Dokumentiert: Erklärung des Mitgliedsausschusses der Bundespressekonferenz zu Boris Reitschuster

Boris Reitschuster wurde von der Bundespressekonferenz ausgeschlossen. Er geht von einer beginnenden Säuberungsaktion aus.

Der Mitgliedsauschuss erklärt jedoch:

Der Mitgliedsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2021 die Mitgliedschaftsvoraussetzungen unseres Mitglieds Boris Reitschuster überprüft.

In den vergangenen Wochen ist Herr Reitschuster mehrfach aufgefordert worden darzulegen, wie es sich mit der Angabe im Impressum der von ihm verantworteten Webpage reitschuster.de verhält.

Schon im Spätsommer hatte sich dort der Firmensitz von Berlin nach Montenegro verändert. Nach kurzer Rückkehr zu einer Berliner Adresse lautet die Impressumsangabe seit einigen Wochen erneut Montenegro.

Nach §12 Abs. 3 der Satzung der Bundespressekonferenz erlischt die Mitgliedschaft, wenn die in §2 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Der Mitgliedsausschuss stellte bei seiner Überprüfung fest, dass das bei Herrn Reitschuster der Fall ist. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Aus 52 der Satzung der Bundespressekonferenz geht hervor, dass Mitglieder der Bundespressekonferenz für ein in Deutschland ansässiges Medium arbeiten und deren Tätigkeit ausschließlich oder weit überwiegend in Bonn oder Berlin ausgeübt wird.

„Solche Überprüfungen nimmt der Mitgliedsausschuss in regelmäßigen Abständen bei vielen Mitgliedern vor. Herr Reitschuster hat in seinen Erklärungen nicht glaubhaft aufklären können, wie es sich mit der Impressumsangabe verhält. Dem Mitgliedsausschuss blieb keine andere Möglichkeit, als festzustellen, dass die Mitgliedschaftsvoraussetzungen nicht mehr zutreffen“, so Jörg Blank, Vorsitzender des Mitgliedsausschusses.

Meinung: Ein paar Gedanken zur Strafbarkeit der männlichen Beschneidung

Die männliche Beschneidung

In manchen Religionen und Kulturkreisen ist es üblich, bereits kurz nach der Geburt bei männlichen Kindern die Vorhaut am Penis ganz oder teilweise zu entfernen. Man spricht dabei von Zirkumzision, circumcisio oder einfach „Beschneidung“, hier konkret besser „männliche Beschneidung“.

Ist die männliche Beschneidung Körperverletzung?

Immer wieder wird die Diskussion geführt, ob es sich – wenn die Beschneidung nicht medizinisch indiziert ist – um eine Körperverletzung handelt.

Da die Kinder – gerade unmittelbar nach der Geburt – selbst nicht in medizinische Eingriffe einwilligen können, steht in Deutschland die Einwilligungsbefugnis den Eltern als gesetzliche Vertreter zu. Diese Einwilligungsbefugnis ist bei medizinisch notwendigen Eingriffen unstrittig, wird jedoch bei medizinisch nicht indizierten Eingriffen im Regelfall verneint. Schon das Stechen von Ohrlöchern dürfte eine strafbare Körperverletzung sein, erst recht wird dementsprechend die Beschneidungen als dauerhafte körperliche Veränderung abzulehnen sein. In Deutschland ist die medizinisch nicht erforderliche Beschneidung männlicher Kinder allerdings aus religiösen Gründen explizit erlaubt, was aber juristisch auch nicht unumstritten ist.

Vorteile und Nachteile der männlichen Beschneidung

Von den Befürwortern der Beschneidung wird immer wieder vorgebracht, sie brächte nur Vorteile und keine Nachteile.

Welche Probleme können sich aber als Folge nach einer männlichen Beschneidung ergeben?

  • In nahezu allen Fällen kommen postoperative Schmerzen vor, diese vergehen allerdings nach einigen Tage.
  • In nahezu allen Fällen kommt es dauerhaft zu einem veränderten Empfinden beim Geschlechtsverkehr, wohl insbesondere einer geringeren Sensibilität des Penis.
  • Weitere postoperative Probleme, z.B. Entzündungen und Infektionen.
  • Meatusstenose, einer Verengung der Harnröhre die laut Studien bei rund 10% der beschnittenen Kinder auftreten kann (ICD 10 Code N35.9).
  • Knotenbildung der Venen
  • Verwachsungen
  • Diskutiert werden weiter mögliche psychische Traumata.

Nicht weiter vertieft werden müssen an dieser Stelle die Probleme, die sich durch nicht sachgerechte Beschneidung ergeben. Genannt werden sollen hier nur kurz nicht richtig desinfizierte medizinische Geräte, Herpesinfektionen beim Ritual des l Metzitzah B’peh (Absaugen des Blutes durch den Rabbi) oder falsch durchgeführte Schnitte, die bis zum Verlust des Gliedes führen können. Denn alle diese Fälle – nicht sachgerecht durchgeführte Beschneidungen – dürften in Deutschland ohnehin dem Strafrecht unterfallen.

Die vorgebrachten Vorteile der Beschneidung – z.B. bessere Hygiene, geringeres Infektionsrisiko, besserer Sex – werden überwiegend erst ab einem späteren Alter, meist ab oder nach der Pubertät, relevant.

Außer, dass es im Einzelfall eine medizinische Indikation gibt, also z.B. eine Vorhautverengung, gibt es also keine erkennbaren gesundheitlichen Vorteile bei der Durchführung der Beschneidung beim männlichen Säugling oder Kleinkind, die in einer Risikoabwägung die möglichen Nachteile überwiegen, insbesondere, da der Eingriff ja irreversibel ist. Die Entscheidung, ob die Beschneidung erfolgt oder nicht, sollte dem Erwachsenen oder frühestens dem mindestens 14 Jahre alten Kind vorbehalten sein.

Fazit

Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit geht vor, religiöse Vorstellungen müssen hinter dieses zurücktreten.

Bild: Crispin van den Broeck,
Folge zum »Leben Christi«, Beschneidung Christi, 1571. Die Beschneidung Jesu wird von manchen Kirchen übrigens am 1. Januar gefeiert.

Sportart: Basketball

Basketball ist eine weltweit beliebte Mannschaftssportart, die gegen Ende des 19. Jahrhunderts in den Vereinigten Staaten von Amerika entwickelt wurde. Der kanadische Arzt und Pädagoge James Naismith gilt als Erfinder dieser Sportart. Er erfand Basketball im Jahr 1891, als er versuchte, eine Indoor-Aktivität für seine Schüler zu entwickeln, die sie während des Winters spielen konnten.

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