Darf man Fronleichnam den Rasen mähen?

Darf man am Feiertag Fronleichnam den Rasen mähen?

Es kommt drauf an, wo man wohnt.

Leben Sie in

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • sowie in einigen Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung in den Ländern Sachsen und Thüringen (Landkreis Eichsfeld, den Eichsfelder Ortschaften des Unstrut-Hainich-Kreises und Teilen des Wartburgkreises)
  • In der Schweiz in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Jura, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri, Wallis und Zug sowie in einigen Gemeinden der Kantone Aargau, Freiburg, Graubünden, Neuenburg und Solothurn
  • oder in Österreich, Liechtenstein und Luxemburg

dann ist Feiertag und das Rasenmähen nicht erlaubt. Denn die Feiertagsgesetze aller Bundesländer regeln, das Rasenmähen ebenso wie andere laute Gartenarbeiten verboten ist. Gegen das Jäten von Unkraut oder andere leise Tätigkeiten ist gleichwohl nichts einzuwenden. Und auch wenn Sie auf der großen Wiese mit der Sense unterwegs sind, wird niemand etwas sagen – wenn nicht gerade die Prozession an Ihnen vorbeikommt.

In Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt dürfen Sie zum Rasenmäher greifen – müssen dann aber auch sonst arbeiten.

Übrigens, wohnen Sie genau an der Grenze zu einem Bundesland mit Feiertag, so dass der Rasenmäherlärm dorthin dringt, sollten Sie es aus Rücksicht unterlassen.

Mehr Fakten über Fronleichnam finden Sie hier.

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