Darf man am Ostermontag den Rasen mähen?

Der Ostersonntag ist vorbei, die Osterei gesucht, der Osterbock getrunken. Da würde sich der freie Ostermontag doch anbieten, im Garten zu arbeiten und z.B. den Rasen zu mähen.

Doch ist Rasenmähen am Ostermontag erlaubt?

Die Antwort ist ein klares „Nein“.

So regelt das Feiertagsgesetz in Nordrhein-Westfalen in § 3:

An Sonn- und Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören, sofern sie nicht besonders erlaubt sind.

Ähnliche Regelungen gibt es in allen Bundesländern. Der Betrieb eines Rasenmähers ist nach einhelliger Meinung einfach zu laut.

Nichts dagegen einzuwenden ist aber gegen leichte Arbeiten im Garten. Unkraut jäten oder Blumen pflanzen ist also ohne Probleme möglich. Das stellen einige Feiertagsgesetze übrigens richtig klar, so steht z.B. in Art. 2 Abs. 3 Ziff. 4 des Bayerischen Feiertagsgesetzes, dass „für leichtere Arbeiten in Gärten, die von den Besitzern oder ihren Angehörigen vorgenommen werden“ das Verbot nicht gilt.

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