Wann wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet?

Immer wieder taucht in Diskussionen die Frage auf, wann genau die Bundesrepublik Deutschland gegründet wurde.

Auf den ersten Fall scheint die Antwort einfach zu sein: das Grundgesetz der Bundesrepublik wurde am 23. Mai 1949 ausgefertigt und verkündet (Art. 145 Abs. 1) und trat dann mit Ablauf des Tages in Kraft (Art. 145. Abs 2 GG). Allerdings ist tatsächlich strittig, ob dies dann am 23. Mai um 24:00 Uhr oder am 24. Mai um 0:00 Uhr war, Dies ist letztlich eher akademisch Natur, die meisten gehen vom 23. Mai aus.

Wer nun aber vom 23. oder 24. Mai 1949 als Gründungstag der Bundesrepublik ausgeht, hat die Rechnung ohne das Bundesverfassungsgericht gemacht, denn dieses stellt fest:

Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“.

(Urteil vom 31. Juli 1973, Absatz-Nr. 54 – 2 BvF 1/73 – BVerfGE 36, S. 1 ff.)

Damit ist also das Gründungsdatum der 1. Januar 1871 (Kaiserreich),  völkerrechtlich sogar der 1. Juli 1867, die Gründung des Norddeutschen Bundes.

Bei oberflächlicher und allgemeiner Betrachtung wird man es aber beim 23. Mai 1949 belassen können.

Nicht haltbar ist der – ohnehin nur sehr vereinzelt geäußerte – Ansatz, dass die Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 mit der Wiedervereinigung (neu) gegründet wurde. Man hatte sich ganz bewusst für einen Beitritt der Länder der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes entschlossen, also zur bestehenden Bundesrepublik und eben nicht für eine nach Art. 146 GG möglich Neugründung mit neuer Verfassung. Mit der Wiedervereinigung verlor das Grundgesetz nur seinen provisorischen Charakter.

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