Vorlage: Einfache Geheimhaltungsvereinbarung

Sie brauchen eine einfache Geheimhaltungsvereinbarung, auch NDA (Non Disclosure Agreement) genannt? Dann können Sie diesen Formulierungsvorschlag als Vorlage nehmen.

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

Zwischen

yyy

– Informationsgeber – und
xxxx

– Informationsempfänger.

Der Informationsgeber wird dem Informationsempfänger geheimhaltungsbedürftige Informationen zugänglich machen. Der Informationsempfänger verpflichtet sich hinsichtlich dieser Informationen wie folgt:

1. Der Geheimhaltungspflicht im Sinne dieser Vereinbarung unterliegen alle Informationen über strategische Überlegungen oder Entscheidungen, bestehende und/oder geplante Betriebsabläufe, Techniken, Methoden, Vorgehensweisen oder Tools, unabhängig von ihrer Form (nachfolgend Informationen genannt). Insbesondere unterliegen alle diejenigen Informationen der Geheimhaltungspflicht, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.

2. Der Informationsempfänger verpflichtet sich, mitgeteilte Informationen nur zu Zwecken der Evaluierung und Förderung der Zusammenarbeit oder eines Investments zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Informationsempfänger wird sämtliche Informationen geheim halten und alle angemessenen Vorkehrungen treffen, um die Informationen vor unberechtigter Bekanntgabe, Vervielfältigung und Verwendung zu schützen. Arbeitnehmer und sonstige Beauftragte des Informationsempfängers sind, bevor sie Zugang zu diesen Informationen erhalten, ebenfalls zur Geheimhaltung zu verpflichten.

3. Der Informationsgeber behält die ausschließlichen Rechte an allen von ihnen dem Informationsempfänger zur Verfügung gestellten Informationen.

4. Die vorliegende Vereinbarung erstreckt sich nicht auf solche Informationen, für die der Empfänger nachweist, dass sie

a) ihm bereits vorher bekannt waren; oder
b) allgemein bekannt oder allgemein zugänglich waren; oder
c) der Öffentlichkeit nach dem Empfang bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass der Empfänger hierfür verantwortlich ist; oder
d) ihm zu einem beliebigen Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten zugänglich gemacht worden sind.

5. Die Verpflichtung des Informationsempfängers zur Geheimhaltung gilt auch gegenüber den Unternehmen, bei denen er direkt oder indirekt beteiligt ist.

6. Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und läuft bis zur Beendigung der Zusammenarbeit der Parteien. Sie erfasst auch solche geheimhaltungsbedürftigen Informationen, die dem Informationsempfänger bereits vor Unterzeichnung zugänglich gemacht haben. Die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung bezüglich der erhaltenen Informationen gelten jedoch ohne zeitliche Begrenzung weiter fort.

7. Nach Beendigung der Zusammenarbeit sind auf schriftliches Verlangen des Informationsgebers alle zur Verfügung gestellten schriftlichen Informationen und jegliche davon gefertigte Reproduktionen innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben bzw. nach vorheriger schriftlicher Absprache zu vernichten. Eine Vernichtung ist schriftlich zu bestätigen. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Informationen ist ausgeschlossen.

8. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung, einschließlich dieser Klausel, bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise gegen gesetzliche Regelungen verstoßen oder aus sonstigen Gründen nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlich angestrebten Zweck am nächsten kommt.

9. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist ZZZ.

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