Meinung: Ein paar Gedanken, wie der COVID-19 Wellenbrecher Lockdown gestaltet werden könnte

Unabhängig davon, ob man als Ziel jetzt eher „Flatten the Curve“ oder „ZeroInfections“ vor Augen hat, ein zumindest teilweiser Lockdown scheint aufgrund der Situation und der damit verbundenen Stimmungslage in Deutschland unausweichlich. Hier eine Vorschlag, wie ein Lockdown oder Wellenbrecher Lockdown gestaltet werden könnte.

Diese Liste ist in Arbeit.

Kitas, Kindergärten etc.

  • Grundsätzlich geöffnet lassen
  • Apell: Kinder zuhause lassen, wo und wenn möglich
  • Kurzfristig mehr Hilfspersonal einsetzen, um kleinere Gruppen zu ermöglichen; auch Eltern, z.B. zum Vorlesen etc.
  • Möglichst viel an die frische Luft („Waldkindergarten“, Ausflüge in fußläufig erreichbare Parks), aber keine Ausflüge mit ÖPNV und zu Orten mit vielen anderen Menschen.
  • Schließung bei Erreichen lokal festgelegter Infektionszahlen (in der Einrichtung).
  • Wenn möglich Anschaffung von Luftfiltern
  • Langfristig: bessere sanitäre Ausstattung

Grundschulen

  • Grundsätzlich geöffnet lassen
  • Schwimmunterricht einstellen
  • Sportunterricht einstellen, ggf. Sporthallen als Ausweichräume nutzen
  • Möglichst viel an die frische Luft („Waldschule“, Ausflüge in fußläufig erreichbare Parks), aber keine Ausflüge mit ÖPNV und zu Orten mit vielen anderen Menschen.
  • Weitere Maßnahmen wie Maskenpflicht und Abstandsgebote entscheiden Kommunen und Schulleitungen
  • keine Klassenfahrten
  • Schließung bei Erreichen lokal festgelegter Infektionszahlen (in der Einrichtung).
  • Langfristig: bessere sanitäre Ausstattung

Weiterführende Schulen

  • Unterstufe: Präsenzunterricht
  • Mittelstufe: Mischung aus Präsenzunterricht und Homeschooling
  • Oberstufe: Möglichst kein Präsenzunterricht
  • kein Schwimm- und Sportunterricht
  • Weitere Maßnahmen wie Maskenpflicht und Abstandsgebote entscheiden Kommunen und Schulleitungen
  • keine Stufen-, Studien- und Klassenfahrten
  • Schließung bei Erreichen lokal festgelegter Infektionszahlen (in der Einrichtung).
  • Wenn möglich Anschaffung von Luftfiltern
  • Langfristig: bessere sanitäre Ausstattung

Universitäten

  • Entscheidung durch die jeweilige Universität in Abstimmung mit Kommune und Land
  • Langfristig: Luftfilter und bessere sanitäre Einrichtungen

Geschäfte

  • Aufhebung der Ladenschlussgesetze, um Einkaufszeiten zu entzerren und z.B. Sondereinkaufszeiten für gefährdete Gruppen zu ermöglichen.
  • Zugangsbeschränkungen (Personen je Geschäft) werden von Kommunen festgelegt, je nach Infektionsgeschehen in der Gemeinde.
  • Maskenpflicht
  • Möglichkeit der Handdesinfektion bei Betreten muss gegeben sein.
  • Einkaufswagen und Körbe müssen desinfiziert werden.
  • keine weiteren Einschränkungen, also insbesondere keine Alkoholverkaufsverbote.

Bürobetrieb

  • Appell: Homeoffice wo möglich einführen
  • Appell: Anfangszeiten entzerren, Schichtbetrieb
  • Appell: Keine Präsenzmeetings
  • Appell: Keine Dienstreisen
  • Langfristig: Arbeitszimmer leichter steuerlich absetzbar machen

Öffentlicher Raum

  • In Innenstädten und Bereichen, in denen sich Menschmassen ansammeln können (Naturdenkmäler), Maskenpflicht
  • Rauchverbot
  • Gruppen aus maximal 2 Haushalten, keine andere Gruppenbildung.
  • Appell: Abstansgebot
  • Appell: Stay at Home

Behörden mit Publikumsverkehr

  • Öffnungszeiten verlängern
  • Fristen verlängern bzw. Fristverstöße in bestimmten Bereichen (z.B. Verpassen von Ummeldefrist) nicht sanktionieren
  • Langfristig: mehr Online Services

