Meinung: Warum ich für eine Dienstpflicht bin und wie ich diese ausgestalten würde

Dieser Text ist noch nicht abgeschlossen – ich stelle ihn in diesem sehr frühen Stadium online, ob Anregungen und Kritik zu sammeln. Änderungen dokumentiere ich unten.

Aktuell gibt es wieder die Diskussion, ob und wie eine allgemeine Dienstpflicht eingeführt werden soll.  Persönlich plädiere ich ganz klar für eine, da die meisten Jugendlichen – nicht nur meiner Wahrnehmung nach – die Schule heute ohne genug ohne praktische Erfahrungen verlassen. Die Dienstpflicht wäre mE ein wichtiger Aspekt der Persönlichkeitsentwicklung und würde auch – bei der hier vorgeschlagenen Ausgestaltung – der Gesellschaft im Ganzen nützen.

Diese Dienstpflicht sollte für Frauen und Männer gelten und ab dem 18. Lebensjahr greifen. Verfassungs- und völkerrechtlich könnte sie über den Umweg der Wehrpflicht / Ersatzdienst (wieder) eingeführt werden.

Sie soll auf dem Nivau einer entsprechenden Ausbildungsvergütung entlohnt sein und kann geleistet werden:

  • in allen sozialen und gemeinnützigen Einrichtungen im weitesten Sinne, insbesondere Pflegeheime, Kinderheime, Kindergärten, Krankenhäuser, Rettungsdienste andere Formen der Alten, Kinder- und Behindertenbetreuung
    Natur- und Umweltschutzeinrichtungen (Nationalparks, Forstämter), Entwicklungshilfe (GIZ) und anderen vergleichbaren Einrichtungen.
  • bei der Bundeswehr (analog zur derzeit ausgesetzen Wehrpflicht).

Die allgemeine Dienstpflicht muss nicht geleistet werden von

  • Personen, die gesundheitlich oder anderen in ihrer Person liegenden Gründen dazu nicht in der Lage sind.
  • Personen, die eine Berufsausbildung absolviert haben oder absolvieren. Voraussetzung für die Befreiung von der Dienstpflicht ist der Abschluss derselben; d.h. bei abgebrochener Ausbildung ist die Dienstpflicht zu leisten.
  • Unternehmer, die damit nachweislich ihren Lebensunterhalt bestreiten (Einkommenssteuererklärung)
  • Landwirte, soweit sie nicht wegen anderer hier aufgeführten Regelungen darunter fallen.
  • Berufs- oder Zeitsoldaten.
  • Personen, die sich für THW oder freiwillige Feuerwehr verpflichten.
  • Personen, die das 25. Lebensjahr überschritten haben.

Offene Fragen

Wie verpflichtet man Menschen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben?

Chronologische Übersicht der Änderungen

  • Landwirte ausdrücklich bei den Ausnahmen ergänzt.
  • Abschnitt offene Fragen ergänzt.
  • Bei den Beweggründen für die Einführung Nutzen für die Gesellschaft ergänzt.

 

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