Viele kleine und mittelständische Unternehmen, Selbständige und Freiberufler sind immer noch von den COVID-19 Schutzmaßnahmen betroffen.
Aus diesem Grund legt die Bundesregierung ein weiteres Hilfsprogramm mit Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Kleinstunternehmen aufgelegt. Die Förderhöhe für die drei Kalendermonate Juni, Juli und August 2020 beträgt maximal 150.000 Euro.
Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Freiberufler im Haupterwerb, deren Umsätze aufgrund von teilweisen oder vollständigen Schließungen wegen der Corona Pandemie in den Monaten April und Mai 2020 im Vergleich zu den Monaten April und Mai 2019 um mindestens 60 % eingebrochen sein.
Förderfähig sind nicht einseitig veränderbare Fixkosten wie z.B. Miete, Pacht, Versicherungen, Abos, laufende Lizenzgebühren oder Zinsaufwendungen.
Wichtig für Sie dabei:
Bereits bei Antragstellung müssen die erstattungsfähigen Fixkosten mithilfe eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers glaubhaft gemacht werden!
Weitere Informationen finden Sie auch online direkt vom Bundesfinanzministerium.
Wenn Sie den Kontakt zu einem klassischen Steuerberater scheuen – der ja aber in dem Fall grundsätzlich obligatorisch ist – können Sie auch einen reinen online-Steuerberater konsultieren.