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10 Fakten zu Artikel 22 Grundgesetz – Hauptstadt und Bundesflagge
Artikel 22 Grundgesetz lautet: (1) Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt. (2) Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold. Den Artikel gibt es von Anfang an im Grundgesetz. Allerdings lautete er ursprünglich nur: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.„ Absatz 1 wurde … „10 Fakten zu Artikel 22 Grundgesetz – Hauptstadt und Bundesflagge“ weiterlesen
Severin Tatarczyk