10 Fakten über die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

  1. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) wurde am 28. November 1964 gegründet.
  2. Schon bei der Bundestagswahl 1965 erreichte die Partei 2% und 1966 gelang ihr der Einzug in die Landtage von Hessen und Bayern. 1967 zog sie zudem in die Landtage von Bremen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ein.
  3. Ihr bestes Ergebnis erreichte die NPD bei der baden-württembergischen Landtagswahl am 28. April 1968, wo sie 9,8% erreichte. Bei der Bundestagswahl 1969 scheiterte sie mit 4,3% knapp an der 5% Hürde.
  4. Danach begann ein Abstieg der Partei. Bei der Bundestagswahl 1972 erreichte sie nur noch 0,6% der Stimmen und war fortan auch in keinem Landesparlament mehr vertreten.
  5. Erfolge erzielte die NPD wieder in den frühen 2000ern. Bei der Landtagswahl im Saarland am 5. September 2004 erreichte die NPD 4%, bei der Landtagswahl in Sachsen am 19. September 2004 konnte die NPD schließlich zum ersten Mal seit 1968 wieder in ein Landesparlament einziehen – sie erreichte 9,2% der Stimmen. Bis 2016 war die NPD im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern vertreten. Seitdem ist sie nur noch kommunalpolitisch erfolgreich.
  6. Die NPD ist programmatisch durchaus an der NSDAP ausgerichtet. Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, sie wolle „die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten ‚Volksgemeinschaft‘ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen“.
  7. Auf dem Bundesparteitag von 1996 wurde das „Drei-Säulen-Konzept“ beschlossen, beschlossen, das den „Kampf um die Straße“, den „Kampf um die Parlamente“ und den „Kampf um die Köpfe“ umfasst. So ist die NPD insbesondere in den östlichen Bundesländern außerparlarmentarisch sehr aktiv.
  8. 2001 wurden von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat Verbotsanträge beim Bundesverfassungsgericht gestellt, die im März 2003 aus Verfahrensgründen eingestellt wurden, nachdem bekannt wurde, dass in den Reihen der NPD V-Leute des Verfassungsschutzes tätig waren.
    Ein zweites 2015 eingeleitetes Verbotsverfahren wurde 2017 vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen, da die Partei zwar verfassungswidrig sei, ihr aber die Potenzialität fehle, die Verfassung zu beseitigen. Dieses Urteil kann man durchaus kritisch sehen.
  9. Die NPD hat – insbesondere aufgrund von Unregelmäßigkeiten und daraus nicht gezahlter Parteifinanzierung – immer wieder finanzielle Probleme.
  10. Mehr über die NPD erfahren Sie unter npd.de. Seit 2023 nennt sich die Partei „Die Heimat“. Mehr dazu finden Sie auch unter der neuen Homepage die-heimat.de.

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