Unterrichtsausfall wegen Unwettern in NRW – gibt es dann Distanzunterricht?

In Nordrhein-Westfalen gibt es den Erlass „Regelungen zum Unterrichtsausfall und anderen schulischen Maßnahmen bei Unwettern und anderen extremen Wetter-Ereignissen“ vom 03.05.2021 (ABl. NRW. 06/21). Auf Grundlage der Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) können dann die Bezirksregierungen und das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) Unterrichtsausfall anordnen. Zu den Unwetterereignissen zählen:

  • (extrem) heftiger Starkregen,
  • schwere Sturmböen bis hin zu extremen Orkanböen,
  • schwere bis extreme Gewitter evtl., mit extremen Orkanböen/Starkregen,
  • (extrem) starker Schneefall evtl., mit Verwehungen,
  • Glatteis.

In diesen Fällen entscheidet, basierend auf den Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes, das Krisenmanagement der einzelnen Bezirksregierungen nach Rücksprache mit dem Schulischen Krisenbeauftragten des MSB, ob ein Unterrichtsausfall angekündigt werden soll. Alternativ kann kann das Ministerium für Schule und Bildung über einen landesweiten Unterrichtsausfall entscheiden.

Schülerinnen und Schüler verbleiben dann bei angeordnetem Unterrichtsausfall zu ihrem eigenen Schutz zu Hause.

Da es sich um einen angeordneten Unterrichtsausfall handelt, d.h. nicht nur eine Aussetzung der Präsenzpflicht, findet auch keine digitale Beschulung (Distanzunterricht) statt.

Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb an der Schule eintreffen, ist übrigens eine angemessene Beaufsichtigung durch die Schulen sicherzustellen. Dies sollte auch nicht das Problem sein, denn Lehrkräfte haben, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, ihren Dienst anzutreten (§ 15 ADO) – hier werden die Schulleitungen in der Praxis aber häufig andere Regelungen treffen und den Lehrern z.B. die Arbeit zuhause ermöglichen.

Ersatzschulen und Ergänzungsschulen (Privatschulen) wird empfohlen, sich entsprechend dem für öffentliche Schulen festgelegten Unterrichtsausfall zu verhalten.

Landesweit wurde z.B. am 16. Februar 2022 durch Ministerin Yvonne Gebauer ein Unterrichtsausfall für den 17. Februar 2022 aufgrund eines Sturms angeordnet.

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