.
  • Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives Testergebnis verkürzt werden kann, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie).

Sie können das alles hier nochmals detailliert nachlesen.

Karikatur mit Midjourney erstellt.

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