Meinung: Wie der Staat den Strompreis senken könnte – über die EEG Umlage hinaus

Steigende Strompreise sind für viele Haushalte Anfang 2022 ein Thema. Die Kilowattstunde kostet nahezu überall in Deutschland auch bei günstigen Anbietern deutlich über 30 Cent, bei Neuverträgen teilweise sogar 40 Cent und mehr. Dazu kommt noch der monatliche Grundpreis.

Ähnlich wie beim Preis für Kraftstoffe setzt sich der Strompreis aus zahlreichen Elementen zusammen. Die Stromerzeugung machte 2021 im Mittel rund 8ct je kWh aus, ist aber gewissen Schwankungen unterworfen, derzeit kann es aber auch deutlich mehr sein. Neben der Abschaltung von Kohle- und Atomkraftwerken spielen die Unsicherheiten am Gasmarkt eine große Rolle. In dieser Betrachtung schauen wir aber auf die gemittelten Werte 2021.

Als nächster großer Posten kommen die Netzentgelte, die ebenfalls bei rund 8 ct liegen. Hier gibt es tatsächlich wenig Spielraum, auch wenn die Energiewende die Kosten für den Netzausbau teilweise in die Höhe getrieben hat. Die Stromnetze müssen nun einmal für die Energiewende fit gemacht werden.

Dann die EEG Umlage, die 2021 bei 6,5ct pro kWh lag, 2022 aber bereits auf  3,723 ct gesunken ist. Ziel der Umlage ist die Förderung der erneuerbaren Energien, wobei deren Sinnhaftigkeit aber breit diskutiert wird. Eine recht passende Aussage ist, dass mit der EEG Umlage die Bürger in der Mitte Deutschlands den Eigenheimbesitzern im Süden das Solardach und den Landbesitzern im Norden die Windkraftanlage finanzieren… Immerhin, über eine komplette Streichung wird zur Zeit – Anfang 2022 nachgedacht. Sie ist sinnvoll und gar nicht mal so unwahrscheinlich, möglicherweise schon ab Mitte des Jahres.

Nicht wirklich diskutieren kann man hingegen über die Konzessionsabgabe, derzeit 1,66ct je kWh. Dieses Entgelt für die Einräumung von Wegerechten wurde mit dem Energiewirtschaftsgesetz 1935 eingeführt und geht an die Kommunen. Da es für diese eine der wichtigsten Finanzquellen ist, kann man hier wohl nicht auf die Schnelle eingreifen.

Dann gibt es diversere kleinere Umlagen, wie die KWK-Umlage (Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung), die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (Ausgleich für Netzentgeltbefreiungen stromintensiver Unternehmen), die Offshore-Haftungsumlage nach § 17f EnWG (Deckung von Schadensersatzkosten, die durch Probleme bei Offshore-Windparks entstehen können können) und die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV, die zur Deckung von Kosten abschaltbarer Lasten zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit dient. All das könnte man besser durch den Markt regeln lassen – einmal abgesehen davon, dass diese kleineren Umlagen auch nur 1,09 ct pro kWh ausmachen und im Gegenzug hohe Verwaltungskosten verursachen. Weg damit.

Ein etwas größerer Posten ist dann wieder die Stromsteuer, die 2,05 Cent je kWh ausmacht und nicht nur der Durchsetzung klimapolitischer Ziele sondern auch der Stabilisierung der Rentenbeiträge dient. Rund Ca. 90 % der Einnahmen aus der Stromsteuer fließen in die Rentenkasse… Dies ist eine absolut nicht sachgerechte Quersubventionierung, allein schon deswegen gehört sie abgeschafft.

Nachdenken könnte man weiter darüber, ob man für Strom zumindest für Privathaushalte nicht den reduzierten Mehrwertsteuersatz in Anschlag bringt, was ebenfalls sachgerecht wäre.

Alles in allem wäre so eine deutliche Entlastung der Verbraucher von rund 10ct je kWh möglich. Bei einem typischen 4 Personen Haushalt wären das dann rund 400 EURO im Jahr.

Ist 2021 Aktuelle EEG Streichung EEG zus. Kleinumlagen zus. Stromsteuer 7% MwSt.
Erzeugung 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7 7,7
Stromsteuer 2,05 2,05 2,05 2,05 0 0
Umsatzsteuer 5,09 4,56 3,86 3,65 3,26 1,2
EEG Umlage 6,5 3,72 0 0 0 0
Konzessionsabgabe 1,66 1,66 1,66 1,66 1,66 1,66
Offshore Umlage u.a. 1,09 1,09 1,09 0 0 0
Netzentgelte 7,8 7,8 7,8 7,8 7,8 7,8
Gesamt 31,89 28,58 24,16 22,86 20,42 18,36

 

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