Meinung: Wie man das Amt des Bundespräsidenten stärken könnte

Das Amt des Bundespräsidenten ist – obwohl formell das höchste im Verfassungsgefüge der Bundesrepublik – in Deutschland eher schwach ausgestaltet. Die schlechten Erfahrungen mit dem starken „Ersatzkaiser“ in der Weimarer Republik, der so letztlich den Weg ins Dritte Reich zumindest vereinfachte, wenn nicht gar erst ermöglichte, waren für die Mütter und Väter des Grundgesetzes hier entscheidend.

Nun ist die bundesrepublikanische Demokratie einerseits gestärkt, andererseits entzündet sich immer wieder Kritik am Bundespräsidenten, der in seiner Rolle als Staatsnotar und Repräsentant zu schwach und gerade hinsichtlich seiner Wahl ein Spielball der Parteien sei.

Um die Akzeptanz und die integrative Rolle des Amtes zu stärken, wäre eine Direktwahl und eine behutsame Ausweitung seiner Kompetenzen angezeigt.

Direkte Wahl

Der Bundespräsident sollte vom Volk direkt gewählt werden. Wählbar ist, wer – wie teilweise jetzt schon – Deutscher ist, das vierzigste Lebensjahr vollendet hat und zum Zeitpunkt der Wahl und der Amtsausübung kein anderes Amt in der Bundes- oder einer Landesregierung ausübt sowie kein Mitglied des Bundes- oder Landtags ist. Diskutieren könnte man, ob er zum Zeitpunkt der Wahl Mitglied einer Partei sein darf oder nicht.

Aufstellen lasse kann sich, wer von mindestens einem Bundestagsabgeordneten oder einer Landtagsfraktion vorgeschlagen wird oder eine Unterstützungsliste von 1.000 Wahlberechtigten vorweisen kann. Die Kandidaten dürfen für den Wahlkampf keine eigenen finanziellen Mittel verwenden, aber über einen Unterstützungsverein Spenden sammeln. Näheres regelt ein Bundesgesetz.

Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegeben Stimmen erhält. Erhält dies keiner der Kandidaten, findet ein zweiter Wahlgang zwischen den beiden Kandidaten statt, die am meisten Stimmen erhalten haben.

Die Amtsdauer umfasst fünf Jahre, es ist eine Wiederwahl möglich. Die Präsidentenanklage nach Art. 61 Grundgesetz bleibt möglich.

Mehr Kompetenzen

Schon allein durch die Direktwahl würde das Amt des Bundespräsidenten mehr integrative Strahlkraft haben. Das Amt sollte aber auch behutsam mit mehr Kompetenzen ausgestaltet werden.

Bei der Ausfertigung von Gesetzen sollte das Grundgesetz klarstellen, dass der Bundespräsident ein weitreichendes materielles Prüfungsrecht hat – überreizt er dies nach Ansicht eines anderen Bundesorgans, steht diesem ja das Organklageverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht offen.

Weiter sollte der Bundespräsident die Möglichkeit erhalten, ein abstraktes Normenkontrollverfahren vor dem BVerfG zu beantragen. Derzeit können nur die Bundesregierung, die Landesregierung sowie ein Viertel der Mitglieder des Bundestages Antragssteller sein.

Der Bundespräsident sollte weiter die die Bundesrichter, die Bundesbeamten und Offiziere nicht nur ernennen, sondern im Einzelfall deren Ernennung  ablehnen können. Seine Ablehnung kann von Zweidrittel der Mitglieder des Bundestags überstimmt werden. Auch Bundesminister soll er ausdrücklich nicht nur aus formalen Gründen ablehnen dürfen.

Er sollte die Befugnis erhalten, auf Antrag des Bundeskanzlers – ohne den Umweg der gescheiterten Vertrauensfrage – den Bundestag auflösen zu können. Der Bundestag kann seine Auflösung dann mit Zweidrittel der Stimmen verhindern.

Die Geschäftsordnung des Bundestags und die Geschäftsordnungen der Ausschüsse des Bundestags sind dem Bundespräsidenten zur Genehmigung vorzulegen.

Ggf. weitere Kompetenzen im Bereich der karitativen und kulturellen Bereich, z.B. die Möglichkeit Bundesstiftungen oder Preise (Literaturpreis des Bundespräsidenten) zu errichten.

Diese zusätzlichen Kompetenzen würden die Stellung des Bundespräsidenten stärken, ohne das weitgehend bewährte Machtgefüge des Grundgesetzes grundsätzlich zu verändern.

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