Alltagsfrage: Ist Sex im Zug erlaubt?

Auf twitter tauchte die Frage auf, ob Geschlechtsverkehr im Zug erlaubt oder verboten ist.

Der twitter Support der Bahn stellt daraufhin fest, dass das nicht geregelt ist:

Zu Geschlechtsverkehr an Bord gibt es keine expliziten Regelungen. In den Beförderungsbedingungen ist jedoch festgelegt, dass andere Mitreisende nicht belästigt werden dürfen. Erregung öffentlichen Ärgernisses ist es sowieso. /ti

Darauf entwickelt sich eine längere Diskussion, in der dann auch vorgeschlagen wird, es sollten doch „Fickerabteile“ eingerichtet werden. Die Bahn stellt daraufhin klar:

Wir sind weder Bordell, noch Swingerclub, sondern ein Transportunternehmen. /ti

Doch wie sieht es wirklich aus?

Grundsätzlich ist  die Ausübung des Geschlechtsverkehrs in der Öffentlichkeit zwar nicht verboten, doch die Probleme fangen an, wenn Dritte etwas mitbekommen. Denn dann bestimmt § 183a StGB:

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Wenn Sex im Zug dann also nur, wenn man sich sicher sein kann, dass niemand etwas mitbekommt, also z.B. auf der (abgeschlossenen) Toilette oder im Schlafwagenabteil.

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