Gastronomie, Discos, Tanzveranstaltungen

  • Restaurants, Gaststätten, Kneipen, Bars etc. sind grundsätzlich geöffnet
  • Über Abstandsregelungen, Maskenpflicht etc. entscheiden Kommunen
  • Datenerfassung der Gäste und verpflichtende Corona Warn App
  • Discos, Clubs und Tanzveranstaltungen sind nicht möglich

Private Feiern und Treffen

  • Private Treffen und Feiern aller Art zuhause mit maximal vier Haushalten
  • Appell:
  • Feiern wie Hochzeiten, runde Geburtstage etc. in Restaurants, öffentlichen Gebäuden. Beschränkung der Personenzahl abhängig von Region und Gegebenheiten der Lokation. Negativer Corona Test nicht älter als 48 Stunden ist jedoch immer Voraussetzung für Teilnahme.
  • Apell: Private Treffen einschränken

ÖPNV, Bahnreisen, Flugreisen

  • Verdichtung des Takts beim ÖPNV zur Entzerrung
  • Kein Konsum von Speisen und Getränken im ÖPNV
  • Maskenpflicht

Wellbeing, Freizeit, Sport

  • Frisöre weiter geöffnet, über Schutzmaßnahmen entscheiden Kommunen
  • Kosmetik, Fußpflege etc. über Schutzmaßnahmen entscheiden Kommunen
  • Wellness Massagen analoge Anwendung der Regeln zur Prostitution, aber mit Kontaktdatenerfassung.
  • Reine Sportschwimmbäder können nach Entscheidung der Kommunen geöffnet bleiben, sofern eine Begrenzung der Besucherzahl erfolgt, „Spaßschwimmbäder“ nur, wenn lediglich die Sportbereiche geöffnet bleiben; Saunabereiche siehe unten.
  • Öffentliche Sauna nur bei Einzelnutzung oder mit Haushaltsmitgliedern.
  • Sportvereine nur bei Einhaltung von Abstandsregeln (z.B. Jazz Dance). Keine Mannschaftssportarten.
  • Fitnessstudio: Entscheidung nach Infektionslage vor Ort. Grundsätzlich bei Einhaltung von Abstandsregeln geöffnet.

Gesundheitswesen

  • Besuche im Krankenhaus grundsätzlich auf einen pro Tag begrenzen. Strengere Regelungen können von den Krankenhäusern erlassen werden, z.B. Eintritt nur bei negativem Corona Test.
  • Alten- und Pflegeheime ein Besuch am Tag möglich bei Einhaltung Maskenpflicht. Heime können je nach Situation strengere Regeln erlassen, z.B. Fieberkontrollen, Eintritt nur mit negativem Test. etc.
  • Physiotherapie weiter möglich, über Auflagen wie Maskenpflicht entscheiden Kommunen.

Kultur, Religion

  • Theater, Kinos etc. bleiben bei Einhaltung von Abstandsregeln und Maskenpflicht geöffnet.
  • Kirchen und andere Kultstätten bleiben bei Einhaltung von Abstandsregeln und Maskenpflicht geöffnet.

Großveranstaltungen

  • Weihnachtsmärkte, Jahrmärkte etc. sind untersagt
  • Messen und Konferenzen mit Präsenz untersagt
  • Sportveranstaltungen mit Publikum sind untersagt. Keine Mannschaftsspiele (z.B.- Fußball Bundesliga).
  • Parteitage und andere politische Veranstaltungen bei Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregelungen erlaubt.
  • Demonstrationen bleiben erlaubt. Sie sollen möglichst unter Einhaltung von Abstandsregeln und Maskenpflicht erfolgen.

Prostitution

  • Prostituierte müssen sich wöchentlich testen lassen
  • Besuch nur mit negativem Test nicht älter als 48 Stunden
  • Corona Warn App verpflichtend, aber sonst keine Erfassung von Daten
  • Saunaclubs, Swingerclubs schließen (nur Wohnungsprostitution, Escort, Laufhaus). Über Abstandsregelungen und Maskenpflicht dort entscheiden Kommunen.

Reisen

  • Appell: Nicht verreisen
  • Keine Übernachtungseinschränkungen und Reiseeinschränkungen in Länder, in denen mit Deutschland vergleichbare Schutzmaßnahmen bestehen. Andernfalls zwingender Corona Test bei Einreise und häusliche Quarantäne, bis das Ergebnis vorliegt.

Contact Tracing Corona Warn App

  • Nutzung verpflichtend für alle ab 16, die öffentliche Gebäude (auch Schulen), Geschäfte und Restaurants etc. betreten wollen. Sonst Erfassung von Kontaktdaten.
  • Appell: Soll genutzt werden

Hinweis: Diese Liste gibt nicht meine persönliche Meinung wieder. Sie könnte aber einen möglichen Kompromiss dar, der den Interessen der unterschiedlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gruppen gerecht wird.

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