Warum die Einbürgerung von Tareq Alaows bis zur Bundestagswahl 2021 sehr unwahrscheinlich ist

In einem Beitrag hier im Blog hatte ich kritisiert, dass bei der Diskussion rund um die zurückgezogene Aufstellung von Tareq Alaows als Direktkandidat der Grünen für den Wahlkreis 117 in den Medien als Grund für seinen Rückzug lediglich rassistische Anfeindungen genannt werden und nicht der Umstand, dass er noch gar nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügt. Hierzu wurde mir verschiedentlich vorgeworfen, dass es nach § 15 Bundeswahlgesetz ja nur darauf ankomme, ob er die Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Wahl, also am 26. September 2021 habe, was ja nicht auszuschließen sei.

Daher möchte ich kurz erläutern, warum es sehr unwagrscheinlich ist, dass er bis zur Bundestagswahl die deutsche Staatsbürgerschaft erhält:

Klar ist zunächst, dass eine Einbürgerung nach § 10 StaG nicht in Frage kommt. Alaows ist erst Anfang September 2015 nach Deutschland gekommen und damit noch nicht die acht Jahre hier, die dafür erforderlich sind.

Es bleibt ihm also die Ermessenseinbürgerung nach § 8 StaG. Auch diese soll an sich regelmäßig erst nach acht Jahren erfolgen, ist bei Flüchtlingen allerdings schon nach sechs Jahren möglich. Aber auch diese zeitliche Grenze könnte für den 2015 nach Dortmund gekommenen Alaows knapp werden. Und ob er grundsätzlich die Voraussetzungen erfüllt, dürfte zumindest fraglich sein, gelten hier für den Antrag jedoch sehr viele Voraussetzungen, die man hier exemplarisch für seine Heimatstadt Dortmund nachlesen kann.

Gestellt hat Alaows den Antrag wohl im Dezember 2020. Das Verfahren dauert in der Praxis bei Erfolg bis zur erfolgten Einbürgerung bis zu zwölf Monate. Ablehnungen erfolgen meist schneller, oft innerhalb von drei bis vier Monaten. Ob es hier solch eine Ablehnung gegeben hat, ist derzeit unklar, diese Frage kann wohl nur der verhinderte Kandidat selbst beantworten. Vom zeitlichen Zusammenhang her könnte es jedenfalls passen.

So oder so – dass Alaows bei einem im Dezember 2020 gestellten Antrag bis zur Bundestagswahl 2021 die deutsche Staatsbürgerschaft hat, ist nach den bekannten Umständen sehr unwahrscheinlich. Und da er Direktkandidat werden sollte und es daher auch bei erfolgreicher Wahl aber ohne Staatsbürgerschaft keinen Nachrücker geben könnte, ist es nachvollziehbar, dass es auch nicht im Interesse der Grünen liegen konnte, hier jemanden ins Blaue hinein aufzustellen.

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