10 Fakten über Mariä Himmelfahrt

  1. Mariä Himmelfahrt, auch Mariä Aufnahme in den Himmel, ist ein kirchlicher Feiertag am 15. August. Es ist ein Hochfest der katholischen Kirche und wird auch von anderen christlichen Kirchen begangen.
  2. Gefeiert wird die Aufnahme der Gottesmutter Maria in den Himmel.
  3. Andere und volkstümliche Bezeichnungen sind „Assumptio Beatae Mariae Virginis“, „Aufnahme der seligen Jungfrau Maria“, Dormitio, „Hoher Frauentag“, „Maria Würzweih“ oder Büschelfrauentag.
  4. In den Ostkirchen ist die Bezeichnung „Hochfest des Entschlafens der allheiligen Gottesgebärerin“ oder „Entschlafung der hochheiligen Meisterin unser, der Gottesgebärerin“ (Syrisch Orthodox). In den orthodoxen Kirchen findet vorher das zweiwöchige Marienfasten statt, in dem auf Fleisch, Fisch, Milchprodukte und in der Regel auch auf Wein und Öl verzichtet werden soll und in der Armenisch Apostolischen Kirche werden danach traditionell die Weintrauben gesegnet.
  5. Eingeführt wurde der Tag im 5. Jahrhundert von Bischof Kyrill von Alexandrien.
  6. Der 15. August wurde gewählt, da er im römischen Reich schon eine Tradition als Feiertag hatte. So waren es die „Feriae Augusti“, Feiertage des Augustus, an denen Ader römische Kaiser Augustus Mitte August drei Tage lang seine Siege über Marcus Antonius und Kleopatra bei Actium und Alexandria feierte; später beschränkte sich dies auf den 15. August. Möglicherweise wurde am 15. August auch die Himmelfahrt der mythischen Gottheit Astraea gefeiert. Weitere Bezüge bestehen zu der iranischen Gottheit Anahita und der altarmenischen Muttergottheit Anahit.
  7. Gerade in Süddeutschland und Österreich wird das Fest groß gefeiert, oft auch mit Prozessionen. Bekannt ist z.B. die Lindauer Schiffsprozession.
  8. Zum Brauchtum gehört auch, dass an dem Tag Kräuter gesegnet werden, womit sich z.B. der Name „Maria Würzweih“ erklärt.
  9. In Deutschland ist Mariä Himmelfahrt im Saarland und in Gemeinden Bayerns mit überwiegend katholischer Bevölkerung Feiertag. In einigen Bundesländern wie z.B. Sachsen ist es zwar kein gesetzlicher Feiertag, es gelten aber bestimmte Schutzvorschriften, so dass z.B. das Rasenmähen an Maria Himmelfahrt zu den Gottesdienstzeiten untersagt ist.
  10. In Österreich ist Mariä Himmelfahrt bundesweit gesetzlicher Feiertag, im Bundesland Tirol wurde das Fest Mariä Himmelfahrt im Jahr 1959 zudem zum Gedenken an die Befreiung Tirols im Jahr 1809 zum Landesfeiertag mit der Bezeichnung „Hoher Frauentag“ erklärt. In Liechtenstein ist Maria Himmelfahrt gleichzeitig der Staatsfeiertag, in der Schweiz ist er in einigen Kantonen geschützt. In vielen katholisch geprägten Staaten wie Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Slowenien und Spanien ist heute Feiertag, ebenso in den überwiegend orthodoxen Staaten Griechenland, Georgien, Rumänien und Zypern.

Bild: Pinturicchio (und Gehilfen) Entstehung: 15./16. Jahrhundert

 

2 Antworten auf „10 Fakten über Mariä Himmelfahrt“

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.