Was bedeutet bürgerlich? Die Definition aus „Kleines deutsch-lateinisches Handwörterbuch“

bürgerlich, civilis. civium (den Bürger betreffend; werden so unterschieden, daß civilis von solchen Dingen gesagt wird, die einem Bürger hinsichtlich seines Standes zukommen od. im gemeinen Leben üblich sind, der Genet. civium, wenn der Begriff der einzelnen in der Vielheit hervorgehoben werden soll, z. B. orationes civium, Reden, die einzelne Bürger halten). – plebeius od. der Genet. plebis (bürgerlich dem Stande nach, plebejisch [Ggstz. patricius, nobilis], z. B. vestis: u. genus [Abkunft]). – togatus (den Bürger im Friedensgewande betreffend, Ggstz. militaris: dah. die friedsamen Bürgerlichen, togati, Ggstz. milites). – popularis (beim Volke, bes. beim gemeinen Manne, im gewöhnlichen Leben üblich, z. B. trutina). – frugi (frugal, mit Sparsamkeit eingerichtet, Ggstz. luxuriosus, z. B. cena, vita, victus). – der b. Tag, das b. Jahr, dies, annus civilis: die b. Ehre, existimatio. – Adv.civiliter. – populariter (populär, z. B. loqui). – b. leben, vivere civiliter; civiliter cenare (nach Bürgerart speisen): anfangen ganz. B. (od. auf ganz. B. Fuße) zu leben, genus vitae civile admodum instituere.

Quelle: Karl Ernst Georges: Kleines deutsch-lateinisches Handwörterbuch. Hannover und Leipzig 1910

 

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.