Warum die Einbürgerung von Tareq Alaows bis zur Bundestagswahl 2021 sehr unwahrscheinlich ist

In einem Beitrag hier im Blog hatte ich kritisiert, dass bei der Diskussion rund um die zurückgezogene Aufstellung von Tareq Alaows als Direktkandidat der Grünen für den Wahlkreis 117 in den Medien als Grund für seinen Rückzug lediglich rassistische Anfeindungen genannt werden und nicht der Umstand, dass er noch gar nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügt. Hierzu wurde mir verschiedentlich vorgeworfen, dass es nach § 15 Bundeswahlgesetz ja nur darauf ankomme, ob er die Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Wahl, also am 26. September 2021 habe, was ja nicht auszuschließen sei.

Daher möchte ich kurz erläutern, warum es sehr unwagrscheinlich ist, dass er bis zur Bundestagswahl die deutsche Staatsbürgerschaft erhält:

Klar ist zunächst, dass eine Einbürgerung nach § 10 StaG nicht in Frage kommt. Alaows ist erst Anfang September 2015 nach Deutschland gekommen und damit noch nicht die acht Jahre hier, die dafür erforderlich sind.

Es bleibt ihm also die Ermessenseinbürgerung nach § 8 StaG. Auch diese soll an sich regelmäßig erst nach acht Jahren erfolgen, ist bei Flüchtlingen allerdings schon nach sechs Jahren möglich. Aber auch diese zeitliche Grenze könnte für den 2015 nach Dortmund gekommenen Alaows knapp werden. Und ob er grundsätzlich die Voraussetzungen erfüllt, dürfte zumindest fraglich sein, gelten hier für den Antrag jedoch sehr viele Voraussetzungen, die man hier exemplarisch für seine Heimatstadt Dortmund nachlesen kann.

Gestellt hat Alaows den Antrag wohl im Dezember 2020. Das Verfahren dauert in der Praxis bei Erfolg bis zur erfolgten Einbürgerung bis zu zwölf Monate. Ablehnungen erfolgen meist schneller, oft innerhalb von drei bis vier Monaten. Ob es hier solch eine Ablehnung gegeben hat, ist derzeit unklar, diese Frage kann wohl nur der verhinderte Kandidat selbst beantworten. Vom zeitlichen Zusammenhang her könnte es jedenfalls passen.

So oder so – dass Alaows bei einem im Dezember 2020 gestellten Antrag bis zur Bundestagswahl 2021 die deutsche Staatsbürgerschaft hat, ist nach den bekannten Umständen sehr unwahrscheinlich. Und da er Direktkandidat werden sollte und es daher auch bei erfolgreicher Wahl aber ohne Staatsbürgerschaft keinen Nachrücker geben könnte, ist es nachvollziehbar, dass es auch nicht im Interesse der Grünen liegen konnte, hier jemanden ins Blaue hinein aufzustellen.

Die halbe Wahrheit des Tareq Alaows rund um seine Bundestagskandidatur

Tareq Alaows wollte als erster Flüchtling für den Bundestag kandidieren – als Direktkandidat für die Grünen in Wahlkreis 117, Oberhausen-Wesel III.

Nun wurde auf der Homepage der Grünen Dinslaken die Rücknahme der Kandidatur bekanntgegeben:

„Die hohe Bedrohungslage für mich und vor allem für mir nahestehende Menschen ist der wichtigste Grund für die Rücknahme meiner Kandidatur.“

wird Alaows dort zitiert.

Und Presse und Politik springen über das Stöckchen „Aus Angst um die eigene Familie“ titelt die Zeit, Ulf Poschardt twittert, dass dies eine „Schande für Deutschland“ sei und NRW Integrationsminister Joachim Stamp will ihn gleich ins Ministerium einladen.

Ich bezweifle nicht, dass Alaows massiv angefeindet wurde. Ich vermute, Bundestagsabgeordnete mit nicht deutsch klingenden Namen wie Grigorios Aggelidis, Gökay Akbulut, Nezahat Baradari, Danyal Bayaz, Canan Bayram, Sevim Dağdelen, Ekin Deligöz, Karamba Diaby, Bijan Djir-Sarai, Yasmin Fahimi, Josip Juratovic, Elvan Korkmaz, Żaklin Nastić, Cem Özdemir, Mahmut Özdemir, Aydan Özoğuz oder Gülistan Yüksel können ein Lied davon singen.

Was diese alle aber von Alaows unterscheidet: Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Und diese ist unbedingte Voraussetzung dafür, in den Bundestag gewählt werden zu können, so will es das Gesetz:

Bundeswahlgesetz – § 15 Wählbarkeit

(1) Wählbar ist, wer am Wahltage

1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und
2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.

Ziffer 1 trifft auf ihn nicht zu – und da er keine wirklichen Chancen hat, bis zum September 2021 die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten (für eine Einbürgerung nach § 10 StAG ist er zu kurz hier, selbst für eine grundsätzlich unsichere Ermessenseinbürgerung dürfte es knapp werden, dazu hier), war seine Kandidatur inklusive markiger Sprüche – z.B. dass der Schriftzug „Dem Deutschen Volke“ am Reichstag entfernt werden solle – nichts anderes als ein PR Gag. Genau so wie der jetzt erfolgte Rückzug von der Kandidatur.

Damit bleibt mehr als ein Gschmäckle. Die Bekämpfung von Rassismus ist ein wichtiges Anliegen. Rassismus aber vorzuschieben, wo ganz andere Gründe maßgeblich sind, schadet diesem Anliegen.

Abschließend möchte ich noch zur Abrundung auf einen twitter Thread von Manaf Hassan verweisen, in dem dieser auf weitere Ungereimtheiten rund um Alaows hinweist, z.B., dass dessen Verhältnis zum Islamismus durchaus hinterfragt werden kann. Aber das ist eine andere Geschichte…

Nachtrag I

Am 14. September 2021 erhielt Tareq Alaows übrigens seine deutsche Staatsbürgerschaft, wie er auf twitter mitteilte. Es hätte also mit der Kandidatur geklappt.

Nachtrag II

Ende Dezember 2021 war er wieder im Fokus der Medien, da er durch die Polizei kontrolliert wurde und sich darüber auf twitter beschwerte:

Hallo @polizeiberlin , ich wurde an der S-Bahn Friedrichstraße kontrolliert. Begründung: Eine Gefährdung sei nicht auszuschließen. Man müsse nach gefährlichen Gegenstände suchen und Perso kontrollieren. So sah ich aus. Wie kann man aufgrund dessen eine Gefährdung feststellen?

Der tweet erhielt viel Aufmerksamkeit.

Köpfe: Hanna Schygulla

Hanna Schygulla ist Schauspielerin. Bald finden Sie hier mehr Informationen.

Hanna Schygulla gehört zu den Unterzeichnern Manifests für den Frieden.