Müssen Geschäfte 500 Euro und 200 Euro Scheine annehmen?

Das Problem kommt immer wieder vor: Man hat nur Bargeld dabei und aus welchen Gründen auch immer nur einen 200 Euro oder gar 500 Euro Schein. Das Geschäft weigert sich jedoch, diesen anzunehmen.

Doch was tun, wenn ein Laden die Annahme verweigert.

Grundsätzlich ist jeder Euro Schein ein gesetzliches Zahlungsmittel und ein Geschäft zur Annahme verpflichtet, wobei aber folgende Einschränkungen gelten:

  • Wenn nicht genug Wechselgeld in der Kasse ist, um herauszugeben, muss ein zu großer Schein auch nicht angenommen werden. Das gilt auch bei 100 Euro oder 50 Euro Scheinen.
  • Auch keine Verpflichtung zur Annahme herrscht, wenn der Einkaufswert und der Schein in einem groben Missverhältnis stehen. Klar ist das, wenn z.B. Brötchen für 66 Cent mit einem 500er bezahlt werden sollen. Gelten dürfte es auch, wenn ein Buch für 24,99 Euro damit gekauft werden soll. Die Grenze dürfte bei einem Warenwert von weniger als 100 Euro bei einem 500 Euro schein und 50 Euro bei einem 200 Euro Schein zu ziehen sein.
  • Bei Tankstellen und manchen anderen Shops liest man oft auf einem Schild, dass aus Sicherheitsgründen keine 200 und 500 Euro Scheine angenommen werden. Wichtig ist: diese Einschränkung muss schon bei Betreten des Geschäfts sichtbar sein.

Grundsätzlich  kann man also sagen:

Wird eine Ware mit einem zur Höhe des Scheins verhältnismäßigen Preis gekauft, ist genug Wechselgeld da und wurde keine gut sichtbare Einschränkung kommuniziert, wird ein Ladenbesitzer die Annahme eines großen Scheins nicht verweigern dürfen.

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