Meinung: Warum es richtig ist, dass Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses abgewählt wurde

Vor wenigen Tagen wurde der AfD Abgeordnete Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestags abgewählt. Diese Entscheidung finde ich richtig. Bevor jetzt ich jetzt von Seiten der AfD angefeindet und von Seiten der AfD Gegner bejubelt werde – so einfach ist es (wie meist bei mir nicht).

Klarstellen möchte ich grundsätzlich:

  • Anders als von der AfD dargestellt, ist es zunächst einmal ein ganz normaler demokratischer Vorgang, dass ein Ausschussvorsitzender auch abgewählt werden kann, auch wenn dies in der Geschichte des Bundestags nun das erste mal der Fall war. Ausschüsse des Bundestags wählen ihre Vorsitzenden selbst, wenn sie sich nicht mehr von diesen angemessen vertreten fühlen, können Sie diese auch abwählen.
  • Ich bin kein grundsätzlicher Gegner davon, dass AfD Abgeordnete auch besondere Ämter im Gefüge des Bundestags bekleiden. Solange eine Partei im Bundestag vertreten ist und es zu den Gepflogenheiten gehört, alle Parteien an der parlamentarischen Arbeit zu beteiligen, muss dies auch für die AfD gelten.

Auch finde ich nicht, dass die bloße Verwendung des Wortes „Judaslohn“ Brandner zum Antisemiten macht. Anders als jetzt von vielen Medien und Politikern dargelegt, ist dies nur ein Synonym für den Lohn für einen Verräter und wurde im Bundestag schon verschiedentlich verwendet, ohne dass jemand Anstoß daran genommen hat. Einige Fälle habe ich hier dokumentiert.

Gleichwohl finde ich die Sprache von Brandner problematisch, alleine schon, wie er sich auf twitter äußert: Da „sabbert“ Udo Lindenberg und wird „Sabbeludo“ genannt. „Merkel und ihren Spießgesellen“ sind für die Straftaten von Ausländern verantwortlich, ARD und ZDF sind der „Staatsfunk“, gegen ihn und die AfD wird von „Meldemuschis“ „gehetzt“. Und auch wenn die Verwendung von „Judaslohn“ an sich unproblematisch ist, so wird es die Aussage aus dem Kontext. Denn wenn die Ehrung mit dem Bundesverdienstkreuz ein Judaslohn ist, dann ist der Einsatz für dieses Grundgesetz und diesen Staat ein Verrat. Verrat woran bleibt unklar,  impliziert wahrscheinlich aber am deutschen Volk.

All dies mag ja für sich genommen aus der Opposition heraus in der politischen Auseinandersetzung zulässig sein, doch in der Summe finde ich hier die Grenze dessen, was ein Vorsitzender eines der wichtigsten Ausschüsse des Bundestags von sich geben sollte, deutlich überschritten. Hier wäre Zurückhaltung angezeigt gewesen, die Brandner sehenden Auges – auch in Hinblick auf die möglichen Konsequenzen – immer wieder überschritten hat.

Und deswegen halte ich seine Abwahl für richtig.

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