Was ist eine Kebsehe?

Die Kebsehe ist ursprünglich eine Form der Ehe im Frühmittelalter. Eine Kebsehe wurde zwischen einem freien Mann und einer unfreien (leibeigenen) Frau geschlossen. Eine „Kebse“ hat ist praktisch eine Nebenfrau.

Da der Freie Verfügungsgewalt über seine Leibeigenen hatte, konnte er unfreie Frauen in seinem Verfügungsbereich jederzeit in ein Kebsverhältnis zwingen. Dabei handelte es sich mehr um ein eheähnliches Verhältnis als um eine anerkannte Ehe.

Es konnten mehrere Kebsehen nebeneinander bestehen. Kinder aus Kebsehen, so genannte Kegel (kekel) – daher auch „Kind und Kegel“ waren nicht erbberechtigt; als Kinder einer Leibeigenen waren sie selbst Leibeigene, ungeachtet der Position ihres Vaters. Bis zum 9. Jahrhundert waren Kebsehen sehr weit verbreitet; die Kirche ging besonders im 10. Jahrhundert sehr vehement gegen Kebsverhältnisse vor.

Später war der Begriff Kebsehe anders geprägt. So verweist der Brockhaus von 1911 bei dem Begriff auf Konkubinat:

…wilde Ehe, das fortgesetzte häusliche Zusammenleben in außerehelicher Geschlechtsgemeinschaft; in einzelnen deutschen Staaten strafbar, wenn dadurch öffentliches Ärgernis erregt wird. Konkubīne, Beischläferin.

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