Hintergrund: Sakrales und weltliches Glockengeläut

Glockengeläut

Immer wieder wird aus vielen Gründen über das Läuten von Kirchenglocken diskutiert. Sei es, dass es um die Lautstärke an sich geht, ob es überhaupt noch zeitgemäß ist oder um die Diskussion, ob das Glockengeläut nicht mit dem Muezzinruf vergleichbar sei, der deswegen dann in Deutschland ja auch erlaubt sein müsse.

Was in der Diskussion aber immer wieder übersehen wird ist der Umstand, dass es zwei Arten des Läutens von Kirchenglocken gibt: das sakrale und das profane, auch weltlich genannte, Läuten. Wer über Glockenläuten diskutiert, sollte diese Unterschiede kennen, insbesondere, da die beiden Arten des Läutens auch unterschiedlichen juristischen Schutz genießen.

Sakrales Geläut

Sakrales Geläut hat einen religiösen Bezug. Dies ist z.B. beim Glockengeläut während gottesdienstlicher Handlungen der Fall, also dem Läuten bei Wandlung, Einsetzungsworten, Vaterunser oder regional beim Verlesen des Evangeliums. Auch während einer Taufe regelt die sog. Läuteordnung vielerorts, dass eine Glocke, oft eine spezielle Taufglocke, erklingt. Entsprechend gibt es manchmal auch eine – ja schon sprichwörtliche – Totenglocke. Auch das Läuten zum Gottesdienst hat natürlich einen sakralen Hintergrund.

Regional ist das Angelusläuten verbreitet, ein Gebetsläuten der katholischen Kirchen, das morgens, mittags und abends ausgeführt wird. Evangelische Kirchen kennen das Betzeitläuten, bei dem – regional unterschiedlich – zu verschiedenen Zeiten zu bestimmten Gebeten aufgerufen wird.

Daneben gibt es weiteres sakral begründetes Läuten, z.B. den Läutezyklus der Heiligen Woche.

Sakrales Kirchengeläut ist durch die Religionsfreiheit – Artikel 4 – im Grundgesetz geschützt.

Weltliches Geläut

Weltliches Läuten der Kirchenglocken gibt es z.B. als Stundenschlag seit dem Mittelalter. Es diente schlicht als Zeitansage, als es kaum Uhren gab und hat sich aus Tradition erhalten.

Auch das vielerorts übliche Läuten der Glocken um Mitternacht beim Jahreswechsel ist ein rein weltliches Geläut. Anderes weltliches Läuten der Kirchenglocken – z.B. als Alarmglocke bei Bränden und Unwettern – hat keine wirkliche praktische Bedeutung mehr.

Im Gegensatz zum sakralen Glockengeläut genießt das weltliche Geläut nicht den Schutz des Artikel 4 Grundgesetz, sondern ist lediglich als Tradition anzusehen.

Das Bild zeigt die Pfarrkirche Sankt Sebastian in Hard am Bodensee.

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