Darf man am Pfingstmontag den Rasen mähen?

Der Pfingstmontag ist ein willkommener Feiertag, den viele auch gerne sinnvoll nutzen wollen. Und so stellt sich so mancher die Frage – darf ich Pfingsten den Rasen mähen?

Die Antwort ist ein klares „Nein“.

So regelt das Feiertagsgesetz in Niedersachsen in § 4 Absatz 1:

Öffentlich bemerkbare Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, sind verboten.

Vergleichbare Regelungen gibt es in allen anderen deutschen Bundesländern. Und der Betrieb eines Rasenmähers ist nach einhelliger Meinung einfach zu laut.

Nichts dagegen einzuwenden ist aber gegen leichte Arbeiten im Garten. Unkraut jäten oder Blumen pflanzen ist also ohne Probleme möglich. Das stellen einige Feiertagsgesetze übrigens konkret klar, so steht z.B. in Art. 2 Abs. 3 Ziff. 4 des Bayerischen Feiertagsgesetzes, dass “für leichtere Arbeiten in Gärten, die von den Besitzern oder ihren Angehörigen vorgenommen werden” das Verbot nicht gilt.

Also, Rasenmähen am Pfingstsonntag und Pfingstmontag ist verboten, aber andere leise und nicht zu auffällige Gartenarbeiten sind durchaus erlaubt.

Wer also rund um Pfingsten unbedingt seinen Rasen mähen möchte, muss auf den Samstag ausweichen, der von vielen umgangssprachlich als Pfingstsamstag bezeichnet wird – an diesem gibt es nämlich keine besonderen Einschränkungen.

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