Was bedeutet der Hashtag #Warntag bzw. #Warntag2020?

Die Hashtags #Warntag und #Warntag2020 werden auf twitter und anderen sozialen Netzwerken verwendet, um auf den Warntag 2020 am 10. September 2020 hinzuweisen.

Das BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) schreibt dazu:

Am 10. September werden in ganz Deutschland Warn-Apps piepen, Sirenen heulen, Rundfunkanstalten ihre Sendungen unterbrechen und Probewarnungen auf digitalen Werbetafeln erscheinen. An diesem Tag findet nämlich der erste bundesweite Warntag seit der Wiedervereinigung statt. Das Signal zur Warnung soll dieses Jahr um 11.00 Uhr und das zur Entwarnung um 11.20 Uhr erfolgen. Zur Warnung der Bevölkerung nutzen Bund, Länder und Kommunen alle verfügbaren Kommunikationskanäle: so etwa das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betriebene Modulare Warnsystem und die Warn-App NINA, eine Vielzahl von Medien und Rundfunksendern bis hin zu Sirenen und Lautsprecherdurchsagen vor Ort.

Mithilfe des Modularen Warnsystems wird eine Probewarnung an alle daran angeschlossenen Warnmultiplikatoren versendet. Warnmultiplikatoren sind ein Adressatenkreis, der Warnmeldungen weitergibt. Hierbei kann es sich z. B. um einen Radio- oder Fernsehsender handeln, der seine laufende Sendung unterbricht und die Meldung verliest bzw. einen Crawler (Lauftext) in die laufende Fernsehsendung einblendet, oder eine Leitstelle, die ihre Sirenen auslöst.

Diese Warnmultiplikatoren leiten die Probewarnung an die Endgeräte wie zum Beispiel Radios oder die Warn-App NINA und damit direkt an die Bürgerinnen und Bürger weiter. Zeitgleich werden auf Ebene der Länder, in den Landkreisen und in den Kommunen außerdem weitere verfügbare kommunale Warnmittel ausgelöst, zu denen beispielsweise Sirenen und Lautsprecherwagen zählen können. Auf denselben Wegen wird dann um 11.20 Uhr das allgemeine Signal zur Entwarnung erfolgen.

Das BBK hat im Bund die Aufgabe der Warnung der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren eines Verteidigungsfalls und beteiligt sich ebenfalls am Warntag 2020. Wovor und wie das Amt dabei genau warnen kann, darüber hat das BBK bereits vorab bei einem virtuellen Tag der offenen Tür informiert – und sich dabei den Bürgerinnen und Bürgern als zuständige Bundesoberbehörde gleich selbst vorgestellt.

Auf Grundlage eines Beschlusses der Innenministerkonferenz wird der bundesweite Warntag ab dem Jahr 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfinden. Er soll dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen und damit deren Selbstschutzfertigkeiten zu stärken. Die Wichtigkeit und Aktualität des Themas Warnung zeigt sich auch durch die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in diesem Jahr. Zur Warnung und Information der Bevölkerung nutzen Bund, Länder und Kommunen die verfügbaren Kommunikationskanäle. So werden beispielsweise über das vom BBK betriebene Modulare Warnsystem und die Warn-App NINA Warnungen und Informationen der zuständigen Behörden, wie der Gesundheitsministerien des Bundes und der Länder, bereitgestellt. Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag in Abstimmung mit kommunalen Vertretern gemeinsam vor. Zuständig sind auf Bundesebene das BBK, auf der Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden.

Ausführliche Informationen zum bundesweiten Warntag stehen auf der Website warnung-der-bevoelkerung.de zur Verfügung.

